Stellungnahme zu Panne bei Brustkrebs-Screening in Großbritannien
Brief ist in Österreich nicht Anspruchsvoraussetzung und daher nicht notwendig für die Durchführung einer Mammografie.
Wien (OTS) – Anders als in Großbritannien ist der Erinnerungsbrief im Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramm nicht Anspruchsvoraussetzung und daher nicht notwendig für die Durchführung einer Früherkennungsmammografie. In Österreich wird die e-card der am Programm teilnehmenden Frauen alle zwei Jahre für die Mammografie freige-schaltet. Zudem wird die Versendung der Briefe sowohl technisch wie auch organisatorisch laufend qualitätsgesichert.
In Großbritannien erhalten Frauen alle drei Jahre eine Einladung des nationalen Brustkrebs-Screening-Programms, um eine Früherkennungsmammografie durchführen zu lassen. Datum, Uhrzeit und Ort der Untersuchung sind in dem Brief bereits festgelegt. „In Österreich ist das Vorgehen ein anderes: Ausschlaggebend für die Durchführung einer Früherkennungsmammografie ist ausschließlich die freigeschaltete e-card. Den Erinnerungsbrief erhalten die Frauen als zusätzliches Service“, erklärt Romana Ruda, die Programmleiterin. „Es kann bei uns daher nicht zu der Situation kommen, dass Frauen wegen eines nicht erhaltenen Briefes nicht zur Früherkennung gehen dürfen“, so Ruda weiter. Auch erhält die Frau in Österreich keinen festgelegten Termin für die Untersuchung der Brust, sondern vereinbart sich diesen selbst bei einem der rd. 180 radiologischen Standorte.
Doppelte Sicherheit bei unklarem Befund
Frauen, die einen unklaren Befund nach der Früherkennungsmammografie erhalten, wird oftmals von der Radiologin / vom Radiologen empfohlen, bereits nach sechs oder zwölf Monaten zu einer weiteren Untersuchung zu kommen. Diese Frauen erhalten einen speziellen Erinnerungsbrief, um sie an die empfohlene Mammografie zu erinnern. „Da die Radiologinnen / Radiologen diese Frauen auch selbst in den eigenen Systemen vormerken, fällt es auf, wenn eine dieser Patientinnen trotz Erinnerungsmaßnahmen nicht zur nochmaligen Untersuchung erscheint. Dann wird im Regelfall durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt noch zusätzlich nachtelefoniert“, erklärt Ruda.
Technische und organisatorische Qualitätssicherung
Ein funktionierendes Einladungssystem ist wichtiger Baustein im BKFP. „Anhand der Grundgesamtheit, die wir kennen, überprüft die Koordinierungsstelle regelmäßig die Drucklisten für den Versand der Erinnerungsbriefe“, erklärt Ruda. „Zudem gehen wir jeder einzelnen Anfrage von Frauen individuell nach, wenn es Abklärungsbedarf hinsichtlich der e-card Freischaltung bzw. der Zusendung eines Erinnerungsbriefes gibt. So wird dem hohen Qualitätsanspruch Rechnung getragen.“ Außerdem werden alle im Hintergrund laufenden IT-Systeme permanent überprüft und getestet.
Mag.a Nina Roth
Wiener Gebietskrankenkasse
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