AK gegen die geplante Übertragung der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes am Verbundkonzern

Dass das neue ÖBAG-Gesetz aktives Beteiligungsmanagement vorsieht, wird positiv gesehen

Wien (OTS) – Am Mittwoch stand im Ministerrat das neue Gesetz für den
Umgang mit den Staatsbeteiligungen auf der Tagesordnung:
Grundsätzlich ist das Vorhaben des Finanzministeriums, über ein
aktives Beteiligungsmanagement wieder stärker die Verantwortung für
Beteiligungen wahrzunehmen, zu begrüßen. „Damit wird einer
langjährigen Forderung der AK nach einer aktiven und gestaltenden
Rolle des Staates als (Mit)Eigentümer Rechnung getragen“, sagt AK
Direktor Christoph Klein.

Obwohl die Grundausrichtung des sogenannten ÖBAG-Gesetzes von der
AK positiv gesehen wird, gibt es einige wesentliche Kritikpunkte:

+ Kein Verständnis hat AK Direktor Christoph Klein dafür, wie das
Gesetz in Begutachtung gebracht wurde. Für dieses aus
wirtschaftspolitischer Sicht zentrale Vorhaben der Bundesregierung
wurde ohne Not eine extrem kurze Begutachtungsfrist von nur vier
Werktagen eingeräumt. „Anschließend lässt man wieder mehrere Wochen
verstreichen, bis das Gesetz in den Ministerrat kommt“, sagt AK
Direktor Christoph Klein.

+ Die AK spricht sich gegen die geplante Übertragung der Verwaltung
der Anteilsrechte des Bundes am Verbundkonzern aus. Um die
Energieversorgung und damit die Daseinsvorsorge in Österreich
abzusichern, ist verfassungsrechtlich geregelt, dass die Republik am
Verbund die Mehrheit der Anteile hält. Künftig soll die ÖBAG die
„Verwaltung“ der Anteilsrechte am Verbund übertragen bekommen, über
einen im Gesetzesentwurf nur höchst vage definierten
Managementvertrag. „Dadurch entsteht eine völlig unklare Situation
mit drei Playern“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Denn auf die
Energiezukunft nehmen sowohl das Energie-Ressort im
Nachhaltigkeitsministerium, das Finanzministerium als Eigentümer und
die ÖBAG durch diesen Verbund-Managementvertrag Einfluss. „Diese
Dreifach-Struktur birgt die Gefahr einer Destabilisierung der
Energieversorgung in sich und wird sicher kein Musterbeispiel einer
effizienten Verwaltung“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Mit weit
mehr als 200 Kraftwerken und als 100%-Eigentümerin der zentralen
Strom-Netzinfrastruktur ist der Verbund wesentlich für die den
Wirtschafts- und Industriestandort Österreich. Aus AK Sicht sind
Unternehmensentscheidungen der Verbund AG daher – im Interesse der
Versorgungssicherheit und der KonsumentInnen – vor allem aus
energiewirtschaftlichen Überlegungen zu treffen und daher beim für
Energiepolitik zuständigen Ministerium am besten angesiedelt.

+ Kritik übt die AK auch am geplanten „Beteiligungskomitee“ der ÖBAG.
Dieses Komitee soll es parallel zum ohnehin verpflichtenden
Aufsichtsrat geben. „Das Beteiligungskomitee macht keinen Sinn. So
entsteht eine verwaschene Doppelstruktur mit unklarer
Kompetenzaufteilung zwischen den beiden Gremien“, sagt AK Direktor
Christoph Klein.

+ Dass die ÖBAG für die Vergabe von Garantien und Krediten sowie für
sonstige Finanzierungen zuständig gemacht wird, ist für die AK nicht
nachvollziehbar. Know-how dazu gibt es in anderen staatlichen
Einrichtungen wie beispielsweise der FFG oder der AWS. „Der Aufbau
einer neuen Parallelstruktur im Rahmen der ÖBAG widerspricht sowohl
einer effizienten Verwaltung als auch dem Ziel einer Vereinfachung
der Förderungs- und Finanzierungslandschaft“, sagt AK Direktor
Christoph Klein.

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
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