AK Klein zu Standortentwicklungsgesetz: Bürgerbeteiligung und schnelle Verfahren

Zivilgesellschaft darf nicht auf der Strecke bleiben. Die AK schlägt drei Punkte für schnellere Verfahren vor

Wien (OTS) – „Schnellere Genehmigungsverfahren für Großprojekte sind
wichtig“, sagt AK Direktor Christoph Klein. „Aber die
Zivilgesellschaft muss sinnvoll einbezogen werden. Das geht, wenn man
nur will.“ Ein automatisches Weitergeben an die nächste Instanz
bringt nicht automatisch eine Verfahrensverkürzung, so Klein.
Außerdem wohin sollen die Verfahren weitergegeben werden, wenn sie
bei der Landesregierung oder im Ministerium lange dauern? Sollen dann
Gerichte entscheiden, die eigentlich nur kontrollieren sollten? Der
AK Direktor rät der Regierung dringend, „den Dialog mit allen
gesellschaftlichen Gruppen und den Sozialpartnern zu suchen, wenn es
um so wichtige Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes geht.
Damit künftig über wichtige Infrastruktur-Projekte schneller
entschieden wird, muss man an vielen Schrauben drehen.“ Die AK hat
dazu drei konstruktive Vorschläge.

1. Abgestimmte Infrastrukturplanungen des Bundes
So fehlt seit Jahren eine verbindliche Planungskoordination zwischen
dem Bund und den Ländern: Die sollte, abseits von konkreten
Projekten, die Grundlinien der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik in
Österreich für die nächsten Jahre festlegen und durch eine Umwelt-
und Raumverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung legitimieren.
„Bei uns wird jahrelang um die 3. Piste am Flughafen Schwechat
gestritten. In der Schweiz gibt es längst einen Plan, der die gesamte
Schweizer Luftfahrt für die nächsten 15-20 Jahre im Blick hat. Über
Einzelprojekte, wie etwa neue Pisten, kann in diesem Rahmen schneller
entschieden werden“, sagt Klein.

2. Überalterte Materien-Gesetze modernisieren
Die sogenannten „Materien-Gesetze“ wie das Eisenbahngesetz, das
Luftfahrtgesetz, das Bundesstraßengesetz oder das
Starkstromwegegesetz müssen modernisiert und konkretisiert werden.
Wenn verbindliche Vorgaben etwa zum Umweltschutz in diesen Gesetzen
fehlen, muss für jede neue Stromtrasse alles neu verhandelt werden.
Das ist ein Grund, warum das Verfahren um die 380KV-Leitung bei
Salzburg schon neun Jahre dauert.
Das Luftfahrtgesetz, das die Grundlage für die Genehmigung der 3.
Piste ist, stammt in den relevanten Teilen aus dem Jahr 1957. „Da
wird auch jedem Laien klar, dass endlich zeitgemäße klare Richtlinien
etwa zum Lärm- und Anrainerschutz formuliert werden müssen. Dann kann
auch ein Genehmigungsverfahren schneller laufen“, so Klein.

3. Gute Personalausstattung für wichtige Verfahren
Außerdem fordert der AK Direktor, dass die Fachbehörden etwa in den
Ländern, die einzelne Großprojekte betreuen, für diese Verfahren auch
mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden. „Da geht es um
zukunftsweisende Entscheidungen von großer Bedeutung für die
Unternehmen und die Arbeitsplätze im Land. Dafür muss ausreichend gut
geschultes Personal abgestellt werden“, so Klein.

Arbeiterkammer Wien
Ute Bösinger
(+43-1) 501 65-12779
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