Abschießbelustigung auf Zuchtfasane im Burgenland: aussetzen und sofort abschießen
Gemeinde Gattendorf erlaubt Fasanerie auf ihrem Grundbesitz – ausgesetzte Zuchtfasane stehen jetzt überall an der Straße und werden überfahren
Wien (OTS) – Eigentlich hätte die herz- und hirnlose Aussetzerei von
Fasanen aus Massentierhaltung, um sie danach wieder abzuballern,
durch die Reform im Tierschutzgesetz und das neue Jagdgesetz im
Burgenland vorbei sein sollen. Doch weit gefehlt. Bei der Jägerschaft
dünkt man sich offenbar über dem Gesetz. Das Vorgehen ist simpel.
Zuerst werden die mehrere 100 m² großen Fasanvolieren mit Vögeln aus
Massentierhaltung befüllt. Acht Wochen vor Jagdbeginn öffnet man dann
eine winzige Ecke der Abdeckung der Voliere. Das nennt sich dann
„aussetzen“. Zum Jagdtermin entfernt man die Abdeckung, geht durch
die Voliere und treibt sämtliche Fasane aus, die sich daraufhin in
den benachbarten Feldern verkriechen oder völlig verwirrt direkt an
der Straße sitzen. Dort scheucht man sie dann mit Hunden auf und
ballert sie über den Haufen. Das sei die Fasanzucht zur
„Bestandserhaltung“ der Population. Auf den Sinn einer derartigen
Tätigkeit angesprochen, sagt der Jagdleiter weil es legal sei. Ein
Bezirksjägermeister verstieg sich zu der Aussage, dass man den
Jäger_innen ihren Spaß lassen müsse, weil sie so zumindest dafür
sorgen würden, dass es Fasane überhaupt noch gibt. Ohne Jagdspaß
würden die Tiere aussterben. Eine künstlich gezüchtete Tierart,
wohlgemerkt, die sowieso nie in Österreich heimisch war und dem
Ökosystem daher nicht abgehen würde.
Eine dieser Fasanerien steht mitten auf dem Grundbesitz der
Gemeinde Gattendorf. Wieso duldet die Gemeinde derartigen Unfug?
Gerade dort sind die Gemetzel an den bisher jährlich 1500
ausgesetzten Fasanen in den letzten Jahren dokumentiert worden. Aber
auch die umliegenden Jagdreviere und Gemeinden stehen in Sachen
infantiler Abschießbelustigung Gattendorf um nichts nach. Der VGT
appelliert an die zuständige Landesrätin Verena Dunst, das Jagdgesetz
nachzubessern. Das Aussetzen von Zuchttieren zu einer echten
Bestandsstützung sieht anders aus. Erstens müsste da das Aussetzen
einer Genehmigung der Behörde unterliegen, die nur zu erteilen ist,
wenn Expertengutachten belegen, dass ein Aussetzen notwendig wäre.
Und zweitens, analog zum Jagdgesetz in Baden-Württemberg in
Deutschland, dürfte weder im Jahr des Aussetzens noch im Folgejahr
auf die ausgesetzte Tierart gejagt werden, weil ansonsten das Ziel
der Bestandsstützung konterkariert wird.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Ein derartig hirnloser
Zeitvertreib zum Nachteil der betroffenen Tiere und der Natur konnte
bisher nur deshalb bestehen bleiben, weil er abseits der Augen der
Öffentlichkeit abläuft. Doch jetzt liegen Filme und Fotoaufnahmen
davon vor. Landesrätin Dunst muss nun zu ihrem Wort stehen und diese
Zustände im Burgenland beenden. Außer den wenigen Jäger_innen, die
diesem seltsamen Zeitvertreib frönen, ist wirklich jeder Mensch gegen
derartige Praktiken. Jetzt muss ihnen endlich ein Riegel vorgeschoben
werden.“
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
http://vgt.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender