Geplante Gesetzesänderung zur palliativmedizinischen Begleitung am Lebensende: Experten begrüßen Klarstellung und Humanisierung

ÖGARI-Präsident Likar: Ärztegesetz-Novelle positiver Schritt im Interesse von Menschen am Lebensende – Optimierte Schmerztherapie nicht mit Sterbehilfe verwechseln

Wien (OTS) – Der morgige Ministerrat (21.11.) soll sich mit einer
Novelle des Ärztegesetzes befassen, die Neuregelungen in
unterschiedlichen Bereichen enthält. Eine davon betrifft die
ärztliche Begleitung von Patientinnen und Patienten am Lebensende.
„Hier sollen klarere Rahmenbedingungen geschaffen werden, was
ausdrücklich zu begrüßen ist. Die zahlreichen positiven
Stellungnahmen zeigen, dass die palliativmedizinische Praxis sehr
froh ist über die Klarstellung, die im Zeichen einer Humanisierung
steht“, so Prim. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Likar (Klagenfurt), Präsident
der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation
und Intensivmedizin (ÖGARI) und der Österreichischen
Palliativgesellschaft (OPG). „Das ist ein wichtiger und positiver
Schritt im Interesse von Menschen am Lebensende, deren Leiden wir
wirksam lindern können.“

Keinesfalls habe diese gesetzliche Klarstellung, wie dies etwa von
Vertretern der Bischofskonferenz angesprochen wurde, etwas mit einer
Öffnung in Richtung Sterbehilfe oder assistiertem Suizid zu tun,
betont Prof. Likar: „Dagegen haben auch wir uns immer klar
ausgesprochen. Effektive Linderung des Leidens durch Palliative Care
ist ja gerade die Antwort auf Ängste von Menschen vor unerträglichem
Leiden. Schwer kranke Menschen, die schmerzmedizinisch optimal
versorgt sind, äußern kaum Interesse an Sterbehilfe oder assistiertem
Suizid. Das wissen wird aus Studien und aus der Praxis.“ Bei der
vorliegenden Novelle gehe es klar um etwas anderes, nämlich um die
rechtliche Absicherung eines zutiefst ethischen ärztlichen Handelns,
so Prof. Likar: „Das kann man gar nicht deutlich genug machen.“

Darüber hinaus sei es keineswegs so, dass eine wirksame
Symptombehandlung in der Palliativsituation, zum Beispiel mit
Opioid-Medikamenten, lebensverkürzend sei, betont der Experte: „Im
Gegenteil, wir wissen, dass Patienten, bei denen frühzeitig
palliativmedizinische Versorgung zur Linderung von quälenden
Symptomen einsetzt, manchmal sogar länger leben und in jedem Fall
eine bessere letzte Lebensphase haben als jene, bei denen bis zur
letzten Minute noch jede Behandlungsmöglichkeit versucht wird.“

Mit der geplanten Novellierung werde eine langjährige Forderung
der in diesem Bereich tätigen Fachgesellschaften erfüllt, so Prof.
Likar. Der Entwurf sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte sterbenden
Menschen, die sie behandeln, „unter Wahrung ihrer Würde“ beizustehen
haben. Weiters wird präzisiert, dass es bei Sterbenden zulässig ist,
„im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen,
deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im
Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler
Lebensfunktionen überwiegt.“

ÖGARI-Pressestelle
B&K – Bettschart&Kofler Kommunikationsberatung
Dr. Birgit Kofler
kofler@bkkommunikation.com; 01 3194378; 0676 6368930

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