Schwarz: Ärztegesetz bringt enormen Fortschritt im Gesundheitsbereich

Ärzte können in Zukunft andere Ärzte anstellen – Kürzere Einsatzzeiten bei Notärzten

Wien (OTS) – Die Gesundheitssprecherin der neuen Volkspartei Gaby
Schwarz freut sich über einen enormen Fortschritt im
Gesundheitsbereich. Denn dass künftig zur selbstständigen
Berufsausübung berechtigte Ärzte andere Ärzte anstellen können,
bedeute einerseits die Möglichkeit längerer Ordinationszeiten,
andererseits neue Perspektiven für junge Ärzte, so Schwarz. Ihr seien
auch die im Gesetz enthaltene neue Ausbildung für Notärzte und eine
Neuregelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende ein besonderes
Anliegen gewesen. Der Begutachtungsvorschlag betreffend komplementär-
und alternativmedizinischer Methoden ist nicht mehr enthalten. Das
Gesetz soll im Dezember im Plenum behandelt werden.

Konkret soll in Ordinationen ein Arzt auf Vollzeitbasis von 40
Wochenstunden angestellt werden können, in Gruppenpraxen bis zu zwei,
oder bis zu doppelt so viele Personen in Teilzeit. Auf diese Weise
sind eben längere Ordinationszeiten ganz im Interesse der
Patientinnen und Patienten möglich. Junge Ärzte haben wiederum die
Möglichkeit, auch im niedergelassenen Bereich in einem
Anstellungsverhältnis zu beginnen. “Es ist wichtig, Hausärzte zu
stärken und diese weiterhin für eine wohnortnahe Versorgung zur
Verfügung zu haben, vor allem in den ländlichen Regionen. Das neue
Ärztegesetz stärkt genau diese regionale rasche
Gesundheitsversorgung”, so Schwarz weiter. Die Verrechenbarkeit der
Leistungen der angestellten Ärzte mit der Krankenversicherung wird
(gesamt- oder einzel-)vertraglich geregelt.

Die freiberufliche selbstständige Vertretungsmöglichkeit bei
Verhinderung des Ordinationsinhabers bleibt ebenso erhalten wie die
freie Arztwahl für die Patientinnen und Patienten. “Das Gesetz ist
einerseits für die Berufsgruppe der Ärzte und andererseits für die
Patientinnen und Patienten eine wichtige Reformmaßnahme”, so Schwarz.

Neu ist auch eine Regelung, die einen leichteren Zugang zur
Notarzttätigkeit für Turnusärzte erlaubt. Sie können an Einsätzen im
Rahmen von organisierten Notarztdiensten, die an Krankenanstalten
angebunden sind – unter Voraussetzung einer entsprechenden Ausbildung
– auch ohne Anleitung und Aufsicht eines Notarztes
eigenverantwortlich teilnehmen. “Gerade bei Unfällen oder
Herz-Kreislauferkrankungen ist es wichtig, dass es rasch
professionelle Hilfe gibt”, so die Mandatarin. Einem drohenden Mangel
an Notärzten könne so wirksam entgegengetreten werden.

Für Notärzte gibt es zudem ein neues modernes Ausbildungssystem: Sie
absolvieren in Hinkunft einen Lehrgang mit zumindest 80
Lehreinheiten, einschlägige notfallmedizinische Praxis in
verschiedenen Fächern und mindestens 20 notärztliche
Ausbildungseinsätze sowie eine Notarztprüfung

Der Gesetzesentwurf enthält auch eine Klarstellung zur Zulässigkeit
von symptomatischen Therapien in der Palliativmedizin, z.B. bei
Schmerzen oder psychischen Leiden. Das Verbot von aktiver Sterbehilfe
(Tötung auf Verlangen; Beihilfe zum Selbstmord) bleibt unverändert.
“Ein wichtiger Schritt im Interesse aller Beteiligten, um die
Patientinnen und Patienten in einer besonders schwierigen Lebensphase
besser medizinisch betreuen zu können”, so Schwarz. (Schluss)

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