Gekürzte Mindestsicherung: Es geht gegen Arme und Nicht-Deutschsprachige
ExpertInnen erinnern an das Diskriminierungsverbot in der Allg. Erklärung der Menschenrechte
Österreich (OTS) – „Wir beobachten mit sehr großer Sorge, dass
nicht-deutschsprachige Menschen in Österreich mit immer mehr
Benachteiligungen, Auflagen und Druck konfrontiert werden. Nun sollen
auch Sozialleistungen für die Ärmsten der Armen an
Sprachenkompetenzen geknüpft werden. Mit einem Verweis auf Artikel 2
der Menschenrechtsdeklaration protestieren wir aufs Schärfste gegen
eine nach Deutschkompetenzen gestaffelte Mindessicherung“, so Prof.
Dr. Hans-Jürgen Krumm vom Netzwerk SprachenRechte.
Zur Erinnerung: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung
verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa
nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer
oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft,
Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein
Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen
oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine
Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter
Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in
seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Netzwerk SprachenRechte
hans-juergen.krumm@univie.ac.at
www.sprachenrechte.at
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