Schlüsselarbeitskräfte: Punkteschema für Rot-Weiß-Rot-Karte wirdadaptiert

Über Regionalisierung der Mangelberufsliste wird noch verhandelt

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat in seiner
heutigen Sitzung auch eine Änderung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes angenommen. Die Abgeordneten
reagieren damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der
Teile der Bestimmungen zur Rot-Weiß-Rot-Karte für
Schlüsselarbeitskräfte aufgehoben hat. Konkret geht es darum, dass es
über 40-jährigen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und
speziellen Fertigkeiten, anders als UniversitätsabsolventInnen,
aufgrund des Punkteschemas derzeit nicht möglich ist, eine
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Schlüsselkraft zu erhalten.
Diese Altersdiskriminierung wird nun durch eine Aufwertung der
Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ bei gleichzeitig
geringerer Gewichtung des Kriteriums „Alter“ geändert.

Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS
und JETZT. Die SPÖ kritisiert, dass damit künftig auch
ArbeitnehmerInnen ohne spezielle Qualifikation mittels
Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich kommen können. Noch nicht
abgeschlossen sind laut ÖVP-Klubobmann August Wöginger die
Verhandlungen über eine Regionalisierung der Mangelberufsliste, diese
würden aber „gut laufen“. Die SPÖ befürchtet einen kurzfristigen
Änderungsantrag im Rahmen der Plenardebatte.

Zur Diskussion standen im Sozialausschuss darüber hinaus zahlreiche
Initiativen der Opposition, die jedoch alle vertagt wurden. Unter
anderem ging es dabei um einen neuen Kriterienkatalog für die
Mangelberufsliste, die Einführung einer europäischen
Sozialversicherungsnummer, die bessere Anrechnung von Karenzzeiten,
höhere Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte und einen
Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Zudem sorgen sich
SPÖ und JETZT darum, dass eine Überarbeitung des geltenden Systems
der Arbeitslosenversicherung mit Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
zu Verschlechterungen für die Betroffenen führt.

SPÖ warnt vor Wirkung der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz

Basis für den Beschluss zur Änderung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes bildete ein Antrag der
Koalitionsparteien ( 504/A ), der auch erweiterte Meldepflichten für
die Aufenthaltsbehörden gegenüber dem Arbeitsmarktservice bringt. Es
sei notwendig, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen,
waren sich ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT einig. Allerdings sehen sowohl
die Regierungsparteien als auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker noch
weiteren Reformbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Man müsse die
derzeitige Systematik grundsätzlich hinterfragen, sagte etwa
FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm. Loacker regte Änderungen beim
geforderten Gehaltsniveau für Schlüsselarbeitskräfte an, da dieses
derzeit über den Einstiegsgehältern von UniversitätsabsolventInnen
liege.

Vor der Wirkung der vorliegenden Novelle warnte hingegen die SPÖ.
Durch das geänderte Punktesystem könnten künftig unter dem Titel
Schlüsselarbeitskraft auch unqualifizierte ArbeitnehmerInnen aus
Drittstaaten eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, für die es in
Österreich gar keinen speziellen Bedarf gebe, machten Alois Stöger
und Josef Muchitsch geltend. Sprachkenntnisse und eine langjährige
Berufserfahrung im Herkunftsland, egal in welchem Beruf, würden
ausreichen. Damit könnten etwa auch „Elefantenschnitzer“ unter dem
Titel Schlüsselkraft nach Österreich geholt werden, so Stöger. Für
die SPÖ ist es rätselhaft, dass die FPÖ dieser weiteren Öffnung des
Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitskräfte zustimmt.

In weiterer Folge entspannte sich im Ausschuss eine lebhafte
Diskussion zum Thema Ausländerbeschäftigung, zumal mit dem
Koalitionsantrag auch eine Initiative der SPÖ ( 53/A(E) )
mitverhandelt wurde, die auf die Erarbeitung eines neuen
Kriterienkatalogs für Mangelberufe abzielt. Durch strengere Vorgaben
will die SPÖ Unternehmen dazu bringen, bessere Arbeitsbedingungen und
Löhne anzubieten, statt auf die Anwerbung ausländischer
Billigarbeitskräfte zu setzen. Auch die geplante „Regionalisierung“
der Mangelberufsliste ist der SPÖ in diesem Sinn ein Dorn im Auge.

