
Parlament: TOP im Nationalrat am 21. November 2018
Aktuelle Stunde zum UNO-Migrationspakt, Aktuelle Europastunde, 720 Mio. € für Elementarpädagogik, Rechnungshofberichte
Wien (PK) – Der Nationalrat startet am Mittwoch mit einer Aktuellen
Stunde unter dem Titel „Nach Nein zu Migrationspakt – Bundeskanzler
Kurz verspielt Österreichs diplomatische Rolle und Ansehen in der
Welt“. Daran anschließend steht eine Aktuelle Europastunde am
Programm. Durch eine Bund-Länder-Vereinbarung sollen in den nächsten
vier Jahren insgesamt 720 Mio. € für den Ausbau der Kinderbetreuung
zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Gleichbehandlungsbericht der
Privatwirtschaft werden sich die Abgeordneten auch mit einigen
Rechnungshofberichten beschäftigen.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr, das Thema der Aktuellen Stunde
wurde von den NEOS gewählt.
Aktuelle Europastunde
„Inszenierung statt Inhalt: Ratsvorsitz mit verpasster Chance für
Österreich und die EU“ ist das Thema der Liste Pilz für die Aktuelle
Stunde.
Tiroler Zukunftsstiftung wird in Kapitalgesellschaft umgewandelt
Anschließend steht die Umwandlung der Tiroler Zukunftsstiftung in
eine Kapitalgesellschaft zur Beschlussfassung. Ein dafür nötiges
eigenes Bundesgesetz, das vor allem für Rechtssicherheit sorgen soll,
wurde im Verfassungsausschuss einstimmig verabschiedet.
Hintergrund für die geplante Umwandlung der Stiftung in eine GmbH ist
das Vorhaben des Landes Tirol, mit der Strategie „Lebensraum Tirol
4.0″ die Dachmarke Tirol zu stärken und zu verbreitern. Im Zuge
dieser Strategie sollen auch mehrere schon bestehende Einrichtungen
unter dem Dach einer Holdinggesellschaft zusammengeführt werden,
darunter auch die als Fonds öffentlichen Rechts eingerichtete
Zukunftsstiftung.
Bund und Länder investieren 720 Millionen Euro in die
Elementarpädagogik
Durch eine Bund-Länder-Vereinbarung sollen in den nächsten vier
Jahren insgesamt 720 Mio. € für den Ausbau der Kinderbetreuung zur
Verfügung gestellt werden.
Die Mittel sollen insbesondere in den Ausbau der Plätze für unter
Dreijährige, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die sprachliche
Frühförderung sowie die weitere Finanzierung des kostenlosen
verpflichtenden Kindergartenjahrs vor dem Schuleintritt fließen.
Begleitend zu den Fördermaßnahmen einigten sich Bund und Länder auch
auf die verbindliche Vermittlung von Grundwerten sowie auf die
Einführung eines Kopftuchverbots in den elementaren
Bildungseinrichtungen. Der Vertrag soll rückwirkend per 1. September
2018 in Kraft treten.
Mitverhandelt wird ein Antrag der Liste Pilz, in dem auf die
Umsetzung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens in der
Elementarpädagogik gedeckt wird. Damit verbunden seien unter anderem
kleinere Gruppengrößen, ein besserer Betreuungsschlüssel, weniger
Schließtage sowie eine angemessene Bezahlung des
Kindergartenpersonals.
Gleichbehandlungsbericht der Privatwirtschaft
Das Plenum wird sich dann anhand des Gleichbehandlungsberichts für
die Privatwirtschaft für die Jahre 2016 und 2017 auch mit Fragen der
Gleichbehandlung befassen. Eine wesentliche Forderung zur
institutionellen Weiterentwicklung wurde der
Gleichbehandlungsanwaltschaft zufolge mit der sogenannten
Regionalisierung ab Juli 2017 erfüllt. Somit bietet die Anwaltschaft
nun auch in den Regionalbüros Beratung und Unterstützung zu allen
Diskriminierungsgründen an, womit der Zugang zum Recht verbessert und
die Stärkung der regionalen Position verwirklicht worden sei.
