LR ANSCHOBER/Mindestsicherung/Lehrstellen: Schwarzblau bricht im Integrationsbereich EU-Recht
Linz (OTS) – „Alle unsere Argumente aus der Debatte über die Kürzung
der oberösterreichischen Mindestsicherung wurden heute vom EuGH
übernommen, alle unsere Warnungen vor Europarechtswidrigkeit wurden
von Schwarzblau in den Wind geschlagen. Was heute im Bereich der
Mindestsicherung durch den EuGH klargestellt wurde, wird bald auch im
Bereich des Zugangsverbots von Asylwerber/innen zur Lehrstelle
geschehen. Denn auch hier bricht Schwarzblau – diesmal auf
Bundesebene – im Fall von Asylwerber/innen mit einer Verfahrensdauer
von über neun Monaten die EU-Aufnahmerichtlinie, die für diese
Personengruppe einen effektiven Arbeitsmarktzugang vorsieht. Dies ist
mit den verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten – Selbständigkeit und
Saisonarbeitsmodell – absolut nicht der Fall“, kritisiert Anschober.
Auch der Leiter des Instituts für Europarecht an der Johannes Kepler
Universität Linz, Prof. Dr. Franz Leidenmühler bestätigt: „Nach Art
15 Abs 1 der RL 2013/33 haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge, zu
tragen, dass Asylwerber/innen spätestens neun Monate nach der
Stellung des Antrags auf internationalen Schutz effektiven Zugang zum
Arbeitsmarkt erhalten. Diese Bestimmung ist so hinreichend konkret
und unbedingt, dass sie nach den Kriterien der Judikatur des EuGH die
Voraussetzungen für ihre unmittelbare Anwendbarkeit erfüllt, wie
jüngst auch vom BVWG festgestellt wurde. Damit ist von den
österreichischen Behörden und Gerichten diese Bestimmung vorrangig
vor entgegenstehendem innerstaatlichen Recht und entgegenstehenden
Erlässen (wie z.B. auch jenem vom 12. September 2018, mit dem die
Bundesregierung den Zugang junger Asylwerber/innen zur Lehre verbaut
hat) anzuwenden und der Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren.“
Anschober: “Damit unterstützt Leidenmühler so wie viele
Europarechtsexperten meine Rechtsauslegung. Mein Appell geht an die
Bundesregierung, nicht eine weitere Blamage zu riskieren und
europäische Rechtskonformität durch einen neuerliche Öffnung des
Zugangs zur Lehrstelle herzustellen.“
LR Anschober
rudolf.anschober@gruene.at
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