Innenausschuss verabschiedet Zivildienstgesetz-Novelle
Weitere Beschlüsse: Katastrophenschutzabkommen mit Russland, Änderungen im Grenzkontrollgesetz
Wien (PK) – Eine heute vom Innenausschuss beschlossene
Zivildienstgesetz-Novelle soll die Attraktivität des Zivildienstes
weiterhin aufrecht halten und gleichzeitig die Bürokratie reduzieren
und die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes verbessern. Weiters
verabschiedeten die Abgeordneten Änderungen im Grenzkontrollgesetz,
durch die nun am Flughafen Schwechat auch speziell geschulte
Verwaltungsbedienstete anstelle von PolizistInnen zu Ein- und
Ausreisekontrollen herangezogen werden können. Genehmigt wurde zudem
ein Abkommen mit der Russischen Föderation betreffend gegenseitige
Hilfeleistung bei Katastrophen. Auf der Tagesordnung stand überdies
ein Ressortbericht über die Zusammenarbeit mit den USA bei der
Bekämpfung schwerer Straftaten, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm.
Anträge der Opposition zu den Themen Asyl und BVT wurden hingegen
vertagt.
Zivildienstgesetz-Novelle bringt Klarstellungen beim Krankenstand von
Zivildienern
Einhelligkeit zwischen den Fraktionen herrschte bei der Novelle des
Zivildienstgesetzes (380 d.B.). Sie enthält neben einer Reduzierung
von Bürokratie die Erhaltung der Attraktivität des Zivildienstes und
verbesserte Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundes. Konkret
werden Vorgesetzte von Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei
Jahre ein spezielles, computergestütztes Ausbildungsmodul zu
absolvieren. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, einer
Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger zu entziehen, wenn
sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat. Auch eine
nachträgliche Reduzierung der zuerkannten Zivildienstplätze ist in
Hinkunft – bei augenscheinlich fehlendem Bedarf – möglich.
Neu für Zivildiener ist, dass sie künftig automatisch aus dem
Zivildienst entlassen werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen
mehr als 23 Tage dienstunfähig waren. Und zwar unabhängig davon, ob
es sich um einen längeren durchgehenden Krankenstand oder wiederholte
kürzere Abwesenheiten handelt. Ausnahmen sind nur dann vorgesehen,
wenn der Krankenstand auf die Leistung des Zivildienstes
zurückzuführen ist. Gleichzeitig kann die Zivildienstserviceagentur
eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Derzeit löst nur eine mehr
als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus
dem Zivildienst aus.
Zivildiener sollen während ihres Zivildienstes außerdem in Hinkunft
ein computerunterstütztes Ausbildungsmodul „Staat und Recht“
absolvieren. Im Rahmen dieses Moduls soll unter anderem Basiswissen
über die Geschichte Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung,
die Staatsgewalten, den Weg der Gesetzgebung, die Gerichtsbarkeit,
Grund- und Freiheitsrechte sowie EU-Recht vermittelt werden.
Erleichterungen gibt es für Zivildiener, die sich nach der
vollständigen Ableistung des Zivildienstes bei der Polizei oder bei
der Justizwache bewerben wollen: Sie können künftig zweimalig (statt
einmalig) einen Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht
einbringen, wobei der Beginn der Berufsausübung innerhalb von zwölf
Monaten nach Stattgabe des Antrags erfolgen muss.
ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer unterstrich die Wichtigkeit des
Zivildienstes in der Gesellschaft. Zivildiener leisten ihm zufolge
nicht nur in der Pflege sehr wichtige Beiträge, sondern auch in
anderen Bereichen, wie der Schulwegsicherung. Mahrer hob das
Ausbildungsmodul samt Zertifizierung hervor, wo Zivildiener Wichtiges
über die Geschichte, Grundlagen des Staates oder Grundprinzipien der
Bundesverfassung erfahren. Konrad Antoni von der SPÖ pflichtete ihm
bei und ergänzte, dass es sich beim Zivildienst um eine
„Wehrersatzleistung“ handle, die zur Sicherstellung der Infrastruktur
etwa im Gesundheitsbereich unverzichtbar sei.
