„Standortentwicklungsgesetz“ Einschränkungen von Umweltrechten trotz Ministerinnen-Beteuerungen
GLOBAL 2000 fordert Zurück an den Start und wahre Verfahrensverbesserungen statt interessensgetriebener Symbolpolitik
Wien (OTS) – Nach dem heutigen Ministerrat beteuerte
Wirtschaftsministerin Schramböck, dass das geplante Gesetz
„keine Rechte beschneide“. Aus den bisher vorliegenden sehr
dürftigen Informationen gehen jedoch aus Sicht von GLOBAL 2000
mehrere eindeutige Einschränkungen hervor.
„Es ist demokratiepolitisch höchst problematisch, dass die
Regierung auch zwei Tage nach Präsentation den offenbar stark
abgewandelten Gesetzesvorschlag bis jetzt der Öffentlichkeit
nicht vorgelegt hat, sondern nur einigen ausgewählten
Unternehmens-Vertretern“, so Leonore Gewessler,
Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. „Auch soll der Entwurf
offenbar an einer Begutachtung vorbei, rasch durch die
Beschlussfassung geschleust werden. Aus der Hintergrundmeldung
der Presseagentur gehen jedoch einige Eckpfeiler des geplanten
Gesetzes hervor, die durchaus Einschränkungen, aber keine
wesentliche Verbesserungen von Umweltverträglichkeitsverfahren
erwarten lassen.“
Weisungsgebundener, intransparenter Standortbeirat soll
Verfahren forcieren
Insbesondere der neu zu schaffende sechsköpfige
„Standortentwicklungsbeirat“ mit weisungsgebundenen
MinisterienvertreterInnen soll umweltrelevante Verfahren nach
ihrer Standortrelevanz bevorzugen – es ist darüber hinaus
damit zu rechnen, dass die Arbeit dieses Beirats unter
Verweis auf das Amtsgeheimnis vollständig intransparent
erfolgen wird.
„Dies steht aller Voraussicht nach im direkten Widerspruch
zum Recht auf Zugang zu Umweltinformationen – wir werden den
endgültigen Gesetzestext von unseren JuristInnen dahingehend
prüfen lassen“, so Gewessler. „Außerdem soll offenbar die
Öffentlichkeit in keinster Weise in die Arbeit des neuen
Beirats einbezogen werden, was ein klarer Verstoß gegen die
Aaarhus-Konvention wäre, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei
umweltbezogenen Plänen vorschreibt.“
Lex Specialis schlägt bestehendes UVP-Gesetz
Wie ebenfalls bekannt wurde, sollen nach der
Klassifizierung eines Projektes als „standortrelevant“
„verfahrensbeschleunigende Maßnahmen“ greifen, die als
Sondergesetz (Lex Specialis) unter anderem das
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz beeinträchtigen können –
das hier in keine Rechte eingegriffen wird ist zu bezweifeln.
„Weitere Eingriffe werden im Hintergrundgespräch genannt,
sind aber ohne vorliegenden Gesetzestext in ihrer Legalität
und ihren Auswirkungen nicht zu beurteilen: Die Einführung
von Redezeitbeschränkungen in der mündlichen Verhandlung und
weitere Punkte werden aber zu prüfen sein“, so Gewessler.
Verfahrensverbesserung statt Aushebelungs-Versuche nötig
Der fortwährende Vorwurf der Verfahrenslänge von
Umweltverträglichkeitsprüfungen ist faktisch nicht belegbar:
UVP-Verfahren dauern ab Vollständigkeit der Unterlagen in
Österreich im Durchschnitt sieben Monate – es dauert jedoch in
der Regel mehr als zehn Monate, bis Projektwerber die Unterlagen
für das Vorhaben vollständig haben.
Potential zur Beschleunigung von Verfahren sieht GLOBAL 2000
vielmehr durch die Reform des Vorverfahrens, damit Projektwerber
mehr Unterstützung erhalten, durch die Verbesserung des
Verfahrensmanagements durch Ausstattung einer – weisungsfreien –
UVP-Behörde mit mehr Ressourcen, insbesondere mit mehr
Amtssachverständigen, aber auch durch die Durchführung von
Strategischen Umweltprüfungen (SUP) bei absehbar kontroversen
Plänen (etwa Wasserkraft-Projekten).
GLOBAL 2000 wird den endgültigen Gesetzesentwurf nach Vorliegen
genauestens auf rechtliche und inhaltliche Probleme analysieren
und kommentieren.
Leonore Gewessler, GLOBAL 2000 Geschäftsführerin 0699 14 2000 32, leonore.gewessler@global2000.at
Michael Lachsteiner, GLOBAL 2000 Pressesprecher, 0699 14 2000 20, michael.lachsteiner@global2000.at
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