Industrie zu Standortentwicklungsgesetz: Zügige Verfahren für Großprojekte stärken gesamten Standort
IV-Vize-GS Koren: Standortentwicklungsgesetz wesentlich – Gleichwertigkeit von Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftsstandort und Ökologie in Staatszielen verankern
Wien (OTS) – „Das heute im Ministerrat beschlossene
Standortentwicklungsgesetz ist eine Chance für den
Wirtschaftsstandort Österreich. Genehmigungsverfahren für Projekte
mit einem besonderen öffentlichen Interesse sollen künftig nicht mehr
jahrzehntelang ausufern, sondern in einem straffen Verfahren zügig
durchgeführt werden. Es geht nicht darum Umweltstandards abzusenken.
Es geht schlicht um die Sicherheit, dass Entscheidungen in einer
angemessenen Zeit erfolgen. Nur so können Unternehmen Investitionen
planen und größere Projekte, die dem ganzen Land dienen, letztendlich
auch umgesetzt werden“, so Mag. Peter Koren, Vize-Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV), heute, Mittwoch.
Derzeit überschreiten die tatsächlichen Verfahrensdauern die
gesetzlich vorgesehenen mitunter um ein Vielfaches – bei
Großprojekten teilweise sogar um das Fünf- bis Zehnfache. Die
langjährige Verschleppung von Genehmigungsverfahren hat oftmals
gravierende Auswirkungen auf den gesamten Standort. So leidet etwa
die Exportwirtschaft unter mangelhaften Verkehrsanbindungen oder die
Industrie unter schlecht ausgebauten Stromnetzen. Aber auch Umwelt
und Verkehrssicherheit können von der zügigen Umsetzung von
Großprojekten profitieren – sei es bei Umfahrungen, dem Ausbau von
Bahnstrecken, durch die Integration erneuerbarer Energien oder über
den Ausbau von Speichern und Netzen. „Es wäre wünschenswert, wenn
alle Parlamentsparteien ihrer Verantwortung für die positive
Entwicklung des Wirtschaftsstandortes und der Ökologie nachkämen und
eine entsprechende Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung
verankert wird“, so Koren abschließend.
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