Novellen im Waffengesetz, Symbole- und im Abzeichengesetz
Waffengesetz legt Rahmen für Rückverfolgbarkeit von Waffen fest; Erweiterung des Symbole-Gesetzes auf weitere Extremistengruppen
Wien (PK) – Im Innenausschuss wurden heute eine umfassende
Waffengesetznovelle, eine Erweiterung des Symbole-Gesetzes und ein
Antrag der SPÖ auf Ausdehnung des Abzeichengesetzes behandelt. Bis
auf Letzteres wurden die Anträge angenommen.
Änderungen im Waffengesetz
Die bessere und systematische Rückverfolgung von Schusswaffen über
ihre gesamte Lebensdauer hinweg und Regelungen für halbautomatische
Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität stehen im Mittelpunkt der
Umsetzung einer EU-Richtlinie im Waffengesetz. Darüber hinaus
beschäftigt sich ein entsprechender Gesetzesvorschlag ( 379 d.B. )
unter anderem mit großteils erleichternden Bestimmungen für
Jägerinnen und Jäger, die regelmäßig die Jagd ausüben. Ihnen soll
künftig bei der Jagd das Führen einer Schusswaffe der Kategorie B (in
der Regel Faustfeuerwaffen) mit einer Jagdkarte und einer
Waffenbesitzkarte erlaubt sein. Zudem sollen sie Schalldämpfer
verwenden dürfen, bei denen der Schuss zwar deutlich hörbar ist, mit
denen aber Gehörschäden vorgebeugt wird. Erstmals wird der Begriff
„Sportschützen“ definiert und die Rahmenbedingungen des Schießsports
werden geregelt. Drittstaatsangehörigen ohne dauerhaftes
Aufenthaltsrecht ist es derzeit verboten, Schusswaffen zu führen –
künftig soll dieses Verbot auf alle Waffen nach dem Waffenrecht
zutreffen. Darunter sollen dann auch beispielsweise bestimmte Messer
fallen. Bei PolizistInnen, die einen Waffenpass beantragen, entfällt
schon jetzt die Prüfung, ob ein Bedarf für das Führen von
Faustfeuerwaffen gegeben ist. Künftig sollen auch
JustizwachebeamtInnen und Angehörige der Militärpolizei in den Genuss
einer solchen Regelung kommen.
ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer wies auf zwei neue Bestimmungen
besonders hin, und zwar auf das generelle Waffenverbot für
Drittstaatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht und die
Ausweitung der Erleichterungen zum Erwerb eines Waffenpasses von
PolizistInnen auf Angehörige der Justizwache und der Militärpolizei –
dies sei ein wichtiges Signal, weil es sich um Angehörige von
Berufsgruppen handle, die besonders gefährdet seien. Mahrer machte
darauf aufmerksam, dass die Zahl der mit Stichwaffen verübten Delikte
in Österreich von 2013 bis 2017 um 75 Prozent gestiegen sei. Die nun
von einem generellen Waffenverbot umfasste Personengruppe weise einen
auffallend hohen Anteil bei den ausgeforschten Tatverdächtigen in
diesem Deliktsbereich auf.
Aus Anlass des Bekanntwerdens, dass ein Security-Mitarbeiter mit
möglichen Verbindungen zu rechtsextremen Szenen beim
BVT-Untersuchungsausschuss tätig war, wurde festgestellt, dass
mehrere Personen, die einer extremistischen Szene zuzurechnen sind,
über Waffenpässe verfügten. Daher verlangen die Abgeordneten Werner
Amon (ÖVP), Maurice Androsch (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ) in
einem Abänderungsantrag zum Waffengesetz die Einführung eines
entsprechenden Kriteriums wonach bei der Verlässlichkeitsprüfung auch
festzustellen sei, ob bei einer bzw. einem AntragstellerIn die Gefahr
besteht, dass sie oder er einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß
§ 6 Polizeiliches Staatsschutzgesetz begehen werde. Diese Überprüfung
kann bei Angehörigen der Polizei, der Militärpolizei und der
Justizwache entfallen.
NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper brachte einen Abänderungsantrag
ein. Ihr geht die geplante Bestimmung zu weit, wonach JägerInnen das
Führen von Schusswaffen der Kategorie B (z. B. Pistolen) während der
Jagd erlaubt werden soll. Das komme einer „extremen Ausweitung des
Rechts auf offenes Führen“ gleich. Zudem sei den Erläuterungen zu
entnehmen, dass dieses Führen auch am Weg zur und von der Jagd mit
umfasst sein soll. Alma Zadić (JETZT) wird der Kreis der Personen,
die Faustfeuerwaffen führen dürfen, zu „überschießend erweitert“.
Zudem sehen die NEOS im Zusammenhang mit der Erlaubnis, Schalldämpfer
zu verwenden, Mängel in der Kontrollierbarkeit des Umstands der
„regelmäßigen“ Jagdausübung. Aus dem Gesetzesantrag gehe nicht
hervor, wie die Behörde diese „Regelmäßigkeit“ überprüfen sollte.
Auch die Ausnahmebestimmung bei der Erlangung eines Waffenpasses von
Bundesheerangehörigen geht den NEOS zu weit. Sie stoßen sich daran,
dass waffenpsychologische Testungen der Militärbehörde für die
Verlässlichkeitsprüfung bis zu fünf Jahre nach Beendigung eines
Dienstverhältnisses zum Bundesheer gelten sollen.
