E-Wirtschaft begrüßt Standort-Entwicklungsgesetz als notwendigen Schritt für die Erreichung der Energie- und Klimaziele
Präsident Schitter: 100 % Strom aus Erneuerbaren bis 2030 braucht kürzere Genehmigungsverfahren
Wien (OTS) – Oesterreichs Energie begrüßt die von der Bundesregierung
vorgestellten Prinzipien zur Umsetzung der im Regierungsprogramm
festgelegten Ziele hinsichtlich der Verfahrensbeschleunigung. Diese
sind notwendig, um den Wirtschaftsstandort Österreich langfristig
abzusichern und für Investoren attraktiv zu erhalten. „Das
Standort-Entwicklungsgesetz stellt einen dringend notwendigen
Schritt dar, um die Genehmigungsverfahren von Projekten, die
standortpolitisch von besonderem öffentlichen Interesse sind, zu
beschleunigen“, erklärte Leonhard Schitter, Präsident von
Oesterreichs Energie und Vorstandssprecher Salzburg AG. „Bis 2030
soll Österreichs Stromversorgung zu 100 Prozent aus inländischer
Erzeugung aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dafür bleiben
nur noch 11 Jahre, das ist für die E-Wirtschaft eine sehr kurze
Zeitspanne“, betont Schitter.
Auch Projekte, die die Stromversorgung Österreichs sichern und
somit in höchstem öffentlichen Interesse stehen, sind immer wieder
mit außerordentlich langen Genehmigungsverfahren konfrontiert“, so
Schitter. Laut einer Erhebung des Rechnungshofs würden die im AVG und
UVP–G enthaltenen Fristen in größeren Verfahren regelmäßig
überschritten. Das belegt eine Zusammenstellung repräsentativer
Verfahren durch Oesterreichs Energie
([https://oesterreichsenergie.at/positionen-standpunkte/verfahrensdau
er-in-der-e-wirtschaft.html]
(https://oesterreichsenergie.at/positionen-standpunkte/verfahrensdaue
r-in-der-e-wirtschaft.html)).
Priorität für Maßnahmen der Energiewende
Die Verfahrensdauer bei der Steiermark-Leitung betrug beispielsweise
in der ersten Instanz rund 16 Monate und der Salzburgleitung rund 23
Monate. Schitter: „Für eine Umsetzung der Klima- und Energiestrategie
#mission2030, die eine Stromerzeugung aus 100% erneuerbaren Energien
(national, bilanziell) bis 2030 vorsieht, sind kürzere
Verfahrensdauern unerlässlich. Oesterreichs Energie unterstützt daher
alle Maßnahmen, die zu einer Beschleunigung der Verfahren unter
Berücksichtigung der Bürgerbeteiligungsrechte und des Umweltschutzes
führen.“ Schitter: „Maßnahmen der Energiewende brauchen Priorität.“
Das Standortentwicklungsgesetz soll dezidiert Vorhaben beschleunigen,
die einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Netz-, Leitungs-
und Versorgungssicherheit, zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur oder
zur Mobilitäts- und Energiewende leisten, oder zu einer nachhaltigen
Entwicklung dienen, beziehungsweise einen wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort unterstützen.
Ganz Österreich profitiert von Investitionen der E-Wirtschaft
Auch im Hinblick auf den volkswirtschaftlichen Nutzen wird das
Standort-Entwicklungsgesetz seitens der E-Wirtschaft ausdrücklich
begrüßt: „Jedes Jahr, in dem wir eine bestimmte Infrastruktur im
Bereich der E-Wirtschaft nicht bauen, steht für einen Verlust in Höhe
von sechs Prozent an volkswirtschaftlicher Rendite auf die
Investitionssumme. Wenn die Investitionssumme 100 Millionen Euro
beträgt, dann entgehen uns somit sechs Millionen Euro an
volkswirtschaftlicher Rendite pro Jahr, in dem wir die betreffende
Infrastruktur nicht zur Verfügung haben“, zitiert Schitter die
Ergebnisse einer Studie der ECONOMICA GmbH, die unter dem Titel „Der
ökonomische Fußabdruck der Elektrizitätswirtschaft,
volkswirtschaftliche Effekte in Österreich“, im Sommer 2018
publiziert wurde. Oesterreichs Energie plädiert daher für eine
zusätzliche ausdrückliche Namhaftmachung von Investitionen in die
Elektrizitätsinfrastruktur als standortrelevante Projekte. Um die mit
diesem Gesetz angestrebten Beschleunigungen tatsächlich zu
realisieren, tritt die E-Wirtschaft weiters dafür ein, die
personellen Ressourcen der zuständigen Behörden zu stärken.
Oesterreichs Energie
Ernst Brandstetter
Pressesprecher
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