Dachverband für ärztliche Ganzheitsmedizin zum Ärztegesetz: Bedenken gegen den Gesetzesentwurf unbedingt ernst nehmen

Präsident Prof. Frass: „Wir brauchen klare und praxistaugliche Regelungen.“

Wien (OTS) – Univ.-Prof. Dr. Michael Frass, Präsident des
Österreichischen Dachverbandes für ärztliche Ganzheitsmedizin,
plädiert an den Gesetzgeber, während der Begutachtungsfrist geäußerte
Bedenken gegen den Entwurf der Ärztegesetz-Novelle ernst zu nehmen
und während der noch verbleibenden Tage bis zur Beschlussfassung im
Parlament zu berücksichtigen. „Mehr als 70 Prozent der Patientinnen
und Patienten wünschen sich komplementärmedizinische Angebote im
Gesundheitswesen, und jedes Bemühen zur Sicherstellung hoher
Qualitätsstandards bei diesen Angeboten ist grundsätzlich zu
begrüßen, um die Effizienz zu gewährleisten“, so Prof. Frass. „Wir
brauchen nicht nur klare, sondern auch praxistaugliche Regelungen,
welche Berufsgruppe was darf und wo jeweils die Grenzen ihrer
Tätigkeit gezogen werden.“

In der Praxis gäbe es – wie von mehreren involvierten
Berufsgruppen, darunter auch Mitgliedsorganisationen des
Dachverbandes während der Begutachtungsfrist dargelegt – häufig eine
gut eingespielte Teamarbeit zwischen Ärzten und nichtärztlichen
Gesundheitsberufen. Die Diagnose- und Therapie-Hoheit müsse in diesem
Zusammenwirken unbedingt Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein.
Andernfalls bestehe das Risiko, dass Krankheiten übersehen oder
falsch eingeschätzt, und in der Folge unzureichend behandelt werden.
„Die Komplementärmedizin gehört also primär in ärztliche Hand,
gleichzeitig bedarf es notwendiger und verbindlicher
Differenzierungen in Bezug auf andere medizinische Berufsgruppen“, so
Prof. Frass. „Wesentlich ist, dass die Einhaltung dieser Regeln auch
überprüft wird und dass unverantwortliche Grenzüberschreitungen
verhindert werden. Das gilt insbesondere für Therapeuten, die Heilung
versprechen, aber in Wahrheit dem Patienten durch ihre Methodik,
Unterlassung oder Verzögerung medizinischer Betreuung schaden.“

Die während der Begutachtungsfrist geäußerten Standpunkte der
großen Interessenvertreter, dass Komplementärmedizin ausschließlich
von Ärztinnen und Ärzten angeboten werden darf bzw. sich jeder
Anbieter auch ohne Ausbildung im Gesundheitsmarkt betätigen darf,
seien nicht qualitätsorientiert, unrealistisch bzw. nicht
verantwortungsvoll, sagt Prof. Frass: „Der Dachverband verfügt über
die entsprechende Erfahrung und bietet sich in allen Fragen der
Komplementärmedizin sehr gerne als Qualitäts-orientierter Partner
an.“

B&K – Bettschart & Kofler Kommunikationsberatung
Mag. Roland Bettschart
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