Kontaktrecht auf Kosten der Kinder!?

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien ortet Kindeswohlgefährdung

Wien (OTS) – Die aktuelle Mitteilung des größten Anbieters für
begleitete Besuche in Wien, die geförderte Besuchsbegleitung mit
Jahresende einzustellen und aufgrund von Vorgaben des
Sozialministeriums ab 2019 nur mehr für privat zahlende Familien
anzubieten, bedeutet für viele Eltern, dass sie diese Leistung nicht
mehr finanzieren werden können.

Besonders in Fällen von Gewalt ist, sofern es nicht zur Aussetzung
der Besuche kommt, unbedingt erforderlich, dass qualifizierte
BesuchsbegleiterInnen den Kontakt beaufsichtigen, um mögliche
Retraumatisierungen von Kindern zu erkennen und adäquat
einzuschreiten.

Die Notwendigkeit qualifizierter Besuchsbegleitung wird von
RichterInnen bereits derzeit oftmals unterschätzt. Aufgrund fehlender
Angebote droht die Gefahr, dass vermehrt Beschlüsse gefasst werden,
die mangels entsprechender Einrichtungen dahingehend lauten, auch bei
hocheskalierten Pflegschaftsverfahren und bei Kenntnis von erfolgter
häuslicher Gewalt unbegleitete Kontakte durchzuführen.

Grundsätzlich ist das Kontaktrecht zu beiden Elternteilen ein
Recht jedes Kindes (Artikel 9 Kinderrechtskonvention. Dies beinhaltet
aber auch das Recht auf ein gewaltfreies Leben und gewaltfreie
Besuchskontakte.

Der Schutz von Minderjährigen ist jedoch unter solchen Umständen
nicht gewährleistet!

Neben Schulungen und Sensibilisierungen für Fachkräfte, ist ein
geschütztes Berufsbild für BesuchsbegleiterInnen, sowie eine
Koppelung der Förderung für Vereine an Qualitätskriterien und
Standards, die bereits 2011 von ExpertInnen im Gewaltschutz unter
Mitarbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien entwickelt wurden,
unumgänglich.

Aber es gibt auch noch weitere Probleme, insbesondere für
Eltern(teile), die wenig finanzielle Ressourcen zu Verfügung haben
wie z.B. die Elternberatung, die seitens des Gerichts verpflichtend
angeordnet werden kann, damit Eltern zum Wohle ihrer gemeinsamen
Kinder mit Unterstützung von ExpertInnen autonom Lösungen entwickeln
können wie sie ihre Elternrolle in Zukunft leben wollen.

Gerade der Bereich Trennung/Scheidung ist ein äußerst sensibler
Bereich, bei dem es immer wieder zu Beziehungstaten kommt.

In der Kinder- und Jugendanwaltschaft melden sich täglich Mütter
und Väter, die aufgrund der Trennungssituation sehr verzweifelt sind.

Sie können ihre Kinder nicht sehen, die Verfahren dauern enorm
lang, es gibt keine finanziellen Ressourcen um sich einen
Rechtsanwalt leisten zu können sowie viele Fragen über das Verfahren
im Pflegschaftsbereich, sind die Themen.

Aber auch diese Beratung kostet Geld und es gibt doch immer wieder
Elternteile die nur ein geringes Einkommen zu Verfügung haben.

Es ist enorm wichtig Eltern(teile) in dieser für sie oftmals sehr
dramatischen Situation möglichst rasch aufzufangen und ihnen Hilfe
und mögliche Perspektiven anzubieten.

Wenn wir das Kindeswohl ganzheitlich ernst nehmen, bedarf es
mehrerer Schritte sowohl im Bereich der Besuchsbegleitung, als auch
in der Erziehungsberatung.

Allen voran braucht es jedoch finanzielle Ressourcen um diese in
ausreichendem Ausmaß umsetzen zu können!

Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
DSAin Monika Pinterits, Mag. Ercan Nik Nafs
(++43-1) 70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at

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