
AK-Kärnten und LR Fellner fordern das Ehrenamt arbeitsrechtlich abzusichern
Professioneller Katastrophenschutz ohne ehrenamtliche Helfer ist nicht möglich!
Klagenfurt (OTS) – Situation in Kärnten zeigt einmal mehr:
Professioneller Katastrophenschutz ohne ehrenamtliche Helfer ist
nicht möglich. AK-Präsident Goach und Katastrophenschutzreferent
Fellner fordern: Ehrenamt muss endlich arbeitsrechtlich abgesichert
werden.
Nach den vergangenen Tagen und Wochen, in denen Kärntens
Einsatzkräfte, haupt- wie ehrenamtlich, im Dauereinsatz waren, stellt
sich unter anderem auch die Frage, wie Menschen in diesem Fall
rechtlich abgesichert sind – auch arbeitsrechtlich.
Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner und AK-Präsident
Günther Goach halten fest: „Ohne Ehrenamtliche, die ihre
Freiwilligenarbeit neben Beruf und Familie leisten, sind
Rettungseinsätze dieses Ausmaßes nicht zu bewerkstelligen.“ Alleine
im Rahmen der aktuellen Unwetterkatastrophe in Kärnten waren
beispielsweise mehr als 5.000 Feuerwehrfrauen und –männer im Einsatz.
AK-Präsident Goach stellt klar: „Wir brauchen bundeseinheitliche
Reglungen, die alle in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden
ehrenamtlichen Helfer arbeitsrechtlich absichern.“ Er fordert von der
Bundesregierung: „Der Gesetzgeber muss gesetzliche Regelungen für
ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Krisensituationen schaffen,
in deren Rahmen ein Sonderurlaub von bis zu fünf Tagen unter
Fortzahlung des Entgelts gewährt wird.“
„Im Kärntner Landesdienst können unsere Feuerwehrmänner und
–frauen bereits jetzt schon per Erlass, ohne Urlaub nehmen zu müssen,
Einsätze versehen beziehungsweise Fortbildungen besuchen“, verweist
Landesrat Fellner auf bereits bestehende vorbildliche Lösungen.
Auch im Kärntner Gemeindedienstrecht soll auf Fellners Initiative
hin in Zukunft verankert werden, dass sämtliche ehrenamtlich tätige
Personen, der im Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz angeführten
Organisationen (unter anderem Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter
Unfallhilfe, Wasserrettung, Bergrettung) für ihre Einsätze während
der Dienstzeit, sowie für fünf Tage im Jahr für spezifische
Ausbildungen Sonderurlaub erhalten.
Abschließend halten Fellner und Goach fest: „Wir müssen –
persönlich wie auch als öffentliche Institutionen – froh über jeden
individuellen Einsatz von Hilfskräften sein. Daher müssen Helfer und
Arbeitgeber, die Ehrenamtliche fördern, die notwendige Anerkennung
und Unterstützung erhalten.“
Rückfragehinweis:
Büro Landesrat Fellner – Mag.a Eva Fischer: 0664 88 536 22407
Büro Präsident Goach – Mag.a Verena Tischler: 0664 88 540 459
Arbeiterkammer Kärnten
kaernten.arbeiterkammer.at
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