
LR Anschober: Gerichtsurteile belegen Rechtswidrigkeit des Verbots des Zugangs von Asylwerber/innen zu Lehrstellen
Neue Initiative für verbessertes Humanitäres Bleiberecht
Wien (OTS) – Die österreichische Bundesregierung hat nicht nur ihr
Versprechen gebrochen, keine Lehrlinge mehr abzuschieben, sondern
mittels Erlass vom 12.9. auch den Zugang zur Lehre in Mangelberufen
für Asylwerber/innen generell untersagt. Das widerspricht klar der
Aufnahmerichtlinie der EU, die für Personen einen effektiven Zugang
zum Arbeitsmarkt sicherstellt, die 9 Monate nach Antragstellung noch
keine Entscheidung in ihrem Asylverfahren haben.
Der Vorsitzende des Instituts für Europarecht an der Linzer
Johannes-Kepler-Universität, Prof. Dr. Franz Leidenmühler dazu:
„Diese Bestimmung ist so hinreichend konkret und unbedingt, dass sie
nach den Kriterien der Judikatur des EuGH die Voraussetzungen für
ihre unmittelbare Anwendbarkeit erfüllt. Damit ist von den
österreichischen Behörden und Gerichten diese Bestimmung vorrangig
vor entgegenstehendem innerstaatlichem Recht und entgegenstehenden
Erlässen (wie zb auch jenem von 12.9.2018) anzuwenden und der Zugang
zum Arbeitsmarkt zu gewähren.“
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes kommt zum selben Schluss
und hat mit einer Entscheidung vom 26.5.2018 die Aufnahmerichtlinie
unmittelbar angewendet und erteilte eine Beschäftigungsbewilligung
für einen Asylwerber. Die Entscheidung wurde nicht bekämpft und ist
somit rechtskräftig.
Integrationslandesrat Rudi Anschober: “Derzeit überprüft die
EU-Kommission die Umsetzung der Aufnahmerichtlinie durch die
Mitgliedsstaaten. Ich appelliere dringend an die Bundesregierung, den
rechtswidrigen Zustand einer Verweigerung des Zugangs zur Lehre für
Asylwerber/innen mit längerer als 9-monatiger Verfahrenszeit zu
beenden, die Aufnahmerichtlinie einzuhalten und damit den Betroffenen
wieder eine Integrationschance zu geben und der Wirtschaft, die
dringend Lehrlinge sucht – 6599 Lehrstellen sind offen – eine Chance
auf engagierte Mitarbeiter/innen und künftige Fachkräfte zu
ermöglichen.“
Gleichzeitig hat Oberösterreichs Integrationslandesrat Rudi Anschober
heute bei einer Pressekonferenz in Wien eine zweite Initiative
präsentiert, dessen Ziel ist die Verbesserung des Humanitären
Bleiberechts in Fällen besonders guter Integration. Vorarlbergs
Landeshauptmann Wallner hatte eine bessere Einbeziehung der Ländern
und Gemeinden bei der Entscheidung gefordert, dies war von LH Kaiser
und Kardinal Schönborn vergangene Woche unterstützt worden. Anschober
hat nun einen Reformvorschlag vorgelegt und den Landeshauptleuten
übermittelt, der auf eine „Verländerung“ verzichtet, aber die
Anhörung von Gemeinden und Ländern und die Berücksichtigung von
Integrationsleistung und regionalen Wirtschaftsinteressen
sicherstellt.
Anschober abschließend: “Ich hoffe darauf, dass sich die Bundesländer
bei der Landeshauptleutekonferenz am 22. und 23. November einigen
können. Dann könnte eine der größten Ungerechtigkeiten durch minimale
gesetzliche Veränderungen beendet werden.“
LR Rudi Anschober
rudolf.anschober@gruene.at
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