Der Gesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes wurde mehrheitlich
angenommen. Der Drei-Parteien-Antrag betreffend die Verlässlichkeit
in Bezug auf § 6 Polizeiliches Staatsschutzgesetz fand ebenso eine
Mehrheit. Auch ein angeschlossener Entschließungsantrag der SPÖ wurde
angenommen. Demnach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, mit
den Ländern in Gespräche zu treten, damit die Polizei bei Aussprechen
eines vorläufigen Waffenverbots auch Jagdkarten abnehmen könne. Der
Antrag der NEOS wurde abgelehnt.
Tragen von Ustascha-Symbolen und türkischer „Wolfsgruß“ werden in
Österreich strafbar
Das Parlament hat bei der Verabschiedung eines Anti-Terror-Pakets
2014 auch ein neues Symbole-Gesetz beschlossen. Seither ist die
Verwendung und Verbreitung von Symbolen des Islamischen Staates, der
Al-Qaida und diesen Gruppierungen nahe stehenden Organisationen
verboten. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe bis zu
4.000 € oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft. Im
Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw. sechs
Wochen Haft.
Nun soll dieses Verbot auf weitere extremistische Gruppierungen
ausgedehnt werden. Die Regierung hat dem Nationalrat einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt ( 377 d.B. ). Betroffen sind
die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die türkischen
„Grauen Wölfe“, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der
militärische Teil der Hisbollah, die seinerzeit mit dem NS-Regime
kooperierende kroatische Ustascha sowie sonstige Gruppierungen, die
von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung oder
Organisation bewertet werden. Außerdem soll normiert werden, dass
nicht nur Abzeichen und Embleme zu den Symbolen gehören, sondern auch
Gesten. Damit wird das Zeigen des „Wolfsgrußes“ unter Strafe
gestellt.
Begründet wird der Gesetzentwurf von der Regierung damit, dass die
Ziele der betreffenden Gruppierungen im Widerspruch zu den
Grundwerten Österreichs und zum Prinzip der gesellschaftlichen
Pluralität stehen und einschlägige Symbole als Aufruf zur
Verherrlichung und Unterstützung von Gewalt verwendet werden. Im
Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit sei es daher geboten, die Verwendung von Symbolen dieser
Gruppierungen zu verbieten. Um welche Embleme, Zeichen und
Darstellungen es konkret geht, wird in einer Verordnung näher
ausgeführt. Diese ist laut Innenminister Kickl bereits in
Ausarbeitung. Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale
Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn
klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen
gutgeheißen oder propagiert werden soll.
Diese Intention des Gesetzgebers wollte FPÖ-Abgeordneter Walter
Rosenkranz betont wissen. „Es geht darum, das Gutheißen der
angesprochenen Ideologien unter Strafe zu stellen“, sagte er und
brachte gemeinsam mit Werner Amon (ÖVP) einen entsprechenden
Abänderungsantrag ein.
Zu einer Debatte zwischen Regierung und Opposition führte die
Wortmeldung der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper, in der sie
anmerkte, es gebe keinerlei Erkenntnisse darüber, dass Verbote
geeignet seien, ideologische Einstellungen zu ändern. Insbesondere
Rosenkranz und Innenminister Kickl beharrten darauf, dass der Staat
auch mit Verboten reagieren müsse. Darüber hinaus gibt es für Krisper
schon jetzt ausreichend Tatbestände wie etwa die „Verhetzung“ (§ 283
Strafgesetzbuch), um gegen das Anpreisen von Ideologien vorzugehen.
Bei der Symbole-Gesetz-Novelle handle es sich um „wirkungslose
Symbolpolitik“.
Irritiert darüber, dass sich in der Auflistung der betroffenen
Organisationen nicht die „Identitären“ befinden, zeigten sich Sabine
Schatz von der SPÖ und Alma Zadi ć von JETZT. Für Schatz erweckt die
Liste den Eindruck, sie sei willkürlich zustande gekommen. Werner
Amon von der ÖVP entgegnete, dass immer wieder neue Bewegungen
hinzukommen, die rechtsstaatlich bedenklich sind. Daher müsse man
flexibel reagieren, am besten im Verordnungsweg. Wie es zu der neuen
Organisationen-Liste in der Symbol-Gesetz-Novelle gekommen ist,
wollte Kickl nicht im Innenausschuss diskutieren, sondern im
Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses.
SPÖ beantragt Änderung des Abzeichengesetzes
In Reaktion auf die Diskussion um das jährlich abgehaltene
„Ustascha-Treffen“ in Bleiburg schlug die SPÖ eine Änderung des
Abzeichengesetzes vor ( 246/A ). Sabine Schatz brachte den
Abänderungsantrag ihrer Fraktion im Ausschuss ein. Demnach soll nicht
nur das Tragen von Abzeichen und Uniformen einer in Österreich
verbotenen Organisation untersagt sein, sondern auch das Verwenden
einschlägiger Symbole, Embleme und Uniformteile ausländischer
Organisationen, die mit einer in Österreich verbotenen Organisation
zusammengearbeitet oder in anderer Weise kooperiert haben.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. NEOS-Abgeordnete
Stephanie Krisper bezeichnete die Formulierung der „Zusammenarbeit
mit einer in Österreich verbotenen Organisation“ als zu vage. Der
Antrag zur Erweiterung des Symbole-Gesetzes fand eine Mehrheit im
Ausschuss, ebenso wie der Abänderungsantrag von Rosenkranz und Amon,
womit die Intention der- oder desjenigen in die Beurteilung einer
Symbolverwendung einfließen soll, wenn er oder sie ein verbotenes
Zeichen anwendet. (Schluss) gs/gb
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