Massiver Rückschritt für österreichweiten Kinderschutz befürchtet!
Die Opposition kann die beabsichtigte „Kindesweglegung“ des Bundes verhindern.
Österreich (OTS) – Die Regierung plant mit der völligen
Verantwortungs-Abgabe der Kinder- und Jugendhilfe an die Bundesländer
einen massiven Rückschritt in Bezug auf österreichweite Kinderrechte.
Die Opposition hat es in der Hand, dies noch zu stoppen, weil das
Gesetz eine 2/3 Mehrheit benötigt. Ausgerechnet in der Woche, in der
der Internationale Tag der Kinderrechte gefeiert wird, treffen sich
am 23.11.2018 die Landeshauptleute, um auch dieses Thema zu
behandeln. Sie haben den Kompetenzen-Deal mit dem Bund ohne
Abschätzung der Folgen für den Kinderschutz schon im Mai 2018
getätigt. Inzwischen hat sich aber die gesamte Fachwelt dagegen
ausgesprochen. An die Landeshauptleute und die verantwortlichen
Regierungsmitglieder richtet sich folgender Appell:
Zwtl.: Offener Brief
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß!
Sehr geehrter Herr Bundesminister Josef Moser!
Sehr geehrte Landeshauptleute!
Im Namen jener Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die den
Großteil der Maßnahmen zum Schutz der Kinder in Österreich
durchführen, ersuchen wir Sie dringend, die Bedenken und Warnungen
zur Verantwortungs-Abgabe der Jugendhilfe vom Bund an die Länder
ernst zu nehmen! Die Kritik kommt von der Volksanwaltschaft
Österreich, den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, vom
Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte und von allen
Einrichtungen, die mit Kinderschutz in Österreich zu tun haben.
Selbst die Regierungsmitglieder der Bundesländer für Jugendhilfe
fordern – wie alle anderen:
Der Bund darf sich nicht aus der gesetzlichen Verantwortung für
Kinder- und Jugendhilfe zurückziehen!
Eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Bundesländern zur
Erhaltung der momentan vorgegebenen Mindeststandards in der
Jugendhilfe kann nicht die Verantwortung des Bundes ersetzen,
optimalen Kinderschutz österreichweit zu garantieren.
Aus den sog. 15a-Vereinbarungen lassen sich keine Rechtsansprüche
für die Betroffenen ableiten. Die Vereinbarungen sind von einzelnen
Vertragspartnern – ohne parlamentarische Befassung – wieder kündbar.
Die Weiterentwicklung des österreichweiten Kinderschutzes und seine
laufende Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen (z.B.
Hilfen für junge Erwachsene) wird bei einer Länder-Vereinbarung – wie
viele Beispiele zeigen – äußerst schwierig.
Kinderschutz ist so wichtig, dass die Fachwelt bei gesetzlichen
Eingriffen selbstverständlich gehört und miteinbezogen werden muss,
insbesondere, wenn diese über alle Parteigrenzen hinweg so eindeutig
Stellung bezieht.
ExpertInnen der Jugendhilfe und des Kinderschutzes wurden bisher
in den Entscheidungsprozess überhaupt nicht einbezogen. Sogar die
gesetzlich vorgeschriebene wirkungsorientierte Folgenabschätzung in
Bezug auf Auswirkungen auf „Kinder und Jugend“ fehlt (§ 6 Abs. 1
WFA-Grundsatz-Verordnung). Und die zu erwartende positive Resonanz
der Fachwelt für das Bundesgesetz 2013 durch die Evaluation wird der
Öffentlichkeit vorenthalten!
Es wurde kein einziger inhaltlich-fachlicher Vorteil für den
Kinderschutz durch die beabsichtigte Gesetzesänderung genannt, wohl
aber wurden in 26 Stellungahmen massive Nachteile geäußert.
Unsere Minimalforderung ist daher, dass das Kapitel „Kinder- und
Jugendhilfe“ aus dem 1.Teil des Kompetenzbereinigungsgesetzes (so wie
die Mindestsicherung und Energie) herausgenommen wird und dass bei
einer allfälligen 15a-Vereinbarung der Bund unbedingt beteiligt sein
muss.
Wien, zum Internationalen Tag der Kinderrechte 2018
Hochachtungsvoll
Gerald Herowitsch-Trinkl
Dachverband Österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen
Dr. Hubert Löffler
GF DÖJ
0664/3586135
loeffler.hubert@outlook.com
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