Rendi-Wagner: Arbeitsmarktpaket für Frauen

Entschließungsantrag: Volle Anrechnung der Karenzzeit – Anrechnung der Ersatzzeiten für Mindestpension – gleiche Zuschläge für Teilzeit- und Vollzeitüberstunden

Wien (OTS/SK) – Das hundertjährige Jubiläum des Frauenwahlrechts
nahmen sich die gf. SPÖ-Bundesparteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner
und die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende und Frauensprecherin Gabriele
Heinisch-Hosek zum Anlass, um am Montag in einem Hintergrundgespräch
über die frauenpolitischen Forderungen der SPÖ zu sprechen. Konkret
soll das mit einem SPÖ-Entschließungsantrag dargelegt werden. Damit
soll die Anrechnung der Karenzzeit von derzeit 10 Monaten auf 22
Monate angehoben, die Ersatzzeiten bei der kommenden Mindestpension
von 1.200 Euro voll angerechnet und die Überstunden bei Teilzeit so
wie Vollzeit abgegolten werden. ****

SPÖ-Klubobfrau Rendi-Wagner stellte fest, die schwarz-blaue Regierung
lege eine „Politik der Gleichgültigkeit gegenüber den Menschen und
vor allem auch eine Politik der Gleichgültigkeit gegenüber den Frauen
in diesem Land“ an den Tag. „Das sehen wir ganz anders. Wir machen
Politik für die Menschen und auch Politik für die Frauen“, betonte
Rendi-Wagner. „Es ist nicht nur immer schon unser Ziel als
Sozialdemokratie gewesen, die Chancengleichheit der Frauen ganz groß
in den Mittelpunkt unseres Denkens, Handelns und Planens zu stellen.
Sondern es ist auch eines meiner großen Ziele als erste weibliche
Parteivorsitzende“, betonte Rendi-Wagner.

Das im November 1918 beschlossene Frauenwahlrecht ist 1919 erstmals
zur Anwendung gekommen. „Das Resultat war, dass es acht weibliche
Abgeordnete gab, sieben davon waren Sozialdemokratinnen“, sagte
Rendi-Wagner. Heute hat die SPÖ 25 Frauen und 27 Männer in den
Abgeordnetenbänken sitzen. „Damit haben wir eine Frauenquote von 48
Prozent. Das ist die höchste Frauenquote, die wir jemals im
Nationalrat als Sozialdemokratie hatten und sie liegt auch bei weitem
höher als die Frauenquoten der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ“,
stellte Rendi-Wagner fest.

Wenn man sich die Chancen und Möglichkeiten für Frauen heute ansehe,
so gehe es vor allem um die gerechte Bezahlung von Arbeit. Laut ÖGB
ist das durchschnittliche Einkommen (2018) von Männern bei
Vollzeiterwerbstätigkeit 51.035 Euro. Das vergleichbare
Fraueneinkommen beträgt aber nur 40.864 Euro. „Damit ergibt sich eine
ganz reale Einkommensschere von fast 20 Prozent“, stellte
Rendi-Wagner fest.

Die Gründe dafür liegen laut Rendi-Wagner u.a. bei der ungleichen
Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen. „Vor
allem die Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen sind Bereiche,
die in den meisten aller Fälle auf den Schultern der Frauen lasten“,
sagte Rendi-Wagner. Die Folge sei erzwungene Teilzeitarbeit und die
Unterbrechung der Erwerbsbiographie, was auch mit den nicht
flächendeckenden Angeboten der Kinderbetreuung in Zusammenhang stehe.
Nicht nur die Einkommensschere sei der Effekt, sondern auch die
deutlich geringeren Frauenpensionen. „Wir stellen fest, dass die
Frauenpension durchschnittlich 44 Prozent weniger beträgt als die der
Männer in Österreich“, sagte Rendi-Wagner.

Für Heinisch-Hosek geht es darum, „den Finger in die Wunde zu legen,
auf das, was besser passieren sollte und das, was gar nicht
passiert“. So etwa die Vereinheitlichung der Lohnunterschiede. Denn
die Frauenministerin Bogner-Strauß verstehe darunter nur eine
Vereinheitlichung der Zahlen, die von Statistik Austria,
Arbeiterkammer, Eurostat, etc. geliefert werden. „Also noch keine
Rede davon, dass man die bestehenden Einkommensberichte
weiterentwickeln muss, dass man die Finanzierung vom Gehaltsrechner
auch in Zukunft sicherstellt, und so weiter“, betonte Heinisch-Hosek.
Nichts würde die Frauenministerin für die Frauen tun, die auf die
Aktion 20.000 angewiesen waren und die Mitte nächsten Jahres
ausläuft. Auch von den nötigen AMS-Mitteln für Frauen höre man nichts
von der Frauenministerin.

Als Teil des Arbeitsmarktpakets wird die SPÖ einen Antrag einbringen
zur vollen Anrechnung der Karenzzeit. „Das sind 22 Monate, ohne die
acht Wochen Mutterschutz“, erklärte Heinisch-Hosek. Wenn sich Eltern
diese Zeit teilen, dann soll der aliquote Teil für denjenigen, der
daheim bleibt, angerechnet werden. In manchen Branchen, wie etwa der
Metallbrache, gibt es das bereits. In anderen Branchen, wo viele
Frauen beschäftigt sind, wie etwa der Handel, gibt es das nur
teilweise. „Da braucht es ein Gesetz“, stellte Heinisch-Hosek fest
und ergänzt: „Das hilft den Frauen sofort und verhilft ihnen zu einer
höheren Pension.“

Bei der Pensionsberechnung gehe es derzeit um reine Arbeitsjahre.
„Wir wollen aber, dass die 1.200 Euro Mindestpension für Frauen und
Männer dann ausgezahlt werden, wenn die Ersatzzeiten als
Beitragszeiten eingerechnet werden, nämlich auch die
Kinderbetreuungszeiten“, betonte Heinisch-Hosek.

Auch sollen die Überstunden von Teilzeitbeschäftigten genauso
angerechnet werden wie die von Vollzeitbeschäftigten. „Jede
Überstunde muss gleich viel wert sein – auch die Teilzeitüberstunde“,
sagt Heinisch-Hosek.

Nach wie vor besteht die Forderung nach dem Ausbau der
Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach der Karenzzeit arbeitet etwa fast
eine Million Frauen Teilzeit. „Das ist jede zweite Frau“, stellt
Heinisch-Hosek fest und betont: „Nicht jede macht das freiwillig.“
Die SPÖ-Frauensprecherin erinnerte daran, dass die Länder und
Gemeinden lange hingehalten wurden, was den Finanzierungszuschuss des
Bundes betrifft. (Schluss) up/mr

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