Volkshilfe: Mit der Umsetzung der Kinderrechte Kinderarmut abschaffen

Barbara Gross, Präsidentin der Volkshilfe Österreich zum Weltkindertag

Wien (OTS) – Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die
Rechte des Kindes von der UN-Generalversammlung angenommen. Seither
wird an diesem Tag der Internationale Tag der Kinderrechte begangen.
Bei der Umsetzung dieser Rechte bleibt jedoch noch viel zu tun, meint
Barbara Gross, Präsidentin der Volkshilfe Österreich: „Es ist kaum
vorstellbar, doch Kinderarmut in Österreich ist Tatsache. 324.000
Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre sind gefährdet. Kinderarmut fängt
bei Einkommensarmut an, geht aber weit darüber hinaus und wirkt sich
letztlich in allen kindlichen Lebensbereichen aus.“

Zwtl.: Aktuelle Situation von Kindern nicht mit
UN-Kinderrechtskonvention vereinbar!

So bleibt rund 54.000 Kindern ausgewogene Ernährung verwehrt,
69.000 können keine neue Kleidung bekommen, wenn die alte abgenutzt
ist und 118.000 Kinder können nie in den Urlaub fahren. Tragisch ist
auch, dass rund 180.000 armutsgefährdete Kinder in Haushalten leben,
in welchen unerwartete Ausgaben nicht getätigt werden können und
72.000 in einem Haushalt, der mit Zahlungen im Rückstand ist. „Diese
Einschränkungen bedeuten langfristige Nachteile für die Kinder. In
der Bildung, in der Gesundheit und in den sozialen Kontakten – die
armutsbetroffenen Kinder können nicht mithalten, werden
ausgeschlossen und haben letztendlich keine oder wenig Chancen, dem
Armutskreislauf zu entkommen.“, so Barbara Gross.

Die Einschränkungen sind zudem nicht mit der
UN-Kinderrechtskonvention vereinbar, sagt die Volkshilfe-Präsidentin
und weist auf die Ratifizierung Österreichs und damit die
völkerrechtlich vertragliche Bindung hin. So hat laut Artikel 28
jedes Kind ein Recht auf Bildung und Verwirklichung auf Grundlage der
Chancengleichheit. „Armutsbetroffenen Kindern bleiben altersgerechte
Bücher, die Teilnahme an Förderkursen oder Nachhilfe sowie
beispielsweise Unterstützung bei Legasthenie oft verwehrt.“ Ähnlich
verhält es sich bei der sozialen Teilhabe: Laut Artikel 31 hat jedes
Kind Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive
Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen
Leben. „In der Realität sieht es so aus, dass armutsgefährdete Kinder
nicht an Schulausflügen teilnehmen können und Freizeitaktivitäten wie
Musikschule oder Vereinssport einfach keine Optionen sind. Dadurch
haben sie ein viel kleineres Netzwerk, können nicht lernen, mit
Konflikten umzugehen und ihre Persönlichkeit zu entwickeln.“

Zwtl.: Mit der Kindergrundsicherung Kinderarmut abschaffen!

Dem müsse ein Ende gesetzt werden, appelliert die Präsidentin.
„Mit der Einführung der Kindergrundsicherung lassen sich diese
Missstände aufheben. Die Volkshilfe hat ein konkretes Modell der
Kindergrundsicherung auf den Tisch gelegt, mit dem Kinderarmut
abgeschafft werden kann. Mit einer landesweiten Einführung muss kein
Kind mehr unter dem sozialen Ausschluss, kürzeren Bildungswegen und
gesundheitlichen Nachteilen leiden.“

Aufbauend auf der existenziellen Absicherung aller Kinder müssen
die Teilhabechancen mit zusätzlichen Maßnahmen garantiert werden.
Dazu gehört der Ausbau von sozialer Infrastruktur wie kostenloser
Nachmittagsbetreuung, Kindergartenplätze für Unter-Dreijährige und
der Ausbau von Sozialarbeit, so die Präsidentin abschließend: „Die
Volkshilfe sowie viele andere Organisationen haben den Mangel an
Sachleistungen in den vergangenen Jahren sehr häufig thematisiert.
Mit der Kombination aus finanzieller Absicherung und dem Ausbau
sozialer Infrastruktur kann Österreich das erste Land sein, in dem
Kinderarmut abschafft wird. Wir müssen es nur wollen.“

Volkshilfe Österreich
Melanie Wenger-Rami, MA
Pressesprecherin
+43 (0) 676 83 402 228
melanie.rami@volkshilfe.at
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