Kaske zu Gesundheitspolitik: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen
System verbessern, nicht zerschlagen
Wien (OTS) – „Im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik muss immer der Mensch stehen. Diesen Grundsatz gilt es bei jeder Reform zu beachten“, erklärt AK Präsident Rudi Kaske anlässlich des morgigen Weltgesundheitstages. Das gilt besonders bei der von der Regierung ins Auge gefassten Reform der Sozialversicherungsträger. Auch hier muss Ziel sein, gut funktionierende Strukturen noch besser zu nutzen, Leistungen zu verbessern und nicht erklärbare Leistungsunterschiede zu beseitigen. „Dafür braucht es vor allem inhaltliche Reformen. Die Zerschlagung bestehender und funktionierender Organisationseinheiten wird in erster Linie den Versicherten schaden. Sinnvoller ist jedenfalls eine verstärkte Kooperation der einzelnen Träger mit einem stärker koordinierenden Hauptverband“, sagt Kaske. Als zentrale Herausforderungen sieht der AK Präsident vor allem die Umsetzung des Prinzips „gleicher Beitrag – gleiche Leistung“, die Schaffung eines Risikostrukturausgleichs, die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Behandlung, eine Verkürzung der Wartezeiten sowie die Stärkung der Prävention. Kaske verweist auch darauf, dass ein System nur so gut sein kann, wie die Menschen, die dieses System tragen: die Beschäftigten im Gesundheitsbereich, die alle hervorragende Arbeit leisten. Für sie fordert Kaske bessere Arbeitsbedingungen – insbesondere gute Entlohnung und Entlastung bei der Arbeitszeit.
Verbesserungen im System sind immer möglich, auch bei der Beitragseinhebung durch die Krankenkassen, betont Kaske. Die Pläne der Regierung zielen jedoch darauf ab, die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Finanzverwaltung durchführen zu lassen, die dann die Mittel an die Sozialversicherung weiterleiten soll. Damit wird das bisherige System der Selbstverwaltung und einer erfolgreichen Bedarfsdeckung massiv gefährdet. Für die Versicherten stehen damit bereits bewährte Leistungen auf dem Spiel. Der Rechnungshof hat die Beitragseinhebung durch die Sozialversicherung geprüft und festgestellt, dass das bestehende System besser geeignet ist, die Sozialversicherungsprüfung und Beitragseinhebung durchzuführen als es eine Einhebung durch die Finanzverwaltung wäre.
Risikostrukturausgleich notwendig
Auch die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen und das Zurückdrängen der Selbstverwaltung lösen keine Probleme: Was für die Versicherten zählt, sind einheitliche und gleiche Leistungen für gleiche Beiträge. Um diesen berechtigten Wunsch zu erfüllen, braucht es einen Risikostrukturausgleich zwischen allen Sozialversicherungsträgern. Derzeit werden die Leistungen für Arbeitslose, MindestsicherungsbezieherInnen und AsylwerberInnen ausschließlich von den Gebietskrankenkassen geschultert. Der dafür vom Bund geleistete Beitrag deckt die Kosten für die erbrachten Aufwendungen nicht ab. Es ist nicht einzusehen, allgemeine gesellschaftliche Verantwortlichkeiten allein von den Versicherten der Gebietskrankenkassen tragen zu lassen.
Einheitliche Qualitätsstandards
PatientInnen sollen die gleiche und vor allem beste Qualität im Gesundheitssystem vorfinden, besonders in den Krankenhäusern. Dazu braucht es ein bundesweit einheitliches Krankenanstaltengesetz mit verbindlichen Vorgaben. Die Einhaltung der festgelegten Standards soll von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden.
Gesund von Anfang an – Stärkung der Prävention
Jeder Euro, der in die Prävention fließt, ist gut angelegt, verhindert nicht nur gesundheitliche Probleme, sondern auch finanzielle Folgekosten. Ein Beispiel: Zwei von drei RehabgeldbezieherInnen sind wegen einer psychischen Erkrankung länger als sechs Monate arbeitsunfähig. Das zeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig den Belastungen in der Arbeitswelt entgegenzuwirken.
Zerschlagung der AUVA wird abgelehnt
Die jetzt im Raum stehende Zerschlagung der hochspezialisierten AUVA kann nur Rückschritte bringen und gefährdet überdies die im internationalen Vergleich exzellente Versorgung von Unfallopfern in den Unfallspitälern.
Alles unter einem Dach: Moderne Arztpraxen und mehr Service
Aus Sicht der AK konzentriert sich das Gesundheitssystem zu sehr auf die Spitäler und zu wenig auf den ambulanten Bereich. Mit dem Beschluss zu „Regionalen Gesundheitszentren“ wurde ein erster Schritt gesetzt, um die Hausarztversorgung zu modernisieren und zu verbessern. Dieses Angebot muss im Sinne einer bestmöglichen Versorgung auch um FachärztInnen und nichtärztliche Gesundheitsberufe erweitert werden.
Beste Versorgung bedeutet auch den optimalen Einsatz von Ressourcen. Medizinisches Personal muss entsprechend seiner Ausbildung zum Einsatz kommen.
Qualifiziertes Personal als Erfolgsgarant
Nur ein ausreichend gut ausgebildetes Personal aller Berufsgruppen im Gesundheitsbereich garantiert eine optimale Versorgung und die notwendige Prävention. Eine zentrale Rolle dafür spielt die Schaffung und Finanzierung ausreichender Ausbildungsplätze, um den steigenden Bedarf in der Versorgung und Prävention zu decken. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen muss als Chance aktiv gestaltet werden. Fortbildung ist hier ein wichtiges Instrument, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Arbeit darf nicht krank machen
Das gilt auch für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen. Dabei spielen gute Arbeitsbedingungen eine wesentliche Rolle. Das reicht von der ausreichenden personellen Ausstattung über die Gestaltung der Arbeitszeit bis zur fairen Entlohnung. „Die Beschäftigten im Gesundheitsbereich leisten Tag und Nacht und auch am Wochenende für die Gesellschaft wichtige Arbeit. Dafür gebührt den Beschäftigten Anerkennung und Respekt“, betont Kaske.
Arbeiterkammer Wien
Thomas Angerer
+43-1 501 65-12578
thomas.angerer@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender