FPÖ: „Das neue Waffengesetz ist auf den Weg gebracht“
„Neben der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtline gibt es endlich auch Verbesserungen für Jäger und Sportschützen“
Wien (OTS) – Während der Entwurf zur Novelle des Waffengesetzes die
vierwöchige Begutachtungsfrist durchlaufen hat, sind zahlreiche
Stellungnahmen im Innenministerium eingelangt. Hier zeigte sich
wieder besonders die Bürgernähe von Innenminister Herbert Kickl,
seinem Kabinett und dem freiheitlichen Parlamentsklub. Viele
Vorschläge und Verbesserungswünsche fanden noch den Weg in dieses so
sensible Gesetz.
„Die Waffengesetznovelle, welche die EU-Waffenrichtlinie in
österreichisches Recht umsetzt, ist in seiner ausgewogenen
Ausgestaltung die nötige Mischung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis
und den einzelnen Freiheitsrechten der österreichischen Bevölkerung.
Es ist mit der Umsetzung der Richtlinie gelungen, die nötigen
Verschärfungen mit Verbesserungen in der Verwaltung und einer bisher
fehlenden Rechtssicherheit zu verknüpfen. Somit konnten die
Auswirkungen auf den einzelnen legalen Waffenbesitzer so gering als
möglich gehalten werden, dementsprechend wird das Recht, Waffen im
bisherigen Ausmaß zu besitzen, nicht eingeschränkt“, so Innenminister
Herbert Kickl zum Pressedienst der FPÖ.
In der Vergangenheit wurden Novellen des Waffengesetzes immer mehr
zulasten der österreichischen „Legalwaffenbesitzer“ ausgetragen. Dies
hat sich nun, soweit mit der EU-Richtline vertretbar, geändert.
Sowohl Jäger als auch Sportschützen profitieren vom neuen Gesetz, um
ihrer Profession so gut wie möglich nachgehen zu können. Den
freiheitlichen Verhandlern war es besonders wichtig, dass ab dem 1.
Jänner 2019 Jäger der Jagd mit einem Schallmodulator
(„Schalldämpfer“) nachgehen können. Die Kombination einer gültigen
Waffenbesitz- und Jagdkarte erlaubt nun auch das Führen einer Waffe
der „Kategorie B“ zur Ausübung der Jagd. Dies erlaubt nun allen
Jägern mit genannten Voraussetzungen eine sichere und effektive
Nachsuche.
Auch Sportschützen fanden im neuen Entwurf ihre Berücksichtigung, so
reicht bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) als
Begründung „Sportschütze“, die zur Ausübung des Sportes benötigte
Anzahl an Waffen der „Kategorie B“ (genehmigungspflichtige Waffen)
wurde erleichtert und mit der Definition des „Sportschützen“ eine
Rechtssicherheit geschaffen. Mitglieder von Sportschützenvereinen mit
mehr als 35 Mitgliedern oder Sportschützenvereinen, welche in einem
Landessportverband des ÖSB organisiert sind, ist es auch weiterhin
gestattet, Magazine mit hoher Kapazität zu erwerben und sportlich zu
verwenden, sofern eine sportliche Aktivität den Bedarf rechtfertigt.
Der Altbestand an Magazinen muss zwar binnen zwei Jahren gemeldet
werden, der Besitz ist aber gesichert.
Den Verhandlern unter Innenminister Herbert Kickl und der
Freiheitlichen Partei war und ist es besonders wichtig, dass
„Österreichs Legalwaffenbesitzer“ und ganz besonders den Jägern und
Sportschützen keine weiteren „Steine in den Weg“ gelegt werden, um
ihrem Hobby nachzugehen. Immerhin gehört die Jagd zu Österreichs
Kultur und Identität und unsere Sportschützen erreichen regelmäßig
internationale Spitzenplätze.
Gerade dem Innenministerium liegt es am Herzen, die Sicherheit in der
Öffentlichkeit durch die Möglichkeit von Waffenpässen für Beamte, die
an Schusswaffen trainiert sind, zu erhöhen. So ist es nun auch
Justizwachebeamten und Militärpolizisten möglich, neben Polizisten,
einen Waffenpass zu erlangen, um Pistole oder Revolver in der
Freizeit zu führen. Diese Beamte beweisen tagtäglich ihre
Verlässlichkeit und den sicheren Umgang mit ihren zugewiesenen
Waffen.
Innenminister Herbert Kickl bedankte sich von ganzem Herzen bei
seinen Mitarbeitern im BMI, den Fachreferenten des Freiheitlichen
Parlamentsklubs und den vielen Einbringern der Stellungnahmen für
diese hervorragende Arbeit zu diesem Gesetz.
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
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