Finanzausschuss ebnet weg für Verkauf von Tabakprodukten zumErhitzen
Staatsbeteiligungen werden reformiert und GPLA-Prüfung vereinheitlicht, Mittel für Entwicklungsländer und Hochwassergebiet sind gesichert
Wien (PK) – Die Zusammenführung der Prüfung aller lohnabhängigen
Abgaben in eine Behörde wurde heute mit den Stimmen der
Regierungsparteien im Finanzausschuss besiegelt. Auch die Umwandlung
der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB)
in die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) wurde mit den Stimmen
der ÖVP und FPÖ sowie der NEOS beschlossen. Einstimmigkeit herrschte
über die Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsfonds zur
Unterstützung von Entwicklungsländern sowie über den Zuschuss
finanzieller Mittel aus dem Katastrophenschutzfonds für das
steirische Hochwassergebiet Gasen. Diskutiert wurde auch eine
Änderung im Tabakmonopolgesetz, die künftige Besteuerung von
Tabakprodukten zum Erhitzen sowie über die rechtliche Grundlage für
die Zweckzuschüsse im Bereich der Elementarpädagogik.
Löger: Einheitliche Prüfung lohnabhängiger Abgaben ist pragmatischer
Ansatz
Die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Beiträge, die
„GPLA“ wird künftig in einer einheitlichen Prüforganisation
zusammengeführt. Damit will man die Rechtssicherheit und die
Servicequalität für ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern,
sowie die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und eine Stärkung der
Abgabemoral sicherstellen. Die Einrichtung einer neuen Behörde, dem
„Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“, kurz PLAB, wurde
heute im Finanzausschuss beschlossen. Derzeit ist die Einhebung von
Lohnabgaben und die Prüfung von ArbeitgeberInnen auf mehrere Behörden
verteilt, künftig werden die Prüfkompetenzen im Wirkungsbereich des
Finanzministeriums gebündelt. Der Prüfdienst wird sowohl die
Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung als auch die
Kommunalsteuerprüfung umfassen. Die Österreichische Gesundheitskasse
erhält das Recht, Sozialversicherungsprüfungen anzufordern, Gemeinden
können eine Kommunalsteuerprüfung verlangen.
Betreffend Kinderbetreuungskosten wurde mit einem Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf (ÖVP) und Hermann Brückl (FPÖ)
sichergestellt, dass Pflichtveranlagungen und Nachzahlungen für das
Jahr 2019 vermieden werden, indem bereits ergangener
Freibetragsscheine außer Kraft treten. Ebenso werden in den
Freibetragsscheinen für die Jahre 2019 und 2020 die
Kinderbetreuungskosten nicht mehr enthalten sein.
Die Oppositionsparteien konnten einer grundsätzlichen Zusammenführung
des Prüfdienstes zwar etwas abgewinnen, zeigten sich aber in mehrerer
Hinsicht kritisch und stimmten der Regierungsvorlage nicht zu. Die
SPÖ-MandatarInnen Kai Jan Krainer und Doris Magreiter stellten die
mit 2 Mio. € als einmalig angegebenen Kosten für
Ausbildungsmaßnahmen, Team Building und Informationsveranstaltungen
in Frage. Krainer betonte, dass Sozialversicherungen der Bauern,
Selbstständigen und öffentlich Bediensteten sehr wohl auch weiterhin
eine Prüfkompetenz besitzen würden und die Prüfung somit nicht in
jeglicher Hinsicht zusammengeführt wird. Magreiter kritisierte auch,
dass kein Austausch mit dem Städtebund und dem Gemeindebund
stattgefunden habe, welche das Gesetz ablehnen würden. Sie
bezeichnete das Vorhaben der Regierungsparteien als einen „Eingriff
in die Selbstverwaltung“. Selma Yildirim (SPÖ) äußerte außerdem
Bedenken in Bezug auf die Rechtsmittelinstanzen. Da es in diesem
Bereich leider oft zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen komme,
wäre die Vereinheitlichung in zweiter Instanz nicht gegeben, meinte
sie. Ein SPÖ-Antrag um Vertagung wurde abgelehnt.
