Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich zum Thema Asylquartier Drasenhofen
„Aus jugendrechtlicher Sicht im derzeitigen Zustand nicht geeignet“
St. Pölten (OTS/NLK) – Zum Thema „Asylquartier Drasenhofen“ stellt
die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich unter der Leitung
von Gabriela Peterschofsky-Orange fest: „Auch Jugendliche im
Asylverfahren und solche mit rechtskräftig negativem Asylbescheid
haben – so wie alle anderen Jugendlichen – ein Recht auf adäquate
jugendgerechte Betreuung, auch wenn ihnen Fehlverhalten vorgeworfen
wird.
Der Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich ist ein
entsprechendes sozialpädagogisches Konzept derzeit nicht bekannt, das
Rückschlüsse auf eine passgenaue Betreuung gibt. Die Kinder- und
Jugendanwaltschaft war vor Ort und stellt fest, dass aus
jugendrechtlicher Sicht die Betreuungseinrichtung im derzeitigen
Zustand nicht geeignet erscheint. Der Stacheldraht ist jedenfalls mit
Jugendrechten nicht vereinbar und unverzüglich zu entfernen. Die
Jugendlichen sind bis zur Herstellung eines geeigneten Zustands zu
verlegen – und muss eine geeignete Betreuung sichergestellt werden.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich fordert die
zuständigen Stellen auf, die Einhaltung der Jugendrechte für die
Jugendlichen zu gewährleisten.“
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Christian Salzmann
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