Grünes Licht für Katastrophenschutzabkommen mit Russland
Die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen bzw. technischen
Katastrophen ist Hauptaspekt eines Abkommens mit Russland (256 d.B.)
, das der Ausschuss mehrheitlich genehmigte. Ziel ist es, im
Katastrophenfall rasch und unbürokratisch Einsätze und andere
Hilfeleistungen zu ermöglichen. Zudem ist eine Zusammenarbeit im
Bereich der Prävention, etwa durch Informationsaustausch und
Expertentreffen, vorgesehen.
JETZT-Abgeordnete Alma Zadic merkte an, es wäre ein falsches Signal,
gerade zum jetzigen Zeitpunkt mit Russland einen derartigen Vertrag
abzuschließen. Sie wies auf die Vorgänge in der Ukraine am
vergangenen Wochenende hin. Die Ukraine habe nach Zwischenfällen mit
Russland das Kriegsrecht verhängt. Die Beziehungen zwischen
Österreich und Russland seien zudem nach der Aufdeckung eines
russischen Spions auf einem Tiefpunkt. Sie stellte daher einen Antrag
auf Vertagung des Beschlusses zum Abkommen. NEOS-Abgeordnete
Stephanie Krisper schloss sich dieser Meinung an.
Nichts abgewinnen konnte dieser Ansicht FPÖ-Abgeordneter Walter
Rosenkranz. Er betonte, es handle sich um ein Übereinkommen zur
humanitären Hilfe der beiden Länder im Katastrophenfall. Zudem werde
hier der Zivilbevölkerung geholfen, nicht den Militärs.
Ausschussvorsitzende Angela Lueger von der SPÖ wies hingegen auf die
prekäre Lage in der Ukraine hin und unterstrich, eine Ablehnung des
Antrags sei nicht gleichbedeutend mit einer Ablehnung humanitärer
Hilfe. Innenminister Herbert Kickl unterstützte die Aussagen seines
Fraktionskollegen Rosenkranz und hob hervor, dass Österreich
weiterhin die Krim als Teil der Ukraine betrachte und nicht
Russlands. Auch der Koalitionspartner drängte auf Umsetzung des
Abkommens. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl wies darauf hin, dass
Österreich mit vielen Ländern solche Verträge abgeschlossen habe. Der
JETZT-Vertagungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt; das Abkommen
wurde mehrheitlich angenommen.
Austausch von Fingerabdruck-Dateien zwischen Österreich und den USA
läuft seit Herbst 2017
Einstimmig zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten einen Bericht von
Innenminister Herbert Kickl betreffend das Abkommen zwischen
Österreich und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der
Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) (III-161 d.B.)
. Aus dem Papier, das den Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018
abdeckt, geht nun hervor, dass der Austausch von
Fingerabdruck-Dateien im Oktober 2017 aufgenommen werden konnte. Auch
erste Erfolge gibt es demnach bereits zu verzeichnen. Unter anderem
konnte eine von den USA mit internationalem Haftbefehl gesuchte
Person identifiziert werden. In mehreren Fällen wurde zudem die
Verwendung von Aliasdaten nachgewiesen.
Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Schwechat auch durch
Verwaltungsbedienstete
Künftig können am Flughafen Schwechat auch speziell ausgebildete
Verwaltungsbedienstete anstelle von PolizistInnen zu Ein- und
Ausreisekontrollen herangezogen werden. Entsprechende Änderungen im
Grenzkontrollgesetz sieht ein Antrag der Regierungsparteien (498/A)
vor, der den Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ passierte.
Konkret sind die Bediensteten damit auch befugt zu überprüfen, ob bei
minderjährigen Reisenden das Einverständnis einer oder eines
Erziehungsberechtigten zur Ausreise vorliegt. Auch können sie anhand
von biometrischen Daten, der Reisedokumente und/oder eines Visums die
Identität einer Person feststellen. Entdecken sie eine Ungereimtheit,
ziehen sie Exekutivbedienstete bei und übergeben diesen die weitere
Amtshandlung samt aller möglicherweise nötigen Zwangsmaßnahmen.
