GLOBAL 2000: Beton-Allmachtsphantasien statt konkreter Verbesserung von Verfahren

Auch überarbeitetes Standortentwicklungs-Gesetz löst grundsätzliche Probleme nicht.

Wien (OTS) – Wie heute bekannt wurde soll diesen Mittwoch im
Ministerrat der überarbeitete Entwurf des „Bundesgesetzes über die
Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes
Österreich“ (kurz- Standort-EntwicklungsG) beschlossen werden – an
der finalen Fassung werde noch gefeilt. „Wir begrüßen, dass der
offenkundig europarechts- und verfassungsrechtswidrige Automatismus
gestrichen werden soll, der Großprojekte in Österreich an jeder
Umweltprüfung vorbei per Gesetz automatisch genehmigen sollte“, sagt
Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. „Dies ist
jedoch kein ‚Entgegenkommen‘ an die Umweltschutzorganisationen,
sondern schlicht die notwendige Reparatur eines illegalen Vorhabens,
das wir auch vorab der Europäischen Kommission zur Kenntnis gebracht
hatten. Jedoch ist der heute medial kolportierte Vorschlag, die
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren in der ersten Instanz per
Fristsetzung zu beenden, keine Lösung für die grundlegenden
rechtlichen Probleme. Auch die Beschleunigung ist nicht zu
erreichen: Geht ein Verfahren unabgeschlossen an die zweite Instanz
beginnt auch diese wieder bei null mit der Prüfung.”

Auch beinhaltete der ursprüngliche Gesetzesentwurf darüber hinaus
zahlreiche Fallstricke, die nicht zu Verbesserungen für
Umweltverträglichkeitsprüfungs-(UVP-)Verfahren führen, als vielmehr
neue intransparente Gremien mit der Gefahr der Freunderlwirtschaft
erwarten lassen. Der im Juli im Ministerialentwurf präsentierte
„Standortentwicklungsbeirat“ mit weder weisungsfreien noch
unabhängigen Mitgliedern ohne klar abgegrenzte fachliche
Qualifikationen sollte ohne Einbeziehung der Zivilgesellschaft
Empfehlungen zu „standortrelevante Vorhaben“ abgeben – noch dazu ist
unter Verweis auf das Amtsgeheimnis damit zu rechnen, dass die im
Beirat behandelten Informationen nicht öffentlich zugänglich sind.

„Die Überarbeitung des illegalen Genehmigungs-Automatismus allein
löst das fundamentale Problem dieses Gesetzesvorhabens nicht. Schon
die Präsentation von Regierungs-Vorhaben am Flughafen Wien zeugt von
einem Geiste, der nicht Umweltverträglichkeit, sondern
ausschließlich einen falsch verstandenen Kampf für mehr Beton im
Lande Österreich und die Interessen von Großinvestoren in den
Mittelpunkt stellt“, sagt Gewessler. „Potential für effizientere
Verfahren besteht, liegt aber nicht in einem aufgeblähten
Standortentwicklungsbeirat oder Fristsetzungen, sondern in
tatsächlichen Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung, wie sie die
Umweltbewegung in die Diskussion einbringt. Diese sollte die
Regierung rasch umsetzen, statt einem nicht reparierbaren Gesetz ein
zweites Leben einzuhauchen.“

Verfahrensverbesserung statt Aushebelungs-Versuche nötig

Der fortwährende Vorwurf der Verfahrenslänge von
Umweltverträglichkeitsprüfungen ist faktisch nicht belegbar:
UVP-Verfahren dauern ab Vollständigkeit der Unterlagen in Österreich
im Durchschnitt sieben Monate – es dauert jedoch in der Regel mehr
als zehn Monate, bis Projektwerber die Unterlagen für das Vorhaben
vollständig haben. Potential sieht GLOBAL 2000 vielmehr durch die
Reform des Vorverfahrens, damit Projektwerber mehr Unterstützung
erhalten, durch die Verbesserung des Verfahrensmanagements durch
Ausstattung einer – weisungsfreien – UVP-Behörde mit mehr
Ressourcen, insbesondere mit mehr Amtssachverständigen, aber auch
durch die Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP) bei
absehbar kontroversen Plänen (etwa Wasserkraft-Projekten).

GLOBAL 2000 wird den endgültigen Gesetzesentwurf nach Vorliegen
genauestens auf rechtliche und inhaltliche Probleme analysieren und
kommentieren.

Lydia Matzka-Saboi, GLOBAL 2000 Pressesprecherin, 0699 14 2000 26, lydia.matzka@global2000.at
Leonore Gewessler, GLOBAL 2000 Geschäftsführerin 0699 14 2000 32, leonore.gewessler@global2000.at

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