Schramböck: Binnenmarktprogramm stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von KMU und sorgt für Verbrauchersicherheit
Wettbewerbsfähigkeitsrat beschließt Binnenmarktprogramm – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Europa – hohes Niveau im Verbraucherschutz und Produktsicherheit
Wien (OTS/BMDW) – „Mit dem gestern beschlossenen Binnenmarktprogramm
macht Europa einen wichtigen Schritt um Kleine und Mittlere
Unternehmen für den internationalen Wettbewerb zu stärken und die
Rechte und den Schutz der Verbraucher zu sichern“, freut sich
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, die am 29.11. den Rat für
Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel leitete. Das Gesamtvolumen des
Programms sollen rund vier Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021
bis 2027 betragen. Damit sind en allgemeinen Maßnahmen zur Stärkung
des Binnenmarktes geplant, die europäischen KMU mit einer Milliarde
Euro zu unterstützen. „Ziel ist es, so Schramböck, „insbesondere KMU
zu stärken, damit sie wachsen und über Grenzen hinweg expandieren
können. Dazu wollen wir in der Europäischen Union ein günstiges
Umfeld für Neugründungen und Expansion von Unternehmen schaffen.“
Ein Schwerpunkt wird das bereits bewährte Enterprise Europe Network –
eine Anlaufstelle für alle Fragen zur Internationalisierung – sein.
Verbraucher werden darin unterstützt, ihre Rechte im Binnenmarkt
durchsetzen zu können. Die sichere Erzeugung von Lebensmitteln, die
Prävention und Tilgung von Seuchen und Schädlingen und die
Verbesserung des Tierschutzes in der EU werden finanziell
unterstützt. Ferner wird eine wesentliche Unterstützung des Agrar-
und Lebensmittelsektors als wichtige Branche der EU-Wirtschaft
ermöglicht. Um eine valide Datenlage für wichtige politische
Entscheidungsprozesse zu haben, werden den nationalen Statistikämtern
Finanzmittel für die Erstellung und Verbreitung der europäischen
Statistiken zur Verfügung gestellt.
„Mit dem neuen Programm werden KMU und Verbraucher dabei unterstützt,
von einem gut funktionierenden Binnenmarkt zu profitieren und die
Steuerung des EU-Binnenmarkts wird gestärkt.“, erklärt die
Wirtschaftsministerin. Ferner werden die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen, insbesondere der KMU, unterstützt, die Gesundheit von
Menschen, Tieren und Pflanzen sowie das Tierwohl gefördert und ein
Rahmen für die Finanzierung europäischer Statistiken geschaffen. Das
Binnenmarktprogramm ist Teil eines Pakets des nächsten mehrjährigen
Finanzrahmens 2021-2027. Es werden Aktivitäten zusammengeführt, die
bisher im Rahmen von sechs verschiedenen Vorläuferprogrammen
finanziert wurden. Damit sollen Synergien genutzt und
Verwaltungskosten eingespart werden.
Im Rahmen der partiellen allgemeinen Ausrichtung wurde in den
verschiedenen Programmteilen mehr Augenmerk auf die Digitalisierung
gelegt, die Mitsprache der Mitgliedsstaaten bei der Programmumsetzung
im Bereich KMU und Konsumentenschutz gestärkt, die Kosten für die
allgemeine Verwaltung mit fünf Prozent begrenzt und eine klarere
Struktur bei den einzelnen Programmteilen geschaffen. Ausgeklammert
von der heutigen Entscheidung ist insbesondere die Festlegung der
endgültigen Beträge. „Dieser Vorschlag ist eine gute Grundlage für
die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.“, so
Schramböck, „Die Finanzierungschiene, die bisher im Programm für die
Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen, insbesondere KMU enthalten war,
soll nunmehr im InvestEU mit anderen Finanzierungsprogrammen
zusammengeführt werden, um durch die gemeinsame Verwaltung der
Programme Kosten zu sparen und Synergien zu heben.“
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Kathrin Schriefer
Pressesprecherin der Bundesministerin Margarete Schramböck
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