OGH Entscheid zum Franz West Nachlass

Wien (OTS) – Der Franz West Privatstiftung wurde heute in der
gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Verlassenschaft nach Franz
West die für sie leider negative Entscheidung des Obersten
Gerichtshofs (OGH) vom 30.10.2018 zugestellt. In dieser Entscheidung
geht der OGH zwar davon aus, dass Franz West die in seinem Eigentum
stehenden, von ihm geschaffenen Kunstwerke der Franz West
Privatstiftung zuwenden wollte, er beanstandet jedoch, wie die
Zuwendung rechtlich abgewickelt wurde.

Der diesbezügliche Notariatsakt sei – so der OGH – nicht
formgültig errichtet worden. Ohne formgültigen Notariatsakt fehle es
an einem „Rechtsgrund für die Übertragung der Kunstwerke“ an die
Franz West Privatstiftung. Konsequenz des Formalfehlers ist, dass die
Franz West Privatstiftung entgegen der Absicht von Franz West nicht
Eigentümer der ihr zugedachten Kunstwerke wurde und dass sie die
Kunstwerke daher der Verlassenschaft nach Franz West zurückgeben
muss.

Die Franz West Privatstiftung bedauert – insbesondere aus Sicht
von Franz West selbst – dieses unerfreuliche Ergebnis. Roland
Grassberger, Vorsitzender des Stiftungsvorstands und Neffe von Franz
West: „Wir bedauern, dass die Entscheidung des OGH uns nun dazu
zwingt, sich mit der Verantwortlichkeit der seinerzeit im
Zusammenhang mit der Zuwendung hinzugezogenen Berater
auseinandersetzen zu müssen. Viel lieber würden wir uns auf unsere
primäre Aufgabe konzentrieren, das Ansehen und das künstlerische Werk
von Franz West zu fördern.“

Für die Franz West Privatstiftung
Alfred Autischer
alfred.autischer@gaisberg.eu
Tel.: +43 664 88 44 64 20

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