Grüne OÖ: LSP Buchmayr: Oö. Naturschutzrechtsnovelle: Der nächste schwarz-blaue Rückschritt im Umweltschutz

Novelle bringt Verschlechterungen im Natur- und Landschaftsschutz sowie weitere Schwächung der Oö. Umweltanwaltschaft – Grüne fordern gravierende Änderungen

Linz (OTS) – „Diese Novelle ist der nächste schwarz-blaue Rückschritt
im Umweltschutz. Sie bringt erstens deutliche Verschlechterungen im
Natur- und Landschaftsschutz und zweitens eine weitere Schwächung der
OÖ. Umweltanwaltschaft. Mit dieser Novelle setzen ÖVP und FPÖ ihren
Kurs fort, Natur- und Umweltschutz stetig auszuhöhlen. Das ist für
uns Grüne nicht akzeptabel. Hier muss es noch klare Änderungen
geben“, kommentiert die Landessprecherin und Naturschutzsprecherin
der Grünen OÖ, LAbg. Maria Buchmayr die Novelle des Oö. Natur- und
Landschaftsschutzgesetzes, des Oö. Nationalparkgesetzes und des Oö.
Umwelthaftungsgesetz. Die Novelle liegt seit 23.11.2018 zur
Begutachtung vor.

Verschlechterungen im Natur- und Landschaftsschutz:

Diese zeigen sich dadurch, dass naturschutzfachlichen
Bewilligungspflichten aufgeweicht werden – sowohl beim
Forststraßenbau sowie bei baulichen Tätigkeiten in den
Gewässeruferschutzzonen

– Für Neu- und Umbau von Forststraßen in Wirtschaftswäldern entfällt
die Bewilligungspflicht nach dem Natur- und Landschaftsschutzgesetz.
Es bleibt nur mehr die Bewilligungs- oder Anzeigepflicht nach dem
Forstgesetz. „Forststraßen können den Waldlebensraum wesentlich
beeinträchtigen. Gerade Naturschutz-Sachverständige können Änderungen
vorschlagen, die die Eingriffe mildern. Dass diese nicht mehr
eingebunden werden, ist kontraproduktiv. Immerhin geht es um rund 80
Prozent der Oö. Wald-Fläche“, betont Buchmayr.

– Für alle Eingriffe in Uferbereiche von Gewässern gelten derzeit
strenge Regelungen, die nun aufgeweicht werden. Die generellen
Feststellungsverfahren werden abgeschafft und durch ein Bewilligungs-
bzw. Anzeigeverfahren ersetzt. Dieses beschränkt sich jedoch auf
Maßnahmen mit besonders gravierenden Folgen für Landschaftsbild und
Naturhaushalt. Buchmayr: „Uferschutzzonen sind besonders sensibel und
brauchen erhöhten Schutz. Mit der neuen Regelung werden aber viele
kleinere aber dennoch folgenreiche Eingriffe nicht mehr einem
naturschutzbehördlichen Verfahren unterzogen“.

Weitere Schwächung der Oö. Umweltanwaltschaft

Die Oö. Umweltanwaltschaft verliert die Parteienstellung in
wesentlichen Naturschutzbereichen. Konkret in jenen Verfahren, in
denen Umweltorganisationen nun durch diese Novelle Beteiligungs- und
Beschwerderecht erhalten, weil dies die Umsetzung der
Aarhus-Konvention vorschreibt. „Schwarz-Blau baut die Rechte von NGOs
aus, weil sie das durch die Aarhus-Konvention tun muss. Dafür
schwächt sie die OÖ. Umweltanwaltschaft. Das ist nicht nur kurios,
sondern auch widersinnig. Denn die Oö. Umweltanwaltschaft hat großes
naturschutzfachliches und -rechtliches Know-how und soll den
Umwelt-NGOs beratend zur Seite stehen. Unterm Strich geht es wieder
nur darum, den Natur- und Umweltschutz zu schwächen“, betont
Buchmayr.

Die Grünen Oberösterreich, Mag. Markus Gusenbauer, Pressereferent, Tel.: 0664/831 75 36, mailto: max.gusenbauer@gruene.at, http://www.ooe.gruene.at

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