
Dieselskandal: HG Wien sieht Audi Q3 mit „Schummelsoftware“ als doppelt mangelhaft an – Käufer erhält Kaufpreis zurück
Wien (OTS) – Das HG Wien hat dem Besitzer eines vom Dieselskandal
betroffenen Audi Q3 mit Urteil vom 31.10.2018 (AZ 26 Cg 18/16v) Recht
gegeben und den Autohändler zur Rückzahlung des Kaufpreises von €
40.000.- abzüglich eines Benützungsentgelts verpflichtet.
Nach Ansicht des HG Wien ist der verkaufte Audi Q3 doppelt
mangelhaft, denn „(s)owohl das Vorhandensein einer Software, welche
die am Prüfstand zu messenden Werte betreffend Abgasverhalten zur
Erfüllung der Voraussetzungen für die Typengenehmigung in
verzerrender und beschönigender Weise manipuliert, als auch die
Tatsache, dass das Unterlassen des Aufspielens des Software-Updates,
welches vom selben Unternehmen entwickelt wurde, zum Entzug der
Zulassung durch die österreichische Zulassungsbehörde führt, stellen
einen Mangel des verfahrensgegenständlichen Fahrzeugs dar.“
Das Softwareupdate sei dem von LEGAL CHAMBERS Kainz vertretenen
Autokäufer unzumutbar, wie das Gericht deutlich befand: „Die
arglistige Täuschung durch den Übergeber bzw. das vorsätzliche
Herbeiführen dieses Mangels erfüllt den Tatbestand der Unzumutbarkeit
aus triftigen Gründen, welche in der Person des Übergebers liegen.
Daher stehen dem Kläger von Anfang an die sekundären
Gewährleistungsbehelfe zu.“ Dies sei erfreulich, so Rechtsanwalt
Kainz, da damit „Opfer vom Dieselskandal das Softwareupdate
verweigern und sogleich die Fahrzeugrückgabe verlangen können.“
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, Tel. 01 890 66 28
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