Standortentwicklungsgesetz neu: Genehmigungsautomatik und Schikanen – Narrenfreiheit für Projektwerber
Wien (OTS) – Nach der Veröffentlichung der konkreten
Schramböck-Regierungsvorlage zum Standortentwicklungsgesetz gibt die
Umweltorganisation VIRUS erste Eindrücke bekannt. UVP-Experte
Wolfgang Rehm: “Wir werden uns das noch vertieft ansehen aber nach
kurzer Durchsicht lässt sich bereits bilanzieren: Die viel
kritisierte Genehmigungsautomatik ist in anderer Form enthalten
geblieben, Schikanen für Parteien, deren Rechte eingeschränkt werden
stehen einer Verhätschelung der Projektwerber gegenüber, die auch bei
dem häufig vorkommendem Versagen weiter Narrenfreiheit genießen
sollen”.
Hauptinstrument dafür sei die nach wie vor im Entwurf enthaltene
Regelung, dass unabhängig vom Ermittlungsstand nach 12 Monaten
sachverhaltsunabhängig das Verfahren zu beenden sei. Eine abweisende
Entscheidung sei zwar nun theoretisch möglich, zeige aber die Praxis
mit der gleichartige Regelung des UVP-Gesetzes das diese nicht einmal
bei größter Offensichtlichkeit angewendet werden würde. “Das Problem
dabei ist dass bei Großprojekten nach 12 Monaten nicht einmal noch
die Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen hat und auch nach Jahren die
Unterlagen eine Prüfung nicht ermöglichen. Dafür brauchte es
Restriktionen für die Projektwerber die aber im neuen Gesetz fehlen”
so Rehm. Mangels Unterlagen sei es somit nicht möglich irgendeinen
Sachverhalt zweifelsfrei festzustellen, ” Daraus folgt aber, dass die
Anforderung der Regierungsvorlage, das Fehlen der
Genehmigungsvoraussetzungen zweifelsfrei festzustellen nicht
erfüllbar und diese Feigenblatt-Regelung als rein theoretische
angelegt ist, kritisiert Rehm.
Das Gesetz solle im Gegensatz zum Erstentwurf nunmehr nur für noch
nicht eingereichte Vorhaben gelten. Mit einer Übergangsbestimmung
wolle man aber künftig auch bereits ganz weit fortgeschrittene
Verfahren von vor 2016 eingereichten Projekten dem neuen Regime
unterstellen, wenn ein Verwaltungsgericht oder ein Höchstgericht eine
Entscheidung aufhebt und das Verfahren in die vorhergehende Instanz
zurückwandert. “Das führt unweigerlich zu Komplikationen. Pannen und
Rechtsunsicherheit sind somit vorprogrammiert”, so Rehm
Die Anfang der Woche angekündigte automatische Säumnisbeschwerde
komme nicht. Damit bleiben derartige Beschwerden betreffende
vereinfachende Bestimmungen im neuen Gesetz wirkungslos weil
Projektwerber meist an Versäumnissen schuld sind und somit gar nicht
in der Lage sind diese der Behörde vorzuwerfen.
Im Gegensatz zu den Ankündigungen der Bundesregierung würden
Parteienrechte massiv eingeschränkt und ein ganzer Katalog an
Schikanen wie Redebeschränkungen, Überwälzungen von Kosten die
Behörden dazu einladen, diese missbräuchlich einzusetzen oder
Verfahrensparteien Nachbarn einzuschüchtern und mundtot zu machen.
“Inwieweit dies alles überhaupt rechtlich haltbar sei, wird
Gegenstand weiterer Prüfung sein. Der politische Ungeist hinter dem
Gesetz ist jedoch ebenso bedenklich, wie es die offensichtlich
falschzüngigen Behauptungen der Bundesregierung vor Veröffentlichung
der Regierungsvorlage waren”, kritisiert Rehm. Es brauche kein
Zweitgesetz. “Das jenseits von Schikanen und Automatiken tatsächlich
existierende sinnvolle Verbesserungspotenzial bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung sollte besser im UVP-Gesetz geregelt
werden und somit allen Verfahren zugute kommen”. so Rehm
abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at
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