Mordfall Berta Cáceres: „Verurteilte, aber noch keine Gerechtigkeit“

Tegucigalpa (ots) – Gericht stellt Verantwortung des Unternehmens
DESA für den Mord fest – Opfer fordern: Staatsanwaltschaft muss nun
endlich gegen die Auftraggeber vorgehen

Am gestrigen Donnerstag, 29. November 2018, fällte der erste
Strafsenat sein Urteil im Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder und
Mittelsmänner im Mordfall Berta Cáceres. Die international bekannte
honduranische Menschenrechtsverteidigerin und Trägerin des
renommierten Goldman-Umweltschutzpreises war in der Nacht vom 2. auf
den 3. März 2016 in ihrem Haus in der Kleinstadt La
Esperanza-Intibucá erschossen worden. Der mexikanische Umweltaktivist
Gustavo Castro überlebte das Attentat verletzt.

Auf der Anklagebank saßen professionelle Auftragsmörder, teils mit
militärischer Ausbildung, ein Major der honduranischen Streitkräfte
sowie ein ehemaliger Sicherheitschef und der Manager für Soziales und
Umwelt des Wasserkraftunternehmens Desarrollos Energéticos S.A.
(DESA).

Das Gericht verurteilte sieben der acht Angeklagten wegen des Mordes
an Berta Cáceres, vier von ihnen zusätzlich wegen versuchten Mordes
an Gustavo Castro. Ein Angeklagter, in dessen Haus die Tatwaffe
gefunden wurde, dem aber keine Beteiligung nachzuweisen war, wurde
freigesprochen. Das Strafmaß wird am 10. Januar 2019 verkündet. In
Honduras stehen auf Mord üblicherweise 30 Jahre Gefängnis.

Bertha Zúniga Cáceres, Bertas Tochter und ihre Nachfolgerin als
Koordinatorin des „Rat der Volks- und indigenen Organisationen von
Honduras“ (COPINH), betonte „Das Urteil richtet sich gegen die
Auftragsmörder und Mittelsmänner, die direkt mit dem Unternehmen DESA
verbunden sind. Es bedeutet aber nicht, dass nun Gerechtigkeit
eingekehrt ist. Die Strukturen und die Personen, die diese
Kriminellen bezahlt haben, um Berta Cáceres zu ermorden befinden sich
in Freiheit und sie haben die Möglichkeit weiter straflos Verbrechen
zu begehen.“

Anwalt Victor Fernández hob die Bedeutung der Urteilsbegründung
hervor. Das Gericht habe klar zum Ausdruck gebracht, dass erwiesen
sei, dass die Leitung des Unternehmens DESA den Mord in Auftrag
gegeben und bezahlt habe, um den Widerstand gegen das Wasserkraftwerk
„Agua Zarca“ zu brechen. Dies sei der Staatsanwaltschaft seit Mai
2016 bekannt. Sie müsse nun endlich handeln.

HINTERGRUND:

Der vierwöchige Prozess war von mannigfaltigen Unregelmäßigkeiten
geprägt gewesen. Vor Beginn hatte die Nebenklage mehrere Rechtsmittel
gegen den Strafsenat wegen Amtsmissbrauch, Verzögerung eines
rechtsstaatlichen Verfahrens und Pflichtverletzung eingelegt. Das
Gericht schloss daraufhin sämtliche Anwälte der Nebenklage aus dem
Verfahren aus. Cáceres Organisation COPINH wurde erst gar nicht als
Nebenkläger zugelassen.

Die Anwälte der Nebenklage hatten in den vergangenen zweieinhalb
Jahren mehr als 30 Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Zumeist
vergeblich. Bei der Beweisaufnahme im August 2018 stellte sich
heraus, dass wichtige Beweismittel aus Haus- und Bürodurchsuchungen
noch nicht ausgewertet worden waren. Obwohl erdrückend viele Indizien
(u.a. über die Bestechung von Justizangehörigen und Veruntreuung von
staatlichen Geldern) dies nahelegen, lehnte die Staatsanwaltschaft es
bisher ab, auch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen
das Unternehmen DESA zu ermitteln.

Der Bericht der internationalen Expertenkommission GAIPE hatte
bereits Ende 2017 aufgezeigt, dass Berta Cáceres mit dem Ziel
ermordet wurde, ihre Organisation COPINH zu zerstören und dass die
Tat von langer Hand vorbereitet wurde. Der Widerstand der in COPINH
organisierten Gemeinden gegen das geplante Wasserkraftwerk „Agua
Zarca“ gilt als emblematisch für ganz Honduras.

Im jetzigen Verfahren wurden trotz der Versuche der
Staatsanwaltschaft diese Vorgeschichte auszublenden, die Namen
derjenigen bekannt, die im GAIPE-Bericht nur anonymisiert vorkommen:
DESA-Finanzvorstand Daniel Atala Midence sowie die drei
Verwaltungsratsmitglieder José Eduardo, Pedro und Jacobo Atala
Zablah. Sie gehören alle zu einer der mächtigsten Unternehmer- und
Bankiersfamilien des Landes. Es liegt nun an der Staatsanwaltschaft
Haftbefehle auszustellen und die potentiellen Auftraggeber des Mordes
und weitere möglicherweise Beteiligte aus Militär und Politik vor
Gericht zu bringen. Bisher muss sich in absehbarer Zeit nur der am 2.
März 2018 verhaftete ehemalige Geschäftsführer der DESA, David
Castillo, vor Gericht verantworten.

Für Ihre Fragen und Interviews stehen zur Verfügung:
HondurasDelegation Deutschland-Österreich/ Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V.
Andrea Lammers | elsal@oeku-buero.de | 089 – 448 59 45

Christliche Initiative Romero e.V.
Kirsten Clodius | clodius@ci-romero.de |0251 – 67 44 13-18

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