Verbraucherschutzverein: Anmeldebeginn für Musterfeststellungsklage gegen VW verzögert sich

Veröffentlichung und Anmeldebeginn bis spätestens 26.11.2018

Wien (OTS) – Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) hat
pünktlich am 1.November 2018 seine Musterfeststellungsklage gegen VW
beim OLG Braunschweig eingebracht. Der Nachweis der Zustellung der
Klage an VW langte aber erst am 12.11.2018 beim Gericht ein. Jetzt
hat das Gericht 14 Tage Zeit (bis spätestens 26.11.2018) um die Klage
zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung beginnt dann die
Anmeldefrist für die Geschädigten.

„Der Verbraucherschutzverein wird die österreichischen und
südtiroler VW-Geschädigten kostenlos am Laufenden halten. Den
Mitgliedern beim Verbraucherschutzverein (30 Euro/Jahr) werden wir
überdies zu einer rechtssicheren Anmeldung zum Klageregister mit
einem individuell gestalteten Musterbrief beistehen,“ sagt Peter
Kolba, Obmann des VSV. „Man kann sich dafür bis spätestens 30.11.2018
auf der Web-Site www.klagen-ohne-risiko.at anmelden.“

Zwtl.: Service:

Beitritt Verbraucherschutzverein: www.verbraucherschutzverein.at
Anmeldung für Unterstützung: www.klagen-ohne-riosiko.at
Kolba/Ninz, „Diesel-Schäden – Wie man sich zur Wehr setzen kann!“ im Buchhandel und auf den Buchplattformen erhältlich

Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines, +43 6602002437

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