Stellungnahme der Arlberger Bergbahnen AG zur heute gefällten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes zu UVP Kappl-St.Anton

Wien (OTS) – Die heute gefällte Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes zur geplanten Skigebietsverbindung
Kappl-St.Anton ist – wenn auch betrüblich – zur Kenntnis zu nehmen.

„Wir sind nach wie vor davon überzeugt ein verträgliches und
nachhaltig das sinnvollste Projekt eingereicht zu haben. Sonst hätten
wir in erster Instanz des UVP-Verfahrens nicht recht bekommen. Dass
nun die zweite Instanz diese Entscheidung kippt, ist für uns und
besonders für unsere Partner in Kappl betrüblich, aber zur Kenntnis
zu nehmen“, stellen die Vorstände der Arlberger Bergbahnen Mario
Stedile-Foradori und Walther Thöny fest.

Besonders im Lichte der Ursprungsidee des Tiroler
Seilbahnprogramms, das die Verbindung von Kappl mit St. Anton als
begrüßenswertes Idealprojekt bezeichnet hatte, ist die nunmehrige
Entscheidung bedauerlich.

Dabei halten die Vorstände der ABBAG fest: „Dass wir unserem
Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Destinatiosnpartner
gegenüber verantwortlich sind und für uns der Blick nach vorne
zählt.“

Karl-Heinz Zanon, zbc3 gmbH
Schikanedergasse 12/8, 1040 Wien
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