Königsberger-Ludwig: Kinderschutz ist gesamtstaatliche Aufgabe

Welttag der Kinderrechte wird am 20. November gefeiert

St. Pölten, (OTS) – Aus Anlass des heutigen Welttages der
Kinderrechte weist NÖ Kinder- und Jugendhilfelandesrätin Ulrike
Königsberger-Ludwig darauf hin, dass für ein gedeihliches Aufwachsen
von Kindern die Sicherstellung ihrer Rechte wesentlich sei. „Alle
Kinder haben ein Recht auf die bestmögliche Entwicklung und
Entfaltung. Sie haben ein Recht auf Mitsprache, ein Recht auf Bildung
sowie ein Recht auf Schutz und Fürsorge. Insbesondere müssen Kinder
aber ernst genommen und respektiert werden“, unterstreicht
Königsberger-Ludwig.

„Die Verankerung der Kinderrechte und des Kinderschutzes ist deswegen
eine gesamtstaatliche Aufgabe, darauf hat sich Österreich bereits mit
der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, der Verankerung
einiger Kinderrechte in der Bundesverfassung sowie dem Bundes-Kinder-
und Jugendhilfegesetz verständigt und damit auch verpflichtet.“ In
diesem Zusammenhang sieht Königsberger-Ludwig daher die beabsichtigte
Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe kritisch. „Jedes Kind muss weiterhin die
gleichen Rechte haben, den gleichen Schutz und die gleichen
Leistungen in Österreich bekommen. Keinesfalls darf es zu Kürzungen
und Abstrichen bei der Qualität kommen, zumal bloß durch qualitativ
hohe Schutzbedingungen das Kindeswohl auch in Zukunft garantiert
werden kann“, ist sich Königsberger-Ludwig sicher.

Königsberger-Ludwig pocht in diesem Zusammenhang auf den gefassten
Konferenzbeschluss der Kinder- und JugendhilfereferentInnen. „Damit
haben wir eindeutig festgeschrieben, dass es im Falle einer
Kompetenzverschiebung, zumindest eine fertig ausverhandelte,
abgeschlossene und den Kinderrechten entsprechende
Bund-Länder-Vereinbarung auf höchstem Niveau geben muss!“, so
Königsberger-Ludwig weiter. Diese Bund-Länder-Vereinbarung, die im
Vorfeld einer etwaigen Streichung des Artikel 12 B-VG ausverhandelt
und abgeschlossen sein muss, umfasst gemeinsame Standards in der
Kinder- und Jugendhilfe entsprechend den bisherigen Bestimmungen des
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die Finanzierung der
Kinderschutzzentren und die essentielle Gefährdungsmeldung sowie
Mitteilungspflicht.

„Alle Kinder haben sich den gleichen Schutz verdient und sie haben
das Recht darauf – erinnern wir uns im Speziellen am Tag der
Kinderrechte daran. Ich appelliere an alle, gemeinschaftlich dafür zu
garantieren, dass Kinder – ob sie am Neusiedlersee oder am Bodensee
zu Hause sind, ob im Elternhaus oder in einer Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtung leben – geschützt sind und kindgerecht
aufwachsen können und dürfen!“, so Landesrätin Königsberger-Ludwig
abschließend.

Büro LR Ulrike Königsberger-Ludwig
Mag. Dr. Anton Heinzl
Pressesprecher
02742/9005 DW 12576, Mobil: +43 676/4073709
anton.heinzl@noel.gv.at

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