Dem Anliegen der SPÖ schloss sich Daniela Holzinger-Vogtenhuber
(JETZT) an. Bevor man den Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige
weiter öffne, solle man einen Blick auf die Arbeitsbedingungen und
die Löhne werfen, sagte sie. Holzinger-Vogtenhuber sieht die Gefahr,
dass ausländische Beschäftigte unzumutbare Arbeitsbedingungen
akzeptieren und damit eine Spirale nach unten in Gang gesetzt wird.

Seitens der FPÖ hielt Peter Wurm der SPÖ entgegen, dass aktuelle
Probleme am Arbeitsmarkt maßgeblich durch den Zuzug von
ArbeitnehmerInnen aus EU-Staaten verursacht wurden. Er ortet hier
Versäumnisse früherer Regierungen. Auch seine Fraktionskollegin
Dagmar Belakowitsch ließ die Kritik der SPÖ an der FPÖ nicht gelten.
Schließlich sei die SPÖ mit ihrer „Willkommenskultur“
mitverantwortlich dafür, dass 2015 zigtausende Flüchtlinge nach
Österreich gekommen seien. Aufgrund ihrer ungenügenden Qualifikation
könnten Asylberechtigte auch nicht am Arbeitsmarkt untergebracht
werden, konstatierte Wurm. Auch ÖVP-Klubombann Wöginger verwies auf
entsprechende Probleme.

Kein Bleiberecht für abgelehnte AsylwerberInnen in Lehre

Wurm und Wöginger lehnten es außerdem neuerlich ausdrücklich ab,
Flüchtlinge, die eine Lehre absolvieren, nach einem negativen
Asylbescheid ein vorübergehendes Bleiberecht in Österreich zu
gewähren. Man dürfe Asyl und Migration nicht vermischen, mahnte
Wöginger. Zudem habe niemand etwas davon, wenn die Betroffenen erst
nach der fertigen Ausbildung abgeschoben würden. Wurm sprach von
einer „Asylindustrie“, die es regelrecht darauf angelegt habe, für
AsylwerberInnen nach einem negativen Asylbescheid in erster Instanz
einen Lehrplatz zu suchen, nur um deren Abschiebung zu verhindern.

Gegen ein allgemeines Unternehmer-Bashing wandte sich Rebecca
Kirchbaumer (ÖVP). Es wäre angebracht, dass einmal die Unternehmer
streiken, meinte sie. Dann würde man sehen, was diese leisten. Was
die Mangelberufsliste betrifft, sieht es Kirchbaumer als Faktum, dass
es im Westen Österreichs nicht genügend Köche gibt. Da helfe auch
eine Bezahlung weit über Kollektivvertrag nichts. Auch Wöginger sieht
in vielen Bereichen einen erheblichen Arbeitskräftemangel und setzt
in diesem Zusammenhang auf den geplanten Jobgipfel.

Hinsichtlich der geplanten Regionalisierung der Mangelberufsliste und
weiterer Adaptierungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte ist man laut
Wöginger in guten Gesprächen. Ein Verhandlungsergebnis liege aber
noch nicht vor. Die SPÖ befürchtet, dass es hierzu einen
kurzfristigen Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrats geben
wird. Das würde gut zur üblichen Vorgangsweise der Regierungsparteien
passen, sagte Markus Vogl.

Josef Muchitsch (SPÖ) unterstrich seine generelle Skepsis, den
Arbeitsmarkt für weitere Beschäftigte aus Drittstaaten zu öffnen. Der
Antrag der SPÖ ziele genau in die entgegengesetzte Richtung,
bekräftigte er. Muchitsch versteht auch nicht, warum es nicht möglich
sein soll, Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern anzuwerben. In seiner
Branche sei das jedenfalls kein Problem.

Breite Zustimmung auf EU-Ebene zu Einrichtung einer neuen
Arbeitsagentur

Um Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden, setzt die SPÖ darüber
hinaus auf eine Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie, die
Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und die Einführung
einer europäischen Sozialversicherungsnummer ( 127/A(E) ). Durch eine
solche könnte besser überprüft werden, ob entsendete
ArbeitnehmerInnen in ihrem Heimatland tatsächlich sozialversichert
sind, argumentiert Muchitsch. Ihm zufolge hat sich bei Kontrollen
gezeigt, dass 48% aller Unternehmer in der Baubranche, die
Arbeitskräfte nach Österreich entsenden, „unterentlohnen“. Meist sei
es aber nicht möglich, Strafbescheide zu vollziehen. Es gehe um einen
fairen Wettbewerb, mahnte Muchitsch.

