Schlag gegen Muslimbruderschaft und Graue Wölfe

Neues Symbole-Gesetz passiert am Mittwoch den Ministerrat und wird Mitte Dezember im Nationalrat beschlossen

Wien (OTS) – Das neue Symbole-Gesetz geht nach der nunmehrigen
Beendigung der Begutachtungsfrist am Mittwoch, dem 21. November, in
den Ministerrat und wird Mitte Dezember dem Nationalrat zur
Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Verbot von extremistischen
Symbolen wird in dem Gesetz auch explizit darauf hingewiesen, dass
Gesten, die den demokratischen Grundwerten widersprechen, strafbar
sind. Sowohl konkrete Symbole als auch Gesten werden in der
Verordnung festgelegt werden.

Der politische Islam sowie der linke und rechte Radikalismus haben in
Österreich keinen Platz. Deshalb weitet die Bundesregierung das
Verbot der Verwendung von extremistischen Symbolen deutlich aus. „Mit
dem sogenannten Symbole-Gesetz soll eine Lücke geschlossen werden“,
sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). „Die Symbole und Gesten der
in der Novelle genannten Organisationen sind verfassungsfeindlich und
widersprechen unseren demokratischen Grundwerten,“ so Kickl weiter.

Derzeit umfasst das Gesetz nur Symbole des IS, der Al-Qaida sowie
deren Teil- und Nachfolgeorganisationen. In Zukunft soll das Verbot
Symbole folgender weiterer Gruppierungen betreffen: Neben der
sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft sind dies auch Symbole
der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, jene der
separatistisch-marxistischen PKK, der palästinensischen
islamistischen Hamas, jene des militärischen Teils der Hisbollah
sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung. Auch weitere
Gruppierungen, die in Rechtsakten der EU als terroristische
Organisationen angeführt werden, sollen verboten werden. Die
Verwendung und Verbreitung von derartigen Symbolen bzw. Gesten wird
mit bis zu 4.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem
Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000
Euro beziehungsweise sechs Wochen Haft.

Die Bezeichnung dieser Gruppierungen sowie die konkreten Symbole und
Gesten, die unter Strafe gestellt werden, wird bis zum 1. März 2019
durch eine Verordnung erfolgen.

Das Symboleverwendungsverbot richtet sich keineswegs gegen religiöse
Symbolik (etwa Teile eines Glaubensbekenntnisses) allgemein. Es wird
allein die Verwendung spezifischer Symbole, die den demokratischen
Grundwerten widersprechen, verboten. Die Notwendigkeit für die
Aufnahme in die Symbole-Bezeichnungsverordnung ergibt sich dann, wenn
religiöse oder andere Symbole im aktuellen Kontext eine eindeutige
Bezugnahme auf bzw. Verbindung zu extremistischen oder
terroristischen Gruppen erkennen lassen.

Gesten, die in den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes 1947 fallen
werden naturgemäß weiterhin nach den in diesem
Verfassungsgesetzgesetz vorgesehenen strengeren – gerichtlich
strafbaren – Straftatbeständen (zB § 3g Verbotsgesetz 1947) bestraft.

Bundesministerium für Inneres
Christoph Pölzl, BA BSc
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531 26 – 2040
christoph.poelzl@bmi.gv.at
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