VKI startet Sammelklagen-Aktion gegen VW, Anmeldung bis 20. Mai
ROLAND ProzessFinanz AG übernimmt die Finanzierung der Sammelklagen
Wien (OTS) – Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. In Österreich sind rund 360.000 Fahrzeuge betroffen. Mittlerweile liegt dem VKI ein Gutachten vor, das eine deutliche Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge nachweist. Auch Folgeschäden rund um das Softwareupdate sind wahrscheinlich. Das Sozialministerium und die Bundesarbeitskammer haben den VKI mit Sammelklagen gegen VW beauftragt. Der VKI hat mit der ROLAND ProzessFinanz AG einen potenten Finanzierer für die Absicherung des Kostenrisikos gefunden und startet nunmehr eine Sammelklagen-Aktion. Interessenten können sich bis 20.5.2018 auf [www.verbraucherrecht.at/cms/vw] (https://verbraucherrecht.at/cms/vw) gegen Zahlung eines Organisationskostenbeitrages anmelden. Das Prozesskostenrisiko wird von ROLAND ProzessFinanz AG übernommen.
In Österreich laufen zum VW-Dieselskandal seit geraumer Zeit Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Auch der VKI hat dort eine Strafanzeige eingebracht und rund 5000 Konsumenten als Privatbeteiligte angeschlossen. Es gibt mittlerweile auch Urteile in Deutschland und Österreich, in denen Gerichte zum Ergebnis kommen, dass VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert hat und daher der Verkauf dieser Fahrzeuge durch VW gegen die guten Sitten verstößt. Beides – Strafverfahren und diese Urteile – zeigt, dass eine Haftung von VW für die Folgen der bewussten Softwaremanipulation deutlich im Raum steht.
Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche per 18.9.2018 verjähren. Der VKI hat daher gemeinsam mit den beiden Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH und Poduschka Anwaltsgesellschaft GmbH ein Sammelklagenkonzept entwickelt. Dabei werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und österreichweit bei Gerichten eingebracht. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht ist rechtlich leider nicht möglich, da der Gegner – die VW AG – im Ausland sitzt und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht erlauben. Die Einklagung der Ansprüche bei Gericht ist erforderlich, um eine Verjährung von Ansprüchen zu vermeiden. Die Finanzierung und das Prozesskostenrisiko übernimmt dabei die ROLAND ProzessFinanz AG aus Köln.
Durch die Prozessfinanzierung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst kein Prozesskostenrisiko, es fällt nur ein geringer Kostenbeitrag für den Organisationsaufwand des VKI an. Im Erfolgsfall behält ROLAND eine Quote zwischen 10 und 35 Prozent, abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird. Sollte eine Beendigung erst in der 3. Instanz erfolgen, beträgt die Quote 37,5 Prozent. Der Organisationskostenbeitrag beträgt 120,- Euro. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen hat, beträgt der Organisationskostenbeitrag 50,- Euro.
Der Schaden besteht vor allem in einer Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge. Ein dem VKI vorliegendes Gutachten kommt zu einer deutlichen Wertminderung, die mehr als 20 Prozent betragen kann. In den Sammelklagen soll eine Wertminderung von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben einer Wertminderung liegt es nach einer Umfrage des VKI in Österreich und Umfragen in weiteren europäischen Ländern bei betroffenen Fahrzeughaltern nahe, dass Folgeschäden entstehen werden, und zwar gerade im Zusammenhang mit dem von den meisten Betroffenen bereits durchgeführten Software-Update. Als negative Folgen kommen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung (trotz Software-Update), ein erhöhter Verschleiß – insbesondere des Abgasreinigungssystems (trotz Softwareupdate) – in Betracht. Auch dies wird in der Klage geltend gemacht.
Teilnahme an den Sammelklagen:
Zur Teilnahme sind alle Verbraucher berechtigt, die
* ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem
Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008 – 2015)
* die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben
* deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde
Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.
Für die Teilnahme ist die vollständige Anmeldung im Online-Fragebogen auf [www.]
(https://verbraucherrecht.at/cms/vw)[verbraucherrecht.at/cms/vw]
(https://verbraucherrecht.at/cms/vw) und die Übermittlung von
Unterlagen bis zum 20.5.2018 erforderlich.
Wer sich bisher – über den VKI oder sonst – dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat, kann im Übrigen nicht davon ausgehen, im bzw. über das Strafverfahren Schadenersatz zu bekommen. Der VKI empfiehlt auch in diesen Fällen eine Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion.
„Es kann nicht sein, dass vorsätzliche Manipulationen in diesem Ausmaß ohne Folgen bleiben und österreichische KonsumentInnen auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Der VKI wird daher mit allen Kräften gegen VW vorgehen. Mit der ROLAND ProzessFinanz und dem Sozialministerium bzw. der Bundesarbeitskammer als Auftraggeber hat der VKI dafür starke Partner“, freut sich Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.
„Wir unterstützen mit dieser Aktion ein weiteres Mal die österreichischen Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Durch das Engagement von VKI, Sozialministerium und Bundesarbeitskammer hat der österreichische Verbraucherschutz Vorbildfunktion in Europa“, ergänzt Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz.
Service: Weitere Informationen gibt es auf [www.verbraucherrecht.at/cms/vw]
(https://verbraucherrecht.at/cms/vw).
Über die ROLAND ProzessFinanz AG: Die Roland Prozessfinanz AG ist einer der wichtigsten Prozessfinanzierer in Europa. Das Unternehmen finanziert Klägern die gerichtliche Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche auf reiner Erfolgsbasis. Aktuell unterstützt ROLAND ProzessFinanz u. a. zahlreiche Einzel- und Sammelklagen im Kapitalmarktrecht, Erb- und Medizinrecht, Insolvenzrecht sowie in Kartellfällen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Medienkontakt: Ursula Triller, Tel: +49 (0) 40 244 24 28 42, E-Mail:
u.triller@triller.com; www.roland-prozessfinanz.de
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