Klaus Fürlinger (ÖVP) wies auf die Aufhebung von Teilen des Lohn- und
Sozialdumpinggesetzes durch den EuGH hin. Ein fairer Wettbewerb sei
wichtig, Österreich habe aber offenbar mit untauglichen Mitteln
versucht, einem guten Zweck zum Durchbruch zu verhelfen. Nun müsse
man andere Mittel suchen. Der EuGH sei sehr sensibel, wenn es um die
Grundfreiheiten der EU gehe.

„Ein gerütteltes Maß an Skepsis“ hat Fürlinger auch, was die
Einrichtung einer neuen Arbeitsbehörde auf europäischer Ebene
betrifft. Auch Gerald Loacker (NEOS) stellte dazu eine Reihe
kritischer Fragen.

Laut Sozialministerin Hartinger-Klein zeichnet sich unter den
Mitgliedstaaten der EU eine breite Zustimmung zur Einrichtung einer
neuen Europäischen Arbeitsagentur ab. Diese soll aber ausdrücklich
keine Behörde werden und als solche etwa Strafen aussprechen dürfen,
sondern vor allem dem Informationsaustausch und der Beratung dienen.
Am 6. Dezember wird dazu ein gemeinsamer Standpunkt formuliert,
informierte Hartinger-Klein, wobei Österreich ihr zufolge als
Ratsvorsitzland die Rolle eines neutralen Maklers habe. Eine
einheitliche europäische Sozialversicherungsnummer wird ihr zufolge
von allen Mitgliedstaaten abgelehnt, da dies das System verteuern
würde.

Bessere Anrechnung von Karenzzeiten: Koalition setzt weiter auf
Sozialpartner

Neuerlich im Ausschuss zur Diskussion stand auch ein Antrag der SPÖ
auf Änderung des Mutterschutzgesetzes ( 338/A ), der eine bessere
Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen,
Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und
ähnlichen Rechten von ArbeitnehmerInnen zum Inhalt hat. Es gehe darum
die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu schließen,
unterstrich Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Sie erinnerte daran, dass
die Koalitionsparteien eine entsprechende gesetzliche Regelung in
Aussicht gestellt haben, wenn es im Zuge der diesjährigen
Herbstlohnrunde zu keiner Einigung zwischen den Sozialpartnern kommt.

Dies gelte auch weiterhin, sagte Michael Hammer (ÖVP) und sein
Fraktionskollege August Wöginger ergänzte, dass die Anrechnung der
Karenzzeiten bei allen bisherigen Kollektivvertragsverhandlungen
durchgesetzt wurde und es daher keine gesetzliche Regelung brauche,
wenn sich dieser Trend fortsetzt. Petra Wagner (FPÖ) brachte in
diesem Sinn einen Vertagungsantrag ein. Es sei durchaus sinnvoll, in
dieser Frage die Sozialpartner miteinzubeziehen, unterstrich auch
Dagmar Belakowitsch (FPÖ).

Josef Muchitsch (SPÖ) konnte sich den Koalitionsparteien hingegen
nicht anschließen. Schließlich sei die Karenzzeitanrechnung bei
Kollektivvertragsverhandlungen relativ einfach durchzusetzen, wenn es
sich um Branchen handelt, die einen zum Teil sehr niedrigen
Frauenanteil besitzen. Unterstützung für den SPÖ-Vorstoß kam von
Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT), die allerdings anmerkte, dass
es noch Spielraum beim Durchrechnungszeitraum gebe. Unabhängig davon,
ob die Karenzanrechnung durch Kollektivvertragsverhandlungen oder
durch eine gesetzliche Regelung durchgesetzt wird, handle es sich nur
um eine Anpassung bestehender Strukturen, sagte Gerald Loacker
(NEOS). Dem „Childcare Pay Gap“, wie Loacker es nannte, sei vielmehr
durch eine gleichmäßige Verteilung der Kinderbetreuungsarbeit zu
begegnen.

