IKG: Religionsfreiheit schützt Recht auf Tragen einer Kippa

“Für religiöse Juden ist das Tragen einer Kopfbedeckung eine religiöse Pflicht.”

Wien (OTS) – “Die Frage, ob nach dem jüdischen Religionsgesetz Männer die Pflicht haben, eine Kopfbedeckung zu tragen, ist eindeutig zu bejahen”, stellen Oberrabbiner Arie Folger und Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister unisono fest. „Das Tragen einer Kopfbedeckung soll uns die immerwährende Präsenz G’ttes vergegenwärtigen“, verweisen die Rabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) unter anderem auf den Schulchan Aruch, der wichtigsten Zusammenfassung der jüdischen Religionsgesetze. Dabei beruft sich der Oberrabbiner unter anderem auf Orach Chajim 2:6: “Man darf keine vier Ellen ohne Kopfbedeckung gehen, wegen der Ehre der allgegenwärtigen g‘ttlichen Präsenz.

Es handle sich bei der jüdischen Kopfbedeckung nicht um ein einfaches Symbol oder einen Brauchtum, sondern um ein Gebot für religiöse männliche Juden ab dem dritten Geburtstag, betont IKG-Präsident Oskar Deutsch: “Das Recht, eine Kippa zu tragen, steht unter dem verfassungsgemäßen Schutz der Religionsfreiheit.”

Rabbinat der IKG Wien, Tel: 01/531 04-111

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