OÖVP-Hattmannsdorfer und FPOÖ-Mahr: “Wir stehen zu unserer Reform, zu mehr Arbeitsanreiz und Leistungsgerechtigkeit!”
BMS-Reform in jedem Fall ein Erfolg, denn mutiges Vorangehen Oberösterreichs gab den Anstoß für österreichweite Regelung, die voraussichtlich noch im November präsentiert werden soll.
Linz (OTS) – “Die Entscheidung des EuGH nehmen wir zur Kenntnis. Wir
stehen politisch aber weiterhin zu unserer Reform der
Mindestsicherung, zu mehr Arbeitsanreiz und Leistungsgerechtigkeit”,
sind sich OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer
und FPOÖ-Klubobmann Herwig Mahr in ihrer ersten Reaktion auf die
heute veröffentlichte Entscheidung des EuGH über das
Vorabentscheidungsersuchens des Oberösterreichischen
Landesverwaltungsgerichts (Oö. LVwG) einig.
“Eines unserer zentralen Ziele haben wir in jedem Fall erreicht. Wir
haben aus Oberösterreich mit unserem konsequenten Vorangehen den
nötigen Anstoß gegeben für eine österreichweit einheitliche Regelung,
die noch im November präsentiert werden soll”, heben die beiden
Landespolitiker den Kern der gemeinsamen Reform hervor. “Unser
Vorhaben war schon immer eine strengere bundeseinheitliche Regelung.
Wichtig ist, dass die nun auch tatsächlich kommt.”
Geprüft wurde die seit Juli 2016 in Oberösterreich geltende
Mindestsicherungsregelung für befristete Asyl- und subsidiär
Schutzberechtigte. Letztere hat das Oö. LVwG bereits im März 2017 als
europarechtskonform bestätigt. Nun ging es um die Frage, ob die
Regelung auch für befristete Asylberechtigte gelte. Zur Abklärung
ersuchte das Oö. LVwG im Dezember 2017 den EuGH, um nähere
Erläuterung. Das Ergebnis wurde heute veröffentlicht.
“Wir werden den Vorabentscheid genau analysieren, da sich auch die
Verfassungsjuristen der Republik Österreich in ihrer Stellungnahme an
den EuGH eindeutig für unser Modell ausgesprochen haben”, so Mahr und
Hattmannsdorfer.
Mindestsicherung NEU seit Juli 2016
Seit 1. Juli 2016 ist in Oberösterreich die “Mindestsicherung Neu”
für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Kraft. Sie
sieht monatlich 560,- Euro netto für Einzelpersonen vor: 365 Euro für
Verpflegung und Wohnen plus 155 Euro Integrationsbonus plus 40 Euro
Taschengeld.
FPÖ Oberösterreich Landtagsklub
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