SPÖ urgiert höhere Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ die Anhebung der
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte von 25% auf 50% ( 496/A
). Gleichzeitig soll der dreimonatige Durchrechnungszeitraum für
geleistete Arbeitsstunden entfallen und der Zuschlag damit,
ausgenommen für Beschäftigte mit Gleitzeitarbeit, auch dann gebühren,
wenn die Mehrarbeitsstunden innerhalb eines Quartals durch Freizeit
ausgeglichen werden können. Da 83% der Teilzeitbeschäftigten weiblich
sind, erwartet sich SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek
davon eine Reduzierung des enormen „Gender Pay Gap“ in Österreich und
die Verbesserung der Einkommenssituation von rund einer Million
Frauen.

Es sei schließlich nicht fair, wenn Menschen für die gleiche Arbeit
unterschiedlich bezahlt würden, sagte dazu Markus Vogl (SPÖ). Michael
Hammer (ÖVP) ortete in dem Vorschlag allerdings eine Besserstellung
von Teilzeit gegenüber Vollzeit. Dies würde deutlich höhere Kosten
für die Wirtschaft bedeuten, betonte Rebecca Kirchbaumer (ÖVP).
Gerald Loacker (NEOS) befürchtet, dass sich dadurch viel mehr
Menschen für Teilzeit entscheiden würden. Dies sei insbesondere in
Zeiten der Hochkonjunktur problematisch, wo Personal aufgestockt
wird, sagte dazu August Wöginger (ÖVP). Die bestehende Regelung sei
geschaffen worden, um Teilzeitarbeit zu reduzieren. Josef Muchitsch
(SPÖ) hielt dazu fest, dass in der Baubranche Teilzeit genutzt werde,
um günstigere Preise anbieten zu können.

Die Unterscheidung der Zuschläge für Teilzeit- und Vollzeitkräfte
hält Petra Wagner (FPÖ) auch vor dem Hintergrund für zielführend,
dass Vollzeitarbeitskräfte ein höheres gesundheitliches Risiko
hätten. Dieses Argument ließ Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT)
nicht gelten. Schließlich würde man durch einen höheren Zuschlag auch
nicht gesünder.

JETZT fordert Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Um einen Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf Pflegekarenz und
Pflegeteilzeit geht es JETZT-Abgeordneter Daniela
Holzinger-Vogtenhuber ( 383/A(E) ). Derzeit seien diese auf die
Zustimmung der ArbeitgeberInnen angewiesen, wollen sie – unter
Entfall des Arbeitsentgelts – eine ein- bis dreimonatige Pflegekarenz
bzw. Pflegeteilzeit antreten, bemängelt sie. Zwar gebe es bereits
einen Rechtsanspruch auf Karenz bei der Pflege schwerkranker Kinder
und bei Sterbebegleitung, doch sei es nicht nachvollziehbar, dass es
diesen Anspruch nicht bei anderen Pflegefällen gibt. Schließlich
müsse Pflege wichtiger sein, als zu arbeiten.

Michael Hammer (ÖVP), Petra Wagner (FPÖ) und Gerald Loacker (NEOS)
betonten, dass Pflegekarenz in Übereinkunft mit den UnternehmerInnen
gut funktioniere und eine gesetzliche Regelung daher nicht notwendig
sei. Auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein unterstrich, dass es
keine Fälle gebe, in denen ein solcher Rechtsanspruch auch zum Tragen
gekommen wäre. Hammer beantragte die Vertagung der
Oppositionsforderung mit der bevorstehenden Erarbeitung eines
Masterplans der Regierung zur Pflege. Hartinger-Klein erläuterte,
dass ihr Fokus in dem Bereich unter anderem auf der besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, einer Stärkung der
Pflegeangehörigen und einer Imageverbesserung der Pflege liegt.

Arbeitslosengeld Neu: JETZT warnt vor Abschaffung der Notstandshilfe

Thema im Ausschuss war darüber hinaus auch die geplante Reform der
Arbeitslosenversicherung. Der Parlamentsklub JETZT warnt in einem
Entschließungsantrag davor, die Notstandshilfe abzuschaffen (
377/A(E) ). Dadurch könnte es zu ähnlichen sozialen Verwerfungen wie
nach der Einführung des Hartz-IV-Systems in Deutschland kommen, warnt
Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Zudem solle der Vermögenszugriff bei
der Mindestsicherung abgeschafft werden, sagte sie heute im
Sozialausschuss. Die jüngste Ankündigung der Bundesregierung, dass es
erst nach dr

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