Josef Schellhorn (NEOS) stellte mit Verweis auf die Kammer für
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfer fest, dass die
Sozialversicherung auch weiterhin Prüfvorgänge durchführen könne. Bei
einem Einspruch müsste man sich somit also an drei Stellen – die
Finanz, die Sozialversicherung und die Gemeinde – wenden, bekrittelte
er. Auch zeigte er sich von der Gesetzesnovelle enttäuscht, da die
Wirkungsfolgenabschätzung keine Einsparungen aufzeigen würde. Auch
JETZT-Finanzsprecher Bruno Rossmann kritisierte stark, dass keine
Synergieeffekte angeführt sind. So würde die Bundesregierung das neue
Haushaltsrecht ad absurdum führen. Er zeigte sich besorgt, dass das
Gesetz mehr Kosten als Synergieeffekte bringen würde. Abgaben würden
ohnehin nicht immer so abgeführt werden, wie man es sich wünschen
würde, meinte er. Außerdem untermauerte er seine Ansicht, dass es
sich bei dem vorliegenden Gesetz über die Zusammenführung der
Prüforganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung um
einen massiven Eingriff in die Selbstverwaltung handle.
Für Wolfgang Klinger (FPÖ) ist nicht die von der Opposition in Frage
gestellte anfängliche Effizienz des Gesetzes wesentlich, sondern
dessen langfristiger Nutzen. Er selbst habe Lohnprüfungen
durchgeführt und wisse, dass es UnternehmerInnen vorrangig wichtig
sei, dass man eine Prüfung habe, die enderledigt wird. Daher begrüße
er das Gesetz.
Finanzminister Hartwig Löger stellte klar, dass der geschaffene
Rahmen für die Prüfarbeit in praktischer Hinsicht nichts Neues sei
und dass die Arbeit genaugenommen bereits seit 15 Jahren als
gemeinsame Prüfung durchgeführt werde. Mit dem Gesetz sei man jetzt
einer pragmatischen Logik gefolgt, um die organisatorische
Zusammenführung zu erreichen. Seiner Ansicht nach würde das Gesetz
bessere Effizienz und Synergie – unter anderem durch Personalersatz –
sowie mehr Sicherheit in Hinblick auf die Bundesabgabeordnung bringen
und eine Verbesserung der Prozessabläufe garantieren. Man habe in
intensiven Austausch mit der Sozialversicherung eine Vielzahl an
Modellen diskutiert und sich auf einen pragmatischen Ansatz geeignet.
Die mit 2 Mio. € angegebenen Kosten für Ausbildungsmaßnahmen,
Seminare und Informationsveranstaltungen würden auch die
Vereinheitlichung der Ausstattung, etwa im BackOffice-Bereich,
inkludieren und seien als einmalige Ausgaben zu verstehen, antwortete
Löger auf die Fragen der Opposition. Nachhaltige Kosten seien noch
nicht erfasst worden, Einnahmeausfälle seien laut dem Finanzminister
derzeit nicht erkennbar. Er stellte klar, dass die Sozialversicherung
keine selbstständigen Prüfungen durchführen, sondern nur in
Einzelfällen dazu veranlasst werden könnte. Die Kritik betreffend der
Selbstverwaltung konnte er nicht nachvollziehen. Ein Gutachten habe
festgestellt, dass diese nicht problematisch sei. Finanz und
Sozialversicherung haben bislang gute Arbeit geleistet und werden das
auch weiterhin miteinander tun, stellte Löger außer Frage.
Oppositionskritik an kurzer Begutachtungsfrist für ÖBAG
Der Finanzausschuss stellte heute ferner die Weichen für die
Umwandlung der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen
GmbH (ÖBIB) in eine Aktiengesellschaft, die „Österreichische
Beteiligungs AG“ (ÖBAG). Durch eine Gesetzesänderung wird auch die
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an die ÖBAG übertragen. Auch OMV,
Telekom, Post und Casinos Austria zählen zu den großen
Beteiligungsunternehmen. Der Verbund wird im Eigentum des
Finanzministeriums bleiben, die Beteiligung aber künftig von der ÖBAG
verwaltet. Auch die vom Bund an der APK Pensionskasse AG gehaltenen
Anteile gehen ins Eigentum der ÖBAG über.
Die Regierungsparteien argumentieren, dass eine strategische
Neuausrichtung der ÖBAG zur Erhaltung und Steigerung des Werts
bedeutsamer Beteiligungen des Bundes im Interesse des Wirtschafts-
und Forschungsstandorts und zur Sicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen in Österreich notwendig sei. Im Interesse der Republik
soll die ÖBAG also laut Regierungsvorlage für ein aktives
Beteiligungsmanagement als Kernaktionärin der börsenorientierten
Beteiligungsunternehmen für eine nachhaltige und langfristige
Wertschaffung sorgen. Die Eigentümerinteressen des Bundes will man
mit einem aktiven Beteiligungsmanagement und von der ÖBAG nominierten
Aufsichtsmitgliedern wahren.
Der Aufsichtsrat wird daher aus neun Mitgliedern, zusammengesetzt aus
sechs KapitalvertreterInnen und drei ArbeitnehmervertreterInnen,
bestehen. Deren fachliche Expertise will man für die
Geschäftsfelderweiterung nutzen, indem künftig
Minderheitsbeteiligungen an strategisch relevanten Unternehmen
eigegangen sowie dafür Kredite vergeben werden können. Für die
Übernahme von Beteiligungen ist die Zustimmung und Evaluierung durch
ein unabhängiges Beteiligungskomitee nötig.
Rossmann (JETZT) sah den Entwurf „nicht nur negativ“, kritisierte
aber die kurze Begutachtung der Gesetzesnovelle. Er äußerte Besorgnis
über die vage Formulierung bezüglich der Übertragung der
Managementverwaltung des Verbunds, da es sich um eine strategische
Beteiligung handle. Er kündigte an, dass er in zweiter Lesung einen
Abänderungseintrag einbringen wolle, um die Zusammenstellung der
Aufsichtsräte genauer zu definieren. Sofern die Regelungen für die
Aufsichtsräte geklärt sind, würde auch die SPÖ der Regierungsvorlage
zustimmen, sagte ihr Finanzsprecher Krainer. Ambivalent sah die
Novelle der NEOS-Finanzssprecher Schellhorn. „Alles sei besser als
das, was die ÖBIB bisher war“, sagte er. Auch er bemängelte die kurze
Begutachtungsfrist, unterstützte die neue Entwicklung und Umwandlung
in eine AG aber grundsätzlich, und informierte sich beim
Finanzminister über Stärken, Schwächen und Risiken des Modells.
Andreas Ottenschläger (ÖVP) entgegnete der Kritik an der kurzen
Begutachtungsfrist, dass man den kurzen Umfang der Gesetzestexts
beachten müsse. Er achtete es als soliden, seriösen Vorschlag der
Bundesregierung, wie man die Beteiligungen weiterentwickeln könne und
erinnerte an die Zielsetzung, damit ein aktives
Beteiligungsmanagement zu ermöglichen. Auch Brückl (FPÖ) sieht die
Umsetzung als notwendig und wichtig an. Die neue ÖBAG würde näher ans
Unternehmertum heranführen, als die derzeit weisungsgebundene ÖBIB.
Das weisungsfreie Management der neuen Aktiengesellschaft befindet er
sowohl für die Innen-, als auch für die Außenwirkung sehr wichtig.
Finanzminister Löger bekräftigte die Aussagen des
FPÖ-Finanzsprechers. In der Form einer AG sieht er bessere
Möglichkeiten, um ein professionelles staatliches
Beteiligungsmanagement umzusetzen. Wertsteigerungen suche man in den
bereits bestehenden Beteiligungen, Privatisierungen seien derzeit
nicht angedacht. Damit werden also keine Risiken aufgebaut, sondern
eher abgebaut, meinte er. Die Einteilung des Aufsichtsrats bedarf
noch etwas Aufklärung, räumte der Finanzminister ein.
Internationale Entwicklungsfonds wiederaufgefüllt
Zur finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern stand auch das
IFI-Beitragsgesetz 2018 auf der Tagesordnung. Für internationale
Finanzinstitutionen, bei denen Österreich Mitglied ist, wurden
folgende zusätzliche Kapitalanteile beschlossen: 1.507 zusätzliche
Anteile in Höhe von 120.635 US-Dollar im Rahmen der allgemeinen
Kapitalerhöhung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung, sowie 2.025 zusätzliche Anteile in selber Höhe für die
selektive Kapitalerhöhung. Die Internationale Finanzkorporation sieht
von Seiten Österreichs 173.475 zusätzliche Kapitalanteile von je
1.000 US-Dollar vor. Der von der Internationalen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung verwaltete Globale
Umweltfazilität-Treuhandfonds wird zum siebenten Mal mit 50,5 Mio. €
wiederaufgestockt. Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche
Entwicklung wird zum elften Mal mit einem österreichischen Beitrag
von 16 Mio. € wiederaufgefüllt. Die öffentliche Verschuldung wird
sich durch Beitragsleistungen bis Ende des Jahres 2047 um 0,04 % des
BIP bzw. 249 Mio. € erhöhen.
