
Parlament: TOP im Nationalrat am 22. November 2018
Fragestunde mit Sozialministerin Hartinger-Klein, 240 Mio. € für Abschaffung des Pflegeregresses, Niedrige Pensionen werden um 2,6% erhöht
Wien (PK) – Am zweiten Nationalratssitzungstag nächste Woche stehen
zahlreiche Beschlüsse am Programm. So will der Bund weitere 240 Mio.
€ für die Abschaffung des Pflegeregresses bereitstellen, niedrige
Pensionen sollen um 2,6% erhöht und die
Arbeitslosenversicherungsbeiträge auch für gering verdienende
Selbständige gesenkt werden. Zudem sollen Zoofachhandlungen keine
Hunde und Katzen mehr halten dürfen und Patentamtsgebühren gesenkt
werden. Befassen werden sich die Abgeordneten ferner mit dem
Tätigkeitsbericht des Behindertenanwalts, dem Grünen Bericht 2018
sowie Forschungs- und Technologiebericht 2018.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde, in der
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein den Abgeordneten Rede und
Antwort steht.
Bund stellt weitere 240 Mio. € für Abschaffung des Pflegeregresses
bereit
Als Kompensation für Einnahmenausfälle infolge der Abschaffung des
Pflegeregresses hat der Bund den Ländern heuer bereits 100 Mio. €
überwiesen. Nun sollen im Dezember weitere 240 Mio. € in Form eines
Zweckzuschusses fließen. Details dazu sind in einem eigenen
Bundesgesetz geregelt, das den Sozialausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsparteien und der Liste Pilz passierte.
Die 240 Mio. € sollen aus den Umsatzsteueranteilen des Bundes kommen,
wobei die Länder verpflichtet sind, die Mittel „transparent und
zeitnah“ an die betroffenen Gemeinden, Städte, Sozialfonds und
Sozialhilfeverbände zu verteilen. Die Endabrechnung ist erst im
Nachhinein für 2019 – auf Basis von verpflichtenden Kostennachweisen
– vorgesehen. Länder, die zu viel Geld erhalten haben, müssen die
gewährten Mittel zurückzahlen.
Die Aufteilung der Mittel zwischen den Bundesländern erfolgt nach
einem speziellen Schlüssel, der sich an den von den Ländern
eingemeldeten Mehrkosten orientiert, wobei sich der jeweilige
Gesamtbetrag aus drei Kostenelementen (Einnahmenausfall aufgrund des
nunmehr untersagten Vermögenszugriffs, Mehrkosten durch den Umstieg
von SelbstzahlerInnen auf Sozialhilfe, Betreuungseinrichtungen für
behinderte Menschen) zusammensetzt. Die meisten Zuschüsse werden
demnach die Steiermark und Oberösterreich erhalten. Im Zuge der
Endabrechnung kann es den Erläuterungen zufolge allerdings noch zu
Verschiebungen kommen, sollten die Bundesländer die ihnen vorläufig
zugewiesenen Mittel nicht ausschöpfen.
Die SPÖ begründete die Ablehnung des Gesetzes im Ausschuss unter
anderem mit Zweifeln daran, dass das an die Länder überwiesene Geld
tatsächlich bei den Gemeinden ankommt. Zudem hinterfragte sie den
Aufteilungsschlüssel, der laut Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
dadurch zustande kommt, dass die Länder unterschiedliche
Heimstrukturen haben und etwa die Zahl der Pflegebetten, die
Pflegesätze und der Anteil der SelbstzahlerInnen divergieren. Massive
Kritik kommt von den NEOS: Sie orten einen finanziellen „Blindflug“
und erinnerten im Ausschuss daran, dass die Kosten für die
Abschaffung des Pflegeregresses ursprünglich auf 100 Mio. € geschätzt
wurden.
Niedrige Pensionen werden um 2,6% erhöht
Auf Kritik bei der Opposition stößt auch die Pensionserhöhung für
2019. SPÖ, Liste Pilz und NEOS befürworten zwar grundsätzlich die
vorgesehene soziale Staffelung, ihrer Meinung nach ist der
Regierungsentwurf aber nicht treffsicher. Kleine Pensionen müssten
viel stärker als vorgesehen angehoben werden, sind sich SPÖ und Liste
Pilz einig. Die NEOS kritisieren vor allem, dass bei der Berechnung
der Gesamtpension nicht alle Pensionen zusammengezählt werden und
damit auch BezieherInnen hoher Sonderpensionen für Zweitpensionen ein
überdurchschnittliches Plus erhalten.
Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2019 vor, Pensionen bis
1.115 € um 2,6%, und damit um 0,6 Prozentpunkte über der
Inflationsrate von 2% zu erhöhen. Das gilt auch für die
Ausgleichszulagenrichtsätze. Danach sinkt der Anpassungsfaktor bis zu
einer Pension von 1.500 € linear auf 2% ab. Wer zwischen 1.500 € und
3.402 € bezieht, erhält exakt die Inflation abgegolten. Für
Ruhebezüge über der ASVG-Höchstpension ist ein Pauschalbetrag von 68
€ vorgesehen. Die Anpassung von 2,6% wird darüber hinaus auch für
Opferrenten, etwa nach dem Opferfürsorgegesetz, dem
Verbrechensopfergesetz und dem Heimopferrentengesetz, wirksam.
Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage werden im Bereich der
gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, BSVG, GSVG) 1,33 Millionen
BezieherInnen von der gestaffelten Pensionserhöhung profitieren. Für
760.000 BezieherInnen ändert sich gegenüber der gesetzlichen
Automatik (Inflationsanpassung) nichts. Vom Deckel betroffen sind
insbesondere BeamtInnen, die einen Ruhebezug über der
ASVG-Höchstpension erhalten. In diesem Sinn bringt das Paket im
Bereich der Beamtenpensionen auch Einsparungen in der Höhe von 13,1
Mio. €, während für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung
Mehrausgaben von 68,8 Mio. € erwartet werden.
Arbeitslosenversicherung: Beiträge werden auch für gering verdienende
Selbständige gesenkt
Der Nationalrat hat im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, die
Arbeitslosenversicherungsbeiträge für NiedrigverdienerInnen zu
senken. Wer weniger als 1.948 € verdient, muss seit Juli lediglich
einen reduzierten Beitragssatz zahlen. Bei einem Einkommen unter
1.648 € entfallen die Beiträge sogar gänzlich. Nun soll auch für
selbständig Beschäftigte, die freiwillig in der
Arbeitslosenversicherung versichert sind, eine analoge Regelung
kommen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien
erhielt im Sozialausschuss die Zustimmung von ÖVP und FPÖ.
Konkret werden Selbständige, die in die niedrigste
Beitragsgrundlagen-Stufe (1.496,25 €) fallen, monatlich nur noch
44,89 € für die freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlen müssen.
Das entspricht de facto dem Arbeitgeberanteil von 3%. Derzeit sind 6%
(89,78 €) fällig. Gelten soll die neue Bestimmung rückwirkend ab Juli
dieses Jahres. Das gilt auch für eine mit Antrag vorgenommene
gesetzliche Klarstellung, mit der eine unbeabsichtigte
Schlechterstellung einer kleinen Gruppe von Lehrlingen vermieden
werden soll.
Mit der Gesetzesnovelle wird grundsätzlich auch einem Anliegen der
NEOS Rechnung getragen. Diese stimmten im Ausschuss dennoch gegen die
Initiative. Es sei nicht Sinn der Sache, dass auch gut verdienende
Selbständige von der Beitragssenkung profitieren, wenn sie bei der
freiwillige Arbeitslosenversicherung in die niedrigste
Beitragsgrundlage optieren, argumentieren sie.
Erhebliche Bedenken äußerte im Ausschuss auch die SPÖ. Ihrer Ansicht
nach ist es nicht fair und gerecht, Selbständigen de facto eine
kostenfreie, freiwillige Versicherung zu Lasten von ArbeitnehmerInnen
anzubieten, die volle Beiträge zahlen müssen.
Wenig Aussicht auf Erfolg hat ein gemeinsam mit dem ÖVP-FPÖ-Antrag
zur Diskussion stehender Entschließungsantrag der NEOS.
Tätigkeitsbericht des Behindertenanwalts
Auf Wunsch der SPÖ wird sich das Plenum mit dem Tätigkeitsbericht
2017 des Behindertenanwalts Hansjörg Hofer auseinandersetzen. Laut
Bericht haben sich im vergangenen Jahr 622 Menschen mit Behinderung,
deren Angehörige, Selbsthilfegruppen oder Interessensvertretungen an
die Behindertenanwaltschaft gewandt. Vor allem die Themen Bildung,
Arbeit und Wohnen kristallisierten sich aus dem breiten Spektrum an
Sachverhalten als Schwerpunkte heraus, wobei etwa Diskriminierungen
am Arbeitsplatz und fehlende Strukturen zur schulischen Integration
beklagt wurden. Auch der mangelnde Zugang zu Dienstleistungen der
Versicherungswirtschaft ist ein Problemfeld.