Das sogenannte Levelling-up bleibt laut Gleichbehandlungsanwaltschaft
aber weiterhin ganz oben auf der Agenda – das heißt gleicher Schutz
von Personen hinsichtlich der Diskriminierung auf Grund aller
Diskriminierungsgründe (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit,
Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung) in allen
Bereichen des Gleichbehandlungsgesetzes. Die Anwaltschaft wünscht
sich zudem Mitwirkungsmöglichkeiten bei Gerichtsverfahren, etwa in
Form von Verbandsklagen. Auch die Aufstockung der Mittel für
Öffentlichkeitsarbeit hält sie für notwendig, insbesondere für den
Bereich Social Media.
Wie der Bericht festhält, hat das Interesse an
gleichbehandlungsrechtlichen Themen wie die #metoo-Debatte oder
gesellschaftspolitische Probleme im Zusammenhang mit Flucht und
Migration die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft öffentlich
stärker bewusst gemacht. Aber auch Gender-Pricing, also verschiedene
Preisgestaltung, sei Thema, heißt es darin.
Schutz vor Pornographie und Gewalt im Internet soll weiter forciert
werden
Um Kinder und Jugendliche vor Pornograph-ie und Gewalt zu schützen,
sollen Medienkompetenzen künftig auch im außerschulischen Kontext
gestärkt werden. Der Auftrag an die Regierung erhielt eine Mehrheit
im Familienausschuss, die NEOS vermissen darin allerdings konkrete
Vorschläge.
SPÖ warnt vor versteckter Gefahr und Suchtpotential in
Computerspielen
Auf einen inzwischen weit verbreiteten und problematischen
Bestandteil von modernen Computerspielen macht die SPÖ in einem
Entschließungsantrag aufmerksam. Es geht dabei um sogenannte
„Lootboxen“ (Beutekisten), die an sich oft kostenlos sind, der
virtuelle Schlüssel, um diese zu öffnen, allerdings Geld kostet.
Diese Mischung aus Glückspiel und Gaming sei aufgrund des hohen
Suchtpotenzials und der oft nicht genügend gekennzeichneten Kosten
besonders für Kinder und Jugendliche gefährlich, weshalb in mehreren
Ländern bereits ein Verbot angedacht werde. Im Parlament wird sich
der Finanzausschuss weiter damit befassen.
ÖBB-Pensionen: Rechnungshof sieht noch Handlungsbedarf
Mit Rechnungshofberichten, welche das Bundesministerium für Verkehr
und Infrastruktur betreffen, wird sich der Nationalrat anschließend
befassen. Unter einem verhandelt werden Prüfergebnisse zum
Pensionsrecht der ÖBB, zur Breitbandstrategie, zur bereits
aufgelösten Bundesanstalt für Verkehr und zum Bereich Zivile
Flugsicherung.
Im Rahmen der Follow-up-Überprüfung der ÖBB-Pensionen stellt der
Rechnungshof fest, dass die ÖBB zwar die meisten Empfehlungen
umgesetzt haben, eine Reihe von vorgeschlagenen Maßnahmen seitens des
Verkehrsministeriums aber noch ausständig sind. Verkehrsminister
Norbert Hofer meinte dazu im Ausschuss, dass er sehr bewusst keine
Maßnahmen plane, welche Unruhe ins Unternehmen bringen könnten.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der BundesbahnbeamtInnen
blieb im Zeitraum 2002 bis 2013 weitgehend unverändert bei ca. 52,5
Jahren, stieg jedoch von 2014 bis 2016 auf rund 56 Jahre an,
insgesamt blieb es im gesamten Zeitraum deutlich unter dem
Regelpensionsantrittsalter (2016: rund vier Jahre). Der
Netto-Pensionsaufwand des Bundes für die Bundesbahnbeamtenpensionen
stieg von 2008 bis 2016 von 1,521 Mrd. € auf 1,660 Mrd. € um 9,2%,
ist dem Bericht des Rechnungshofs zu entnehmen.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker verwies im Ausschuss vor allem
auf die Empfehlung, Abschläge bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung
von 3,75% pro Jahr gegenüber einem Pensionsantrittsalter von 58
Jahren mit einer Deckelung bei 15% umzusetzen.
Breitbandstrategie: Nachfrage für Breitband muss erhöht werden
Der Rechnungshof überprüfte 2017 die Umsetzung der österreichischen
Breitbandstrategie 2020 (Breitbandmilliarde). Bis zum Jahr 2020 soll
eine nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen erreicht werden. Laut
einem Evaluierungsbericht der Breitbandinitiative 2015/2016, der von
externen Beratern über die erste Umsetzungsphase erstellt wurde, wies
Österreich jedoch einen markanten Rückstand im Bereich der
Glasfasernetze auf. Auffallend war für den Rechnungshof dabei auch
die geringe Nachfrage nach Anschlüssen mit hoher Bandbreite. Laut
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ist daher für den Erfolg der
Strategie eine ressortübergreifende Planung notwendig, die
insbesondere auf die Erhöhung der Nachfrage nach Breitbandanschlüssen
ausgelegt ist.
Überprüfung der Bundesanstalt für Verkehr führte zu
Organisationsänderung
Anfang 2017 untersuchte der Rechnungshof die mittlerweile aufgelöste
Bundesanstalt für Verkehr. Dabei ergab sich der Verdacht auf
strafrechtsrelevante Tatbestände, weshalb der Rechnungshof
Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft Wien sowie die
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelte. Dabei
ging es vor allem um Zahlungen für externe Beauftragungen, denen
keine Leistungen gegenüberstanden. In der Zwischenzeit sind bereits
organisatorische Maßnahmen gesetzt worden. Die
Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, die ursprünglich der
Bundesanstalt für Verkehr eingegliedert war, ist unterdessen zu einer
nachgeordneten Dienststelle des Verkehrsministeriums geworden.
Austro Control: Rechnungshof empfiehlt Dämpfungen bei Gehältern
Im nächsten Rechnungshofbericht geht es um die zivile Luftsicherung
bzw. deren Aufgabenerfüllung durch das Verkehrsministerium und die
Austro Control. Die PrüferInnen kritisieren darin unterschiedliche
Kollektivverträge und empfehlen Dämpfungen bei den Gehältern, die im
Vergleich zu den Bundesbediensteten zu hoch seien.
Im europäischen Vergleich zählt die Austro Control laut Rechnungshof
zu den relativ teuren, aber auch produktiveren
Flugsicherheitsorganisationen. Kritisch sieht der Rechnungshof unter
anderem auch, dass Österreich bei der Schaffung von neun funktionalen
Luftraumblöcken („Single European Sky“) hinter den Zielsetzungen der
Europäischen Kommission zurückliegt, weshalb auch ein
Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist. Außerdem sei die
Unabhängigkeit der „Stabstelle Safety Management und Flugsicherung“
gefährdet gewesen.
Weitere Rechnungshofberichte
Anhand weiterer fünf Rechnungshofberichte wollen die Abgeordneten
außerdem unter anderem über Passagier- und Fahrgastrechte,
Gewinnausschüttungen oder die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen
debattieren.
Erste Lesung: NEOS pochen auf weisungsfreien Bundesstaatsanwalt
Schließlich steht die Erste Lesung des Antrags der NEOS nach einer
weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft auf der Tagesordnung.
Vorgesehen ist eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss.
Geht es nach den NEOS, sollen die staatsanwaltschaftlichen Behörden
künftig nicht mehr dem Justizminister, sondern einem unabhängigen und
weisungsfreien Bundesstaatsanwalt unterstehen. Angesichts der
jüngsten Ereignisse sei es wichtiger denn je, von Vornherein jeden
Anschein politischer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft
auszuschließen, argumentieren die Abgeordneten. Ihrer Meinung nach
widerspricht es außerdem dem Prinzip der Gewaltentrennung, dass die
Staatsanwaltschaft gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden ist.
Gewählt werden soll der Bundesstaatsanwalt bzw. die
Bundesstaatsanwältin dem Antrag zufolge mit Zweidrittelmehrheit vom
Nationalrat, und zwar nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem
öffentlichen Hearing im Hauptausschuss. Als Funktionsperiode sind
zwölf Jahre, ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl, vorgesehen. Durch
ein Interpellationsrecht und weitere Befugnisse des Nationalrats und
des Bundesrats soll die Kontrolle durch das Parlament gewährleistet
werden.
Vor Zuweisung an den Verfassungsausschuss wird der Antrag einer
Ersten Lesung unterzogen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/jan
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