EuGH zu Mindestsicherung: auf gemeinsame Grundrechte und Grundwerte besinnen
Diakonie: Regelungen in NÖ und OÖ kein Vorbild für eine grundrechtsorientierte, chancen- und existenzsichernde Mindestsicherung
Wien (OTS) – “Der Europäische Gerichtshof bestätigt im konkreten
Anlassfall einmal mehr, dass soziale Grundrechte für alle gleich
gelten“, kommentiert Diakonie-Direktorin Maria Moser das Urteil, mit
dem der EuGH die Schlechterstellung von Flüchtlingen, denen Asyl auf
Zeit gewährt wurde, bei der Mindestsicherung in Oberösterreich
gekippt hat.
Chancen brauche jedes Kind, das hier lebt, so Moser, jeder Mensch
brauche Existenzsicherung, damit er nicht abstürzt, und eine
stützende Hand, um wieder auf die Füße zu kommen. „Die
Mindestsicherung hat, wie das Wort schon sagt, die Funktion, das
Mindeste, das man zum Leben in Österreich braucht, zu sichern“,
betont die Diakonie-Direktorin.
Zwtl.: Entscheidung war zu erwarten
Zwtl.:
„Alle Menschen haben dieselben Grundbedürfnisse und den
menschenrechtlichen Anspruch darauf, dass diese Grundbedürfnisse
gestillt werden – unabhängig von ihrer Herkunft und der Dauer oder
Form ihres Aufenthaltsstatus in Österreich.“ Dieser Grundsatz sei in
verschiedenen Rechtsmaterien verankert, in der
Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention, in
unserer Verfassung und auch im europäischen Recht. Die Entscheidung
des EuGH sei daher zu erwarten gewesen.
„Wir erwarten auch, dass dieses Urteil in den Reformplänen zur
Mindestsicherung, an denen die Bundesregierung aktuell arbeitet,
entsprechend berücksichtigt wird“, sagt Moser. „Ebenso wie auch das
Urteil vom März, mit dem der Verfassungsgerichtshof die Deckelung
sowie eine Wartefrist bei der Mindestsicherung in Niederösterreich
gekippt hat.“
Die Regelungen in Oberösterreich und Niederösterreich seien kein
Vorbild für eine zukünftige Mindestsicherungsreform. Dass sie nicht
gehalten haben, sei vielmehr Mahnung, das letzte soziale Netz im
Sozialstaat grundrechtsorientiert, chancen- und existenzsichernd zu
gestalten.
Die Diakonie appelliert, Verfassung und Menschenrechte als unsere
gemeinsamen Werte zu achten und gerade bei Minderheiten und
Armutsbetroffenen nicht „zu schauen, was geht“, und sehenden Auges
europarechtlich und auch verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze zu
beschließen.
Diakonie Österreich
Roberta Rastl
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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