Derzeit würden am Flughafen Schwechat auch aufgrund der gestiegenen
Fluggästezahlen immer mehr voll ausgebildete PolizistInnen die
Kontrolltätigkeiten ausüben, erklärte ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer
den Hintergrund der Initiative. In einem Entschließungsantrag der
Regierungsparteien wird dazu klargestellt, dass die
Grenzkontrollassistenten nur am Flughafen Schwechat eingesetzt
werden.
Innenminister Herbert Kickl erwartet sich durch die Heranziehung von
Grenzkontrollassistenten mehr Polizeikapazitäten für andere Einsätze
und betonte überdies, die klassische Polizeiarbeit bleibe nach wie
vor bei den PolizistInnen.
Bedenken herrschten hingegen bei der Opposition vor. Stephanie
Krisper (NEOS) vertrat ebenso wie Maurice Androsch (SPÖ) und Alma
Zadic (JETZT) die Ansicht, dass Zwangsgewalt nur durch die Polizei
ausgeübt werden sollte.
Opposition für Ausnahme von der Wohnsitzbeschränkung für Asylwerber
in Mangelberufen
Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit einem gemeinsam
eingebrachten Antrag auf Änderung des Asylgesetzes (388/A ). Da
Mangelberufe in Österreich nicht gleich verteilt seien, fordern unter
anderem die Abgeordneten Angela Lueger (SPÖ), Gerald Loacker (NEOS)
und Alma Zadic (JETZT), dass die für Asylwerber geltende
Wohnsitzbeschränkung künftig nicht für Asylwerber gelten sollte, die
eine Lehrstelle in einem Mangelberuf haben. Das liege einerseits im
Interesse der Wirtschaft und andererseits würde es die Integration
verbessern. Ein entsprechender Passus sollte als Absatz 4 dem § 15c
Asylgesetz 2005 eingefügt werden.
Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt, zumal die Regierungsparteien
eine Lösung in einem Gesamtpaket anstreben.
NEOS für Einbindung des Parlaments in die Reform des BVT
Vertagt wurde auch ein Antrag der NEOS (269/A(E) ), in dem Stephanie
Krisper die Einbindung des Parlaments, des Rechtschutzbeauftragten
und des Rechnungshofs bei einer Reform des BVT einmahnt. Es müsse
verhindert werden, dass Innenminister Kickl allfällige Reformen dazu
nutzt, das BVT politisch „umzufärben“, betonte Krisper.
Die Regierungsparteien wollen zunächst die Präsentation der Reform
durch den Innenminister im Stapo-Unterausschuss des Innenausschusses
am 18. Dezember abwarten und entschieden daher auf Vertagung.
JETZT fordert genauere Asyl-Statistik
Alma Zadic (JETZT) fordert den Innenminister in einem
Entschließungsantrag (368/A(E)) auf, Statistiken betreffend den
Vollzug der Schubhaft vorzulegen. Insbesondere geht es ihr dabei um
aufenthaltsbeendende Entscheidungen, über die Beendigung der
Schubhaft, der Außerlandesbringungen und Sicherungsmaßnahmen; um
Festnahmeaufträge, die zur Sicherung der Abschiebung erteilt wurden,
und um eine Evaluierung des Polizeianhaltewesens und des Bedarfs an
Schubhaftplätzen. Zadic erinnerte in diesem Zusammenhang, dass der
Rechnungshof bereits 2016 in seinem Bericht über den „Vollzug der
Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg“ fehlende
Statistiken als Mangel erkannt und dessen Behebung empfohlen hatte.
Auch hier heißt es „Bitte warten“, wobei die Regierungsparteien die
Vertagung mit der noch ausstehenden Follow-up-Prüfung des
Rechnungshofs begründeten.(Fortsetzung Innenausschuss) gb/hof
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