Ärztegesetz: Konstruktive Neufassung in Hinblick auf komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren
WKÖ-Zeibig: Kein Eingriff in Ausübungsrechte Gewerbetreibender und Heilmasseure
Wien (OTS) – „Dass im Ärztegesetz der Begutachtungsentwurf in
Hinblick auf komplementär-und alternativmedizinische Methoden nun
nicht mehr enthalten ist, bedeutet aus unserer Sicht eine
vernünftige, konstruktive Neufassung. Denn damit wird die
Versorgungsleistung dieser Angebote nicht unnötig eingeschränkt und
den Berufen der komplementären Heilverfahren nicht die rechtliche
Grundlage zur Ausübung ihres Berufes entzogen“, betonte heute,
Mittwoch, Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger,
Kosmetiker und Masseure.
Unter komplementäre Heilverfahren fallen unter anderem
physikalische Behandlungen ebenso wie Ernährungsempfehlungen,
Massage, Energiefeldverfahren, Bewegungstherapien, Hydro- und
Balneotherapie aber auch Fußpflege- und Kosmetikanwendungen. „Diese
Tätigkeiten zählen zu Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe. also der
Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure sowie der Medizinischen Masseure
und Heilmasseure. Aus unser Sicht galt es zweifelsfrei festzuhalten,
dass Tätigkeiten gewerblicher Berufe nicht unter den Ärztevorbehalt
fallen und Medizinische Masseure und Heilmasseure weiterhin ihren
Beruf ausüben dürfen. Es ist wichtig, dass in die Ausübungsrechte
Gewerbetreibender und der Heilmasseure nicht eingegriffen wird und
damit komplementär- und alternativmedizinische Methoden in bewährter
Weise von den Menschen in Anspruch genommen werden können“, so
Zeibig. (PWK795/us)
Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
Bundesinnungsmeisterin Mag. Dagmar Zeibig
Tel. 01 310 29 51
mag.dagmar.zeibig@aon.at
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