Im Ausschuss forderte Hofer unter anderem bundeseinheitliche
Regelungen für die persönliche Assistenz, wobei die Leistungen durch
einen von Bund und Ländern gemeinsam gespeisten Inklusionstopf
finanziert werden könnten. Zudem wandte er sich gegen eine
überhastete Feststellung der Arbeitsunfähigkeit behinderter Personen
durch ÄrztInnen, da die Betroffenen dadurch aus der Betreuung des AMS
und des Sozialministeriumservice herausfallen.
Was die grundsätzliche Schwierigkeit behinderter Menschen betrifft,
im Berufsleben Fuß zu fassen, braucht es laut Hofer vor allem auch
Bewusstseinsbildung. Man müsse den Fokus auf die Fähigkeiten der
Betroffenen richten und nicht auf ihre Defizite. Derzeit sind ihm
zufolge mehr als 70.000 Menschen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen als arbeitslos gemeldet – das sind doppelt so
viele wie noch vor 10 Jahren.
Zoofachhandlungen sollen Hunde und Katzen nicht mehr halten dürfen
Ab Anfang 2019 soll die Haltung von Hunden und Katzen in
Zoofachhandlungen zu Verkaufszwecken verboten werden. Ein
entsprechender Initiativantrag der beiden Koalitionsparteien ÖVP und
FPÖ zur Änderung des Tierschutzgesetzes wurde vom
Gesundheitsausschuss mit breiter Mehrheit an das Plenum
weitergeleitet. Ob es zu einem einstimmigen Beschluss kommen wird,
ist abzuwarten, denn die SPÖ hat im Ausschuss insofern Bedenken
angemeldet, als sie im vorliegenden Gesetzentwurf noch
Umgehungsmöglichkeiten ortete. Gesundheitsministerin Beate
Hartinger-Klein versicherte daraufhin, eventuelle Gesetzeslücken
bereinigen zu wollen.
NEOS wollen Wahlfreiheit bei Krankenkassen
Kaum Aussicht auf Erfolge haben die NEOS mit ihrem Vorstoß, den
Versicherten die Wahl zu lassen, bei welcher Kasse sie sich
versichern lassen wollen. Den Kassen wäre es laut Antrag untersagt,
die Aufnahme neuer Mitglieder abzulehnen. Zudem schlagen die NEOS
Neuerungen wie einen Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen,
einen Mindestversicherungsschutz und eine freie Gestaltung der
Versicherungsbeiträge vor. Gegenwind im Gesundheitsausschuss kam von
allen anderen Parteien, die sich „gegen eine Ökonomisierung des
Gesundheitssystems“ aussprachen.
Liste Pilz fordert mehr Transparenz bei Dienstplänen von ÄrztInnen
Bezugnehmend auf den Skandal um einen Chirurgen am AKH, der sich über
einen längeren Zeitraum hinweg für dieselbe Zeit in zwei
OP-Protokollen eintragen ließ, verlangen die Abgeordneten der Liste
Pilz die Offenlegung der Dienstpläne von ÄrztInnen. Dieser Austausch
von Dienstplänen innerhalb der Träger der Landesfonds-Krankenhäuser
wäre eine einfach umsetzbare Maßnahme, geben sie zu bedenken. Die
AntragstellerInnen halten einen solchen Schritt auch deshalb für
notwendig, weil man davon ausgehen könne, dass es sich bei dem
genannten Arzt um keinen Einzelfall, sondern um eine eingespielte
Routine handelt, mit der sich ÄrztInnen einen guten Zusatzverdienst
verschaffen.
Im Gesundheitsausschuss wurde der Antrag mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit mit dem
Argument abgelehnt, man sollte wegen einzelner schwarzer Schafe nicht
einen bürokratischen Mehraufwand erzeugen. Grundsätzlich sollte die
Frage der Nebenbeschäftigungen von ÄrztInnen aber klar geregelt sein.
Bundesministerin Beate Hartinger-Klein wies zudem darauf hin, dass
alle Nebenbeschäftigungen gemeldet werden müssen und auf sehr vielen
Ebenen bereits geprüft werde.