Das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale
Finanzinstitutionen wurde einstimmig angenommen, wenngleich
JETZT-Mandatar Rossmann die relativ geringe ODA-Quote kritisierte.
Laut dem parlamentarischen Budgetdienst liege diese mit 0,42 im
EU-Durchschnitt. Ziel ist es, bis 2020 sind 0,7% des
Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit
auszugeben. NEOS-Abgeordneter Schellhorn interessierte sich für
Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Ziels, 10 Millionen Arbeitsplätze in
Afrika zu schaffen. Finanzminister Löger bestätigte, dass es sich
dabei um einen klaren Schwerpunkt der Weltbank handle, das Thema
werde aber auf EU-Linie und nicht auf nationaler Ebene verfolgt.
Weitere Maßnahmen zum Schwerpunktthema Afrika werden auch durch den
Bundeskanzler beim Afrikagipfel im Rahmen des österreichischen
EU-Ratsvorsitzes gesetzt werden, sagte er.
Antrag zur Besteuerung von neuen Tabakprodukten zum Erhitzen
Die Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH werden
durch einen mehrstimmig angenommenen Antrag von Peter Haubner (ÖVP)
und Peter Wurm (FPÖ) mit einer Änderung des Tabakmonopolgesetzes
festgeschrieben. Künftig wird die Monopolverwaltung für ihre
Leistungen Gebühren einheben können. Im Sinne der Gesundheitspolitik
hätten Trafikanten neben dem Recht, Tabakerzeugnisse verkaufen, auch
die Verpflichtung, Jugendschutz aktiv zu leben, so die Antragsteller.
Daher zähle zu Aufgaben der Monopolverwaltung auch die Verfolgung von
gesundheits-, sozial- und fiskalpolitischen Zielen. Das inkludiere
etwa die Bestellung einer Zahl von Tabaktrafikanten, die zur
Nahversorgung erforderlich ist, außerdem soll die Monopolverwaltung
zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorschriften unterstützend tätig
sein und Bewerber um Trafiken beraten. Für diese Leistungen, als auch
für das Generieren von individuellen Erkennungsmerkmalen soll die
Monopolverwaltung GmbH künftig Ausgabeentgelte von den
Tabak-Herstellern und -Importeuren verlangen dürfen. Mit einem
Abänderungsantrag wurde im Gesetz zusätzlich festgemacht, dass jeder
Großhändler künftig die monatlichen Umsätze an Tabakerzeugnissen mit
Tabaktrafikanten dem Finanzministerium zu melden hat.
Im Zuge der Diskussion brachten die Regierungsparteien zudem einen
§27-Antrag zur Novelle des Tabaksteuergesetzes ein, sodass künftig
Tabak zum Erhitzen in Trafiken verkauft und versteuert werden kann.
Aktuell wird dieser in Österreich nicht auf legalem Weg angeboten.
Anders als bei Zigaretten oder Zigarren oder anderen
Rauchtabakprodukten wird hierbei der Tabak nicht verbrannt, sondern
erhitzt. Dadurch setzt sich inhalierbarer Dampf (Aerosol) frei. Vor
Markteinführung würden entsprechende Produkte durch die AGES geprüft,
um dann ebenso wie andere Tabakprodukte ausschließlich in Trafiken
verkauft werden.
Da Tabakprodukte zum Erhitzen bereits in 22 EU-Ländern verkauft
werden, bedeute die Festlegung des Steuersatzes eine
Wettbewerbsgleichstellung Österreichs gegenüber den Nachbarländern,
sagte Haubner (ÖVP). SPÖ-Mandatarin Magreiter erläuterte, das man
damit eine EU-Verordnung in Umsetzung bringe, äußerte aber Bedenken
über steuerliche Konsequenzen. Auch ihr Fraktionskollege Krainer fand
kein Verständnis für die Tatsache, dass mit der ad valorem
Besteuerung, also einer Mengenbesteuerung, ein anderer Weg anstatt
der Besteuerung pro Stück gewählt wurde, wie es bei gewöhnlichen
Zigaretten üblich sei.
Finanzminister Löger führte aus, dass die Besteuerung der
Tabakprodukte zum Erhitzen in einem Verhältnis von 1 zu 3
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender