„Zügige Genehmigungsverfahren sind ein Vorteil für den Wirtschaftsstandort“

WKÖ-Generalsekretär Kopf sieht im Standort-Entwicklungsgesetz ein wichtiges Signal für Investoren – unnötige bürokratische Hürden werden abgebaut

Wien (OTS) – Die Dauer von Genehmigungsverfahren ist ein wichtiger
Standortfaktor. Dementsprechend hat sich auch die Bundesregierung in
ihrem Koalitionsabkommen zur Erleichterung und Beschleunigung von
Investitionen bekannt, die in besonderem Maß dem Allgemeininteresse
dienen.

Die Wirtschaftskammer begrüßt die Umsetzung dieses Vorhabens
durch das heute im Ministerrat beschlossene
Standort-Entwicklungsgesetz, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Zwtl.: Für das Gemeinwohl wichtige Vorhaben in endlosen
Warteschleifen

„Gerade beim Infrastrukturausbau sprengt die Dauer der
UVP-Verfahren die gesetzlichen Limits immer wieder um ein Vielfaches.
Dies kann nicht länger hingenommen werden“, so Kopf.
„Investitionsvorhaben, die für das Gemeinwohl wichtig sind, wie zum
Beispiel Projekte für die Versorgungssicherheit bei Strom oder der
Eisenbahnausbau, stecken in endlosen Warteschleifen. Das kostet nicht
nur die Steuerzahler Unsummen, sondern auch Arbeitsplätze.“

Hier setzt das Standort-Entwicklungsgesetz an und sieht für die
Umweltverträglichkeitsprüfung eine rasche Vorgangsweise vor, um
Investitionsblockaden zu lösen. Der Beschleunigungseffekt resultiert
aus dem Abbau unnötiger bürokratischer Hürden und nicht aus
Eingriffen in bestehende Bürgerrechte.

Zwtl.: Keine Verfahrensverschleppungen mehr

Die schwerfällige Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch eine
bessere Strukturierung des Verfahrens deutlich gestrafft und
vereinfacht. Missbräuchlicher Verfahrensverschleppung durch bewusst
späte Einwendungen wird ein Riegel vorgeschoben. „Zügige
Genehmigungsverfahren sind ein Vorteil für den Wirtschaftsstandort
und ein wichtiges Signal für Investoren“, betont Kopf. „Dadurch wird
auch die standortrelevante Forschungs- und Entwicklungstätigkeit
belebt und die Energiewende unterstützt.“

„Damit der Beschleunigungseffekt greift, wo er benötigt wird,
soll das Standort-Entwicklungsgesetz auch auf Projekte angewandt
werden können, die in der Pipeline stecken“, fordert der
WKÖ-Generalsekretär.

Die Regierungsvorlage berücksichtigt die in der Begutachtung
diskutierten Bedenken gegen den Genehmigungsautomatismus, ohne auf
die notwendige Beschleunigungswirkung zu verzichten. Den Investoren
nützt nur ein rechtskonformes Modell, durch das Genehmigungen auch
einer gerichtlichen Prüfung standhalten, dies ist nun gelungen.

Zwtl.: Mehr Personal für UVP-Behörden nötig

Abgesehen von geeigneten legistischen Rahmenbedingungen ist es
dringend erforderlich, für ausreichende personelle Ressourcen bei den
zuständigen Behörden zu sorgen. Neben qualifizierten UVP-Juristen und
Verfahrenskoordinatoren müssen der UVP-Behörde genügend
Sachverständige zur Verfügung stehen. „Nur bei adäquater
Personalausstattung können die Verfahren innerhalb der gesetzlichen
Fristen ordnungsgemäß abgeschlossen werden“, betont Kopf
abschließend. (PWK793/DFS)

Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer
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