Entwurf für Änderung der NÖ Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes beschlossen

LR Schleritzko: „Umsetzung der neuen Finanz-Regeln für Gemeinden wird weiter vorangetrieben“

St. Pölten (OTS/NLK) – In ihrer gestrigen Sitzung hat die NÖ
Landesregierung den Entwurf für die Änderungen der NÖ Gemeindeordnung
und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes beschlossen. „Was
technisch und spröde klingt, ist entscheidend für die Gemeinden im
Bundesland. Denn hiermit legen wir den Rahmen für die
Finanzverwaltung und die zukünftige Erstellung der Budgets und
Rechnungsabschlüsse fest“, erläutert Landesrat Ludwig Schleritzko.

Mit der Umsetzung der neuen VRV, der sogenannten Rechnungs- und
Voranschlagsverordnung, ändert sich das grundlegende System der
Finanzgebarung in den Kommunen. Das bedeutet: In Zukunft hat die
Kameralistik ausgedient. An ihre Stelle tritt eine neue doppelte
kommunale Buchführung, die an die Regeln für Unternehmen angelehnt
ist und hinter der sich eine Dreikomponentenrechnung verbirgt. „Damit
steigt auch die Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden und die
Haushalte werden transparenter“, ist Schleritzko überzeugt.

„Wichtig ist, dass diese Neuerungen jetzt auch schnell jenen
nahegebracht werden, die damit tagtäglich arbeiten müssen. Deshalb
haben wir eine Informationsoffensive gestartet und auch zusätzliche
Schulungen in der Kommunalakademie geplant“, hält der Landesrat fest
und erinnert an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gemeinden und die politischen Verantwortlichen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen haushaltsrechtliche Begriffe. So
wird in Zukunft etwa das „Haushaltspotential“ als Hilfsgröße dienen
und die Leistungsfähigkeit der Gemeindehaushalte wiedergeben. In
Zukunft wird nicht mehr der Haushaltsausgleich im Vordergrund stehen,
sondern die „Ausgewogenheit der Haushalte“. Ist diese nicht gegeben,
müssen Gemeinden nun ein „Haushaltskonsolidierungskonzept“ vorlegen.

Nähere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA,
Mobil 0676/812-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at.

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