Abstimmung im Nationalrat zu Verkaufsverbot von Welpen im Zoofachhandel: VIER PFOTEN warnt vor Gesetzeslücke

Verkauf durch die Hintertür weiterhin möglich

Wien (OTS) – Morgen, am 22. November, wird der Nationalrat über einen
Antrag der Regierungsparteien für ein Verbot des Verkaufs von Welpen
im Zoofachhandel abstimmen: Demzufolge sollen künftig Hunde und
Katzen laut § 31 Abs. 5 des Österreichischen Tierschutzgesetzes „in
Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen
Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufes nicht gehalten oder
ausgestellt werden.“ VIER PFOTEN warnt vor einer Gesetzeslücke durch
die offene Formulierung. Es müsse sichergestellt werden, dass Tiere
auch zu anderen Zwecken als des Verkaufes – etwa zu Werbe-, Pflege-
oder Vermittlungszwecken – nicht ausgestellt werden können.

Auch der Verkauf „durch die Hintertür“ ist mit der
Gesetzesänderung weiterhin möglich. „Was untersagt werden soll, ist
ja lediglich der Verkauf IN, nicht aber ÜBER Zoofachhandlungen“, sagt
Martina Pluda, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN. „Der Verkauf von
Welpen per se wird nicht verboten, sondern nur das Halten und
Ausstellen zum Zwecke des Verkaufes. Zoofachhandlungen können also
theoretisch auch Tiere außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten
unterbringen und den Verkauf weiterhin über das Geschäft abwickeln.“

Bringen Zoofachhandlungen Tiere in einer Pflegestelle unter,
können sie also ebenfalls weiterhin Hunde und Katzen verkaufen. „Der
Knackpunkt ist allerdings: Dafür sind keine Kontrollen vorgesehen.
Das heißt, das Problem der fragwürdigen Herkunft ist genauso wenig
gelöst wie das der artgemäßen Haltung“, erklärt Pluda. Zwar sind
Pflegestellen theoretisch dazu verpflichtet, die 1. und 2.
Tierhalteverordnung einzuhalten. „Wenn es aber keine Kontrollen gibt,
dann ist die Vorschrift sinnlos“, so Pluda.

Lösung laut VIER PFOTEN: Verbot ohne Wenn und Aber

Die einzige sinnvolle Lösung für VIER PFOTEN wäre es, ein
lückenloses Halte- und Verkaufsverbot zu beschließen. Martina Pluda:
„Mit einem Verkaufsverbot ohne Schlupflöcher, z.B. über
Pflegestellen, wäre auch das Problem der fragwürdigen Herkunft
gelöst. Das wäre sowohl im Sinne des Tierwohls als auch des
Konsumentenschutzes.“

Mag. Elisabeth Penz
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VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
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