Bauernbund: Novelle des Landarbeitsgesetzes gemeinsam mit LAK weiterentwickelt

Arbeitszeitflexibilisierung und Befreiung von Internatskosten für Lehrlinge umgesetzt

Wien (OTS) – In der heutigen Sitzung des Nationalrats-Ausschusses für
Arbeit und Soziales wurde die Novelle des Landarbeitsgesetzes
verhandelt. Damit werden zentrale arbeitsrechtliche Bestimmungen in
der Land- und Forstwirtschaft an die aktuellen Entwicklungen
angepasst. „Mit der Angleichung des Arbeitsrechtes im agrarischen
Bereich können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit den Erhalt
und Ausbau von Arbeitsplätzen in der Land- und Forstwirtschaft
absichern. Ziel sind praxisnahe und flexible Kollektivverträge, in
denen Arbeitszeiten an neue Strukturen und geänderte
Produktionsbedingungen angepasst sind“, zeigt sich
Bauernbund-Präsident Georg Strasser über die Anpassung des Gesetzes
erfreut.

„Betriebsleiter können Arbeitsspitzen künftig besser und flexibler
abdecken. In der Erntezeit und anderen Arbeitsspitzenzeiten, wo jede
zusätzliche Arbeitskraft gebraucht wird, kann die Arbeitszeit in der
Praxis zielgerechter eingeteilt werden. Die
Arbeitszeitflexibilisierung wurde somit auch auf den land- und
forstwirtschaftlichen Sektor übertragen“, so Strasser. „Für
Betriebsleiter kommt es außerdem zu administrativen Erleichterungen,
da sie von der Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden
ausgenommen werden. Dokumentiert werden soll künftig die
Stundensummenaufzeichnung der Arbeitnehmer, wenn sie sich die
Arbeitszeit selbst einteilen können. Außerdem gibt es die
Möglichkeit, Arbeitnehmer, die für maximal 13 Wochen zum Zwecke von
Erntearbeiten beschäftigt sind, mit einer pauschalen Sonderzahlung
abzugelten. Wir bedanken uns insbesondere bei der Landarbeiter- und
der Landwirtschaftskammer für die konstruktiven Verhandlungen“,
betont Strasser.

Keine Internatskosten mehr für Lehrlinge

So wie die Lehrlinge der gewerblichen Wirtschaft können sich nun
auch die Lehrlinge aus der Land- und Forstwirtschaft über die
Erstattung der Internatskosten freuen. „Die Internatskosten sind
künftig vom Arbeitgeber abzudecken, wobei die Lehrbetriebe einen
Kostenersatz bei der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und
Fachausbildungsstätte beantragen können“, freut sich
Bauernbund-Direktor Norbert Totschnig über den Lehrlingsbonus,
welcher zur Attraktivität des Lehrberufes positiv beiträgt. Ebenso
positiv bewertet Totschnig auch die „gut funktionierende
Sozialpartnerschaft im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, welche
dazu führte, dass seit 40 Jahren bestehende Regelungen nun
weiterentwickelt werden“. (Schluss)

Martina Rieberer, BSc
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