Fischotter-Tötungen in Niederösterreich bis auf weiteres offiziell gestoppt

WWF erreicht aufschiebende Wirkung für neuen Bescheid

Wien/St. Pölten (OTS) – Wien, St. Pölten, am 30. November 2018 – Dem
WWF Österreich wurde dieser Tage ein Schriftstück mit brisantem
Inhalt zugestellt: Nun ist es amtlich, dass die vom Abschuss
bedrohten Fischotter in Niederösterreich derzeit eine Atempause
genießen. Bis zur Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist der
Bescheid außer Kraft gesetzt, der Tötungen der streng geschützten Art
ermöglicht hatte. „Jeder Fischotter-Abschuss ohne Ausnahmegenehmigung
widerspricht sowohl österreichischem als auch EU-Recht und ist somit
ein strafrechtlicher Tatbestand“, bekräftigt Biologin Christina
Wolf-Petre vom WWF.

Die Naturschutzorganisation appelliert weiterhin an das Land
Niederösterreich, nicht wiederholt vorschnell Bescheide zu erstellen,
die dann rechtlich auf tönernen Füßen stehen und in weiterer Folge
ohnehin durchfallen. Die Kritikpunkte in der Beschwerde sind
großteils die gleichen wie in dem vorhergehenden Bescheid, den das
Landesverwaltungsgericht als „krass mangelhaft“ an die Behörde
zurückverwiesen hatte. „Rechtliche Vorgaben sollten nicht zuletzt
auch von Behörden ernst genommen werden. Recht sollte immer Recht
bleiben, egal um wen es sich handelt, “ sagt Wolf-Petre im
Zusammenhang mit dem neu ausgestellten Bescheid der Behörde.

„Wir verstehen die Sorgen der Teichwirte und Fischereiverbände“,
unterstreicht Wolf-Petre. Gerade deshalb brauche es endlich einen
rechtskonformen Managementplan, der den Betroffenen tatsächlich
weiterhilft: „Aufklärung, Beratung und vorbeugende Maßnahmen wie
Zäunungen wären ebenso wichtig wie Entschädigungen, wenn trotzdem
etwas passiert.“ Schlecht geplante, rein politisch motivierte
Tötungen von Fischottern verursachen nur unnötiges Tierleid, aber den
Betroffenen bringen sie gar nichts.

Zum Hintergrund: Am 18. Oktober brachte der WWF Österreich aufgrund
zahlreicher rechtlicher und inhaltlicher Mängel eine gerichtliche
Beschwerde gegen die Tötung von 40 Fischottern in Niederösterreich
ein. Zuvor hatte die Naturschutzorganisation noch versucht, die
Kritikpunkte im Rahmen einer Stellungnahme im Verfahren einzubringen.
Diese wurden jedoch nicht berücksichtigt. Der neue Bescheid
entspricht in vielerlei Hinsicht dem – in einem vorherigen Verfahren
vom Landesverwaltungsgericht als „krass mangelhaft“ beurteilten und
aufgehobenen – Bescheid.

Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 0676/83 488 203, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at

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