Reform des Vergaberechts: Bestbieterprinzip und e-Vergabe sehr positiv

Hürden bei Lockerung der Normenbindung und Angemessenheit des Preises beseitigen

Wien (OTS) – Beim zuletzt im Ministerrat beschlossenen Vergaberechtspaket sieht die Bundessparte Gewerbe und Handwerk wesentliche Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen: „Die Förderung des Bestbieterprinzips und der E-Vergabe bedeuten eine Reihe von neuen Chancen für unsere Handwerks- und Gewerbebetriebe. Positiv ist das Gebot einer KMU-freundlichen Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren zu werten“, betonte heute, Montag, die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster. Wenn Ausschreibungen etwa gewerksweise erfolgen können, ist es auch mittelständischen Betrieben möglich, sich als Bieter zu bewerben. Das Bestbieterprinzip an sich ermöglicht es zudem, eine qualitativ hochwertige Auftragsvergabe durchzuführen, da neben den Preis noch mindestens ein weiteres Zuschlagskriterium entscheidend ist.

Besondere Hoffnung setzt Handwerk und Gewerbe auch in die verankerte „Innovationspartnerschaft“, da dadurch ein neues Verfahren für innovationsaffine Betriebe der Sparte geschaffen wurde. Wird etwa ein technologie- und materialunabhängiges Gebäude ausgeschrieben, kann ein gewerblicher Baumeister der besonders energetische, innovative Technologien verwendet, an dem neuen vereinfachten Verfahren teilnehmen.

Lockerung der Normenbindung „nicht verständlich“

Im vorliegenden Entwurf sieht das Handwerk und Gewerbe auch einige Punkte kritisch. So wurde etwa die Angebotsfrist im Unterschwellenbereich bei einem nicht offenen Verfahren von mindestens 22 Tagen auf mindestens 10 Tage mehr als halbiert. „Ein weiterer Bereich ist die Lockerung der Normenbindung, da nun künftig auf ÖNORMEN nur mehr Bedacht zu nehmen ist“, erläutert der Geschäftsführer der Bundessparte, Reinhard Kainz. Wenn kein Bezug mehr auf Normen erfolgen muss, bedeute dies für einen Baumeisterbetrieb einen erheblichen Nachteil, dass sich das Leistungsverzeichnis auf mögliche unterschiedliche Standards bezieht. „Aber gerade die Digitalisierung – vor allem im Baubereich – verlangt nach belastbaren Standards“, so Kainz, der darauf verweist, dass sich Handwerk und Gewerbe hier eine Beibehaltung der bisher gültigen Regelung wünscht.

Dass künftig Vergaben auch zu nicht angemessenen Preisen erfolgen können, falls das Vorbringen des Bieters betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar ist, dürfte auf Kosten der heimischen Handwerks- und Gewerbebetriebe und damit auf die Qualität der angebotenen Leistungen gehen. Zielführender wäre es, bei der Prüfung der Angemessenheit des Preises über die Einhaltung der Kollektivverträge auf einen objektiven Prüfungsmaßstab zu verweisen bzw Differenzprozentsätze zwischen Erst- und Zweitgereihten zu verankern, sonst droht ein ruinöser Preiswettbewerb.

„Im Sinne unserer Betriebe sollten bei den genannten Punkten Klarheit geschaffen werden und der Fokus auf Qualität und angemessene Preise beibehalten werden. Dies betrifft auch die avisierte Löschung des Eignungsnachweises in einem Verzeichnis eines Dritten wie des ANKÖ (Auftragnehmerkataster). Künftig muss dieser Eignungsnachweis nur mehr akzeptiert werden, wenn der geforderte Nachweis kostenlos abrufbar ist. Für die Betriebe eine enorme Herausforderung, weil Eignungsnachweise nun wieder direkt zu erbringen sind. In Summe enthält der Entwurf viele positive Aspekte, die die Bundessparte auch bereits begrüßt hat. Denn nur durch ein faires Vergabe- und Zuschlagsverfahren und durch transparente Leitlinien können wir den Prozentsatz von Handwerks- und Gewerbebetrieben an öffentlichen Ausschreibungen erhöhen“, so Scheichelbauer-Schuster. (PWK247/us)

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