Steuerberater erfreut über Jahressteuergesetz

Wien (OTS) – Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) zeigt sich erfreut über das geplante Jahressteuergesetz, das heute von Finanzminister Hartwig Löger in die Begutachtung geschickt wurde. Damit wird einer langjährigen Forderung der Steuerberater nachgekommen, betonen Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht der KSW, und KSW-Präsident Klaus Hübner.

„Der Wildwuchs an Steuergesetzen, den wir in den letzten 30 Jahren gesehen haben, war vor allem für die kleinen Unternehmen nicht mehr administrierbar und hat auch die Finanzverwaltung und uns Steuerberater an die Grenzen gebracht. Die Zusammenfassung aller Änderungen in ein Jahressteuergesetz erhöht die Rechtssicherheit massiv und bringt enorme organisatorische Erleichterungen“, meint Verena Trenkwalder.

Das Jahressteuergesetz berücksichtigt auch die langjährige Forderung der KSW nach mehr Rechtssicherheit, indem in einigen weiteren wichtigen Bereichen des Steuerrechtes die Möglichkeit auf eine bindende Vorabbeurteilung durch die Abgabenbehörde eingeführt wird (Advanced Ruling). Das bereits im Pilotversuch sehr positive Horizontal Monitoring (begleitende Betriebsprüfung) wird nun ebenfalls dauerhaft in den Rechtsbestand übernommen.

Hübner: KSW begrüßt Nachschärfungen bei Steuerbetrug

Die Steuerberater begrüßen auch die angekündigten Verschärfungen beim Steuerbetrug. „Wir sprechen uns klar gegen jede Form der Steuerhinterziehung und -vermeidung aus und unterstützen im Interesse der Steuergerechtigkeit geeignete Maßnahmen im Kampf gegen den Steuerbetrug“, betont Klaus Hübner.

Dr. Beatrix Exinger
Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer/Leitung Presse
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