Grüner Bericht
Laut Grünem Bericht 2018 kann man von einer grundsätzlich positiven
Trendwende bei den Einkommen der land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe sprechen. So konnten nach mehreren Jahren mit
Einkommensrückgängen 2017 bereits zum zweiten Mal in Folge
Einkommenszuwächse erzielt werden. Grund dafür waren vor allem eine
signifikante Erholung bei den Milchpreisen, höhere
Schweinefleischpreise sowie eine gute Weinernte und Steigerungen beim
Holzeinschlag. Mit Ausnahme der Marktfruchtbetriebe, die als Folge
der Trockenheit Einbußen hinnehmen mussten, konnten sämtliche
Betriebsformen vom positiven Trend profitieren.
Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger nannte im Ausschuss die
Einkommenssteigerung von 14% einen „kleinen Lichtblick“. Als
besonders erfreulich sieht sie die Zunahme der Einkünfte der
Bergbauernbetriebe, die mit 20% deutlich über dem Durchschnitt lag.
Anhand des Grünen Berichts wird sicherlich auch das künftige
EU-Budget, das derzeit verhandelt wird, Thema sein, vor allem auch
wegen der geplanten Kürzungen für die Ländliche Entwicklung.
Ministerin Köstinger hat sich dazu im Ausschuss sehr kritisch
geäußert und allgemein überproportionale Kürzungen bei der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dezidiert abgelehnt.
Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bundesanstalt für
Bergbauernfragen werden zusammengelegt
Geht es nach dem mehrheitlichen Votum im Landwirtschaftsausschuss,
dann werden die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die
Bundesanstalt für Bergbauernfragen zu einer gemeinsamen Bundesanstalt
für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen zusammengeführt. Beide
Institute sind bereits jetzt am gleichen Standort untergebracht. Ziel
der Regierungsvorlage ist es, Synergieeffekte besser zu nutzen und
allfällige Überschneidungen bei Aufgaben und Fragestellungen zu
vermeiden.
Im Gegensatz dazu spricht sich die SPÖ in einem Antrag für den Erhalt
der Eigenständigkeit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen aus. Im
Ausschuss kam sie damit jedoch nicht durch. Das Institut sei auch in
Hinblick auf die besonderen Erfordernisse der Landwirtschaft im
alpinen Raum eingerichtet worden, so die Argumentation der
SozialdemokratInnen, die mit ihrem Vorstoß der Anstalt insbesondere
auch Aufgaben der Forschung über die Auswirkungen des Klimawandels
auf den ländlichen Raum übertragen und zudem die internationale
Forschungskooperation explizit im Gesetz festschreiben wollen.
Dem hielt Ministerin Elisabeth Köstinger im Landwirtschaftsausschuss
entgegen, mit der Zusammenlegung komme man Empfehlungen des
Rechnungshofs nach. Die Forschung werde keinesfalls eingeschränkt,
sondern soll vielmehr mit den frei werdenden Mitteln gestärkt werden.
Erhöhung der Prämienzuschüsse für landwirtschaftliche Versicherungen
Mittels eines Vorstoßes der beiden Koalitionsparteien wird es zu
Änderungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes kommen, wodurch
die Förderung von Prämienzahlungen der LandwirtInnen für
Versicherungen gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen
aufgrund von widrigen Witterungsverhältnissen von derzeit 50% auf 55%
angehoben werden. Weiterer Punkt des Vorstoßes von ÖVP und FPÖ ist
die Einführung einer Prämienförderung für Versicherungen gegen
Schäden aufgrund bestimmter Tierseuchen. Auch hier ist ein Fördersatz
von 55% vorgesehen. Der Bund gewährt bei beiden Versicherungen
jeweils eine Förderung von 27,5% der Prämie unter der Voraussetzung,
dass das entsprechende Land ebenfalls eine Förderung in gleicher Höhe
leistet.
Der neue Fördersatz wird erstmals für Versicherungsverträge, die im
Jahr 2019 abgeschlossen werden, wirksam. Bereits bestehende Verträge
können nach den Intentionen des Antrags aliquot für den Zeitraum der
Versicherungsperiode, der in das Jahr 2019 fällt, gefördert werden.
ÖVP und FPÖ wollen damit die bäuerliche Eigenvorsorge gegen
Auswirkungen des Klimawandels unterstützen.
Forschungs- und Technologiebericht 2018
Seit 2011 verfolgen die österreichischen Bundesregierungen eine
FTI-Strategie, um Österreich bis 2020 in die Spitzengruppe der
innovativsten Forschungsländer